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50+ fürs Programm!

Für einen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, der Akzeptanz findet.

vom 02.10.2024

Für stabile Beiträge.
Für die Sicherung der Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks.

An
die Rundfunkkommission der Länder,
die Chefs der Senats- und Staatskanzleien der Länder,
Vertreter der Medienpolitik,
Vorstand und Geschäftsleitung der KEF


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, Vertreterinnen und Vertreter der freien Film- und Kreativwirtschaft, haben einen Vorschlag, wie sich dieses Ziel erreichen lässt:

Im neuen Medienstaatsvertrag wird festgeschrieben, dass mindestens 50% der Rundfunkgebühren in den Programmaufwand fließen müssen.

In den vergangenen Jahren hat der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk seine Sparziele meist im Programm realisiert. Ein Programm, in das aktuell nur 44% der Gebührengelder investiert werden. Ein Programm, das überwiegend von freien Medienschaffenden und Produktionsfirmen geschaffen und hergestellt wird.
Die KEF hat wiederholt festgestellt, dass Mittel, die für den Programmaufwand bewilligt waren, von ARD und ZDF nicht zweckgemäß verwendet wurden: 780,2 Millionen Euro allein von 2017 bis 2020.

Eines ist klar: Jeder Euro, der ins Programm fließt und sich nicht in den Weiten der Strukturen von ARD, ZDF und Deutschlandradio verliert, erhöht die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Und jeder Euro ins Programm erhöht sogleich die Stabilität dervdeutschen Mediendemokratie.

Es geht uns um die Vielfalt und Qualität des Programms – und damit um nichts weniger als um das Überleben des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Dieser wird allein durch sein Programm legitimiert und findet durch gute und qualitativ hochwertige Inhalte seine Akzeptanz. Je nachhaltiger ein hohes Niveau des Programms gesichert wird, desto schwerer haben es jene politischen Kräfte, die dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk seine Legitimität absprechen.

„50+“ ist deshalb auch ein politisches Statement für einen starken Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, ein manifestes Zeichen der Politik, dass die Gebührengelder in Form von gutem Programm dort ankommen, wo sie entrichtet werden – bei den Bürgerinnen und Bürgern!

Zugleich kann der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk mit „50+“ auch zukünftig seiner zentralen Rolle als Auftraggeber für die freien Medienschaffenden und Produktionsfirmen, letztlich für die Kultur- und Medienwirtschaft, gerecht werden.

Bisher fehlt ein Hebel, damit die Reform von ARD und ZDF nicht zulasten des Programms
umgesetzt wird. Unser Vorschlag setzt hier an. Daher: Sorgen Sie bitte dafür, dass unsere Forderung – 50+ fürs Programm! – Eingang in den Medienstaatsvertrag findet!

Unser Vorschlag für eine Formulierung des § 9a RFinStV_neu:
§ 9a Zweckbindung der Mittel
Von dem Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag sind ein Anteil von mindestens 50 von
Hundert für die Programmkosten zu verwenden. Hiervon unberührt bleiben Einnahmen aus
Werbung und sonstige Einnahmen.

Lassen Sie uns den Dialog aufnehmen!


Die unterzeichnenden Verbände:
Deutscher Drehbuchverband e. V. (DDV)
Allianz Deutscher Produzentinnen und Produzenten – Film, Fernsehen und Audiovisuelle
Medien e.V. (Produktionsallianz)
Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. (AG DOK)
Bundesverband Schauspiel e. V. (BFFS)
Bundesverband Filmschnitt Editor e.V. (BFS)
Berufsverband Kinematografie (BVK)
Bundesverband Regie (BVR)
Composers Club e.V. (CC)
Deutsche Filmkomponist:innenunion (DEFKOM)
eine Fachgruppe im Deutschen Komponist:innenverband (DKV)
mediamusic e.V. Berufsverband Mediamusik
Produzent*innenverband e. V.
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. (SPIO)
Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e. V. (VdA)
Verband Deutscher Bühnen + Medienverlage e.V. (VDB)


Kontakt & Ansprechpartner*innen:

Deutscher Drehbuchverband e. V.
Dorothee Schön (Koordination Medienpolitik)
Jan Herchenröder (Geschäftsführung)
Markgrafendamm 24 - Haus 18
10245 Berlin

Tel.: + 49 / 30 / 25 76 29 73
info@drehbuchverband.de

 

Hier findet sich der offene Brief zum Download als PDF.

 

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