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Sender

AG DOK zum Streit um die Standzeiten in den Mediatheken

7 Tage oder ewig?

vom 18.02.2015

Ob 7 Tage, 30 oder 90 wie neuerdings gefordert, das ist in Bezug auf die Mediatheken-Standzeiten aus Sicht der AG DOK eine rein rhetorische Frage, denn solange die Sender den Urhebern und Produzenten nichts dafür bezahlen, dürften Filme aus Sicht der AG Dokumentarfilm überhaupt nicht in öffentlich-rechtlichen Mediatheken abrufbar sein.

Sowohl die breite Öffentlichkeit wie auch die Medienpolitiker im Land sehen das anders, denn meistens wissen sie gar nicht, dass die öffentlich-rechtlichen Sender trotz ihrer Milliardeneinnahmen viele Fernsehsendungen nur zum Teil bezahlen. Mit Zahlen, Fakten und Hintergründen will eine Broschüre der AG DOK diese Informationslücken schließen und hat deshalb an mehr als 500 Rundfunk- und Fernsehräte in ganz Deutschland ein 16-seitiges Dossier verschickt, in dem "wir die zahlreichen Falschinformationen zu widerlegen suchen, die in Zusammenhang mit der Mediatheken-Nutzung in der Öffentlichkeit kursieren."

Das betrifft die Aussage, Produktionen öffentlich-rechtlicher Sender seien ja bereits aus Rundfunkbeiträgen kostendeckend finanziert und müssten deshalb frei abrufbar sein ebenso wie die Behauptung, das Recht zur Internet-Verwertung stehe den Rundfunkanstalten im Rahmen ihres Senderechts automatisch zu. Das dargestellte Fallbeispiel eines Dokumentarfilms wirft zudem anhand genauer Zahlen ein Schlaglicht darauf, welches wirtschaftliche Potenzial der Branche durch die vergütungsfreie Onlineverwertung in öffentlich-rechtlichen Mediatheken verloren geht. Grafiken aus einer von LANGER MEDIA CONSULTING vorgelegten Studie machen deutlich, wie dokumentarische Fernsehprogramme in Deutschland heute finanziert werden – wenn zwei Drittel der dokumentarischen Sendungen, die in öffentlich-rechtlichen Kanälen laufen, von den Sendern nur noch teilweise finanziert werden, können sie den Produzenten nicht auch noch die Möglichkeit nehmen, ihr selbst in das Fernsehprogramm investiertes Geld irgendwo wieder zu verdienen. Doch genau diese Möglichkeit wird den Produzenten –und damit auch den Urhebern- durch die vergütungsfreie Wegnahme der Online-Rechte verbaut: die Chance, das fehlende Geld zu verdienen.

Aus dieser Schieflage gibt es aus Sicht der AG DOK nur einen Ausweg: Alle Sendungen, die speziell für öffentlich-rechtliche Programme im deutschen Fernsehen produziert werden und die nur dort eine realistische Verwertungsmöglichkeit haben, müssen von den Sendern von vorne herein nach marktüblichen Gesichts-punkten in vollem Umfang –das heißt: zu hundert Prozent- finanziert werden. Nur dann kann überhaupt erst über die zusätzliche Nutzung im Internet verhandelt werden. Und auch diese Nutzung kann nicht kostenfrei erfolgen.

Bei allen teilfinanzierten Produktionen müssen die Internet-Rechte grundsätzlich bei den Produzenten verbleiben. Das bedeutet nicht, dass die Sender sie nicht erwerben könnten. Aber „erwerben“ heißt: gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung, die dem tatsächlichen Marktwert dieser Rechte entspricht. Auf Milchmädchenrechnungen, bei denen bei den Produktionskosten im Vorhinein das abgezogen wird, was man nachher mit generöser Geste als online-Vergütung wieder drauflegt, will sich die AG DOK jedenfalls nicht einlassen. 
 
Das Dossier „7 Tage oder ewig“ kann ebenso wie die ihm zugrunde liegenden Ausarbeitungen direkt bei der AG DOK unter meininger@agdok.de bestellt werden oder hier heruntergeladen werden: download

Presseberichte: 
Die Welt 11.02.15: Ein Gefühl von Plünderung - Dokumentarfilmer glauben sich von ARD und ZDF um ihr Geld gebracht

FAZ.NET 05.02.15: Dokumentarfilme in Mediatheken Alles online, alles gratis?

mediabiz/blickpunkt Film 03.02.2015: AG DOK weiter gegen Nichtvergütung der Sieben-Tage-Nutzung bei Mediatheken



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