01.02.2018

Pensionskasse Rundfunk: Auftraggeberbeiträge nun auch bei geförderten Fernseh-Koproduktionen

Bislang sah die sogenannte „Limburger Lösung“ vor, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten denjenigen Produzenten, die Beiträge an die Pensionskasse Rundfunk abführen, bei voll- und teilfinanzierten Auftragsproduktionen die PKR-Beiträge zu 100 Prozent auf Nachweis erstatten. Bei Fernseh-Koproduktionen teilen sich Sender und Produzenten die  Anstaltsbeiträge je nach Höhe ihres Finanzierungsanteils. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 erstatten ARD und ZDF den Produzenten

Nun auch bei geförderten Koproduktionen die Pensionskassen-Beiträge in Höhe ihres jeweiligen Finanzierungsanteils. Neu ist die Zusage der Produzenten, künftig ihre und die auf die Fernsehförderung entfallenden Anstaltsbeiträge an die Pensionskasse Rundfunk abzuführen.

siehe: pensionskasse-rundfunk.de