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Medienpolitik

VFF: Bessere Bedingungen für Dokumentarfilme

vom 13.05.2015

Prof. Johannes Kreile stellte in der Mitgliederversammlung der AG Dokumentarfilm das Leistungsspektrum der „Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten“ (VFF) vor und setzte damit einen demonstrativen Schlusspunkt unter eine langjährige Auseinandersetzung, die zeitweise auch deutsche Gerichte beschäftigte. Die Dokumentarfilmer hatten sich in der Vergangenheit immer wieder über Benachteiligungen beschwert – und hatten damit letztlich auch Erfolg. In Folge der Auseinandersetzung wurde der Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft deutlich zu Gunsten der unabhängigen Produzenten verbessert, und ein im vergangenen Jahr geschlossener Vergleich sorgt dafür, dass insbesondere Dokumentarfilme noch einmal deutlich besser bewertet werden - vor allem dann, wenn sie in der prime-time laufen.

Die beschlossenen Neuregelungen, so Prof. Kreile, greifen erstmals mit der bevorstehenden Ausschüttung – dann muss sich zeigen, ob sich die gewählten Zuordnungskriterien bewähren. Denn was als „Dokumentation“ bewertet wird, bedarf noch einer genaueren Definition. Die Aufwertung, darin sind VFF und AG DOK sich einig, soll auf jeden Fall Fernsehproduktionen mit einem hohen „production-value“ zu Gute kommen und keine Laufbilder begünstigen. Bei den möglicherweise notwendigen Anpassungen des Verteilungssystems ist auch die AG DOK gefragt, der im Zuge des Vergleichs  ein Sitz im Beirat der Verwertungsgesellschaft eingeräumt wurde.

Prof. Kreile gab vor den Mitgliedern des Dokumentarfilmverbands auch einen kurzen Überblick über die kulturellen Förderungen, mit denen die VFF ganz gezielt auch dokumentarische Projekte unterstützt. So kann zum Beispiel das Stuttgarter Haus des Dokumentarfilms seit Jahren mit einem Zuschuss der VFF rechnen, und auch das branchenbezogene DOK.forum im Rahmen des Münchner DOK.fests wird von der Verwertungsgesellschaft großzügig unterstützt. Im letzten Jahr wurde der neuen AG DOK-Akademie ebenfalls eine Förderung durch die VFF zugesprochen. Und die VFF hilft aus einem gesonderten Fonds im Einzelfall auch Fernseh-Produzenten, die unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.

In der anschließenden Diskussion kam Prof. Kreile auch auf die Einnahmesituation der Verwertungsgesellschaften zu sprechen: seit der letzten Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes im Jahr 2008 reizt die abgabepflichtige Geräteindustrie alle juristischen Schritte aus, um ihre Zahlungsverpflichtungen klein zu rechnen. Derzeit sei eine Flut von Schiedsstellen- und Gerichtsverfahren um die Höhe der Vergütungspflicht anhängig. Da jedes Unternehmen einzeln verklagt werden müsse und dabei bis zur letzten Instanz gehe, könne sich eine endgültige Klärung im ungünstigen Fall bis ins Jahr 2024 hinziehen. Nach Schätzung der Verwertungsgesellschaften, die in dieser Frage an einem Strang ziehen, schuldet die Geräteindustrie den Verwertungsgesellschaften –und damit den Urhebern und Produzenten kreativer Inhalte – derzeit rund eine Milliarde Euro, wobei allein auf Apple und Samsung etwa 300 Millionen Euro entfallen.

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