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  • 1. ARD-GVRs / Gemeinsame Vergütungsregeln mit der ARD

    Hier können die "Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR)" + die ergänzende "Gemeinsame Erklärung vom 9. Februar 2023 zur Anwendung der ARD-GVR (ab S. 16)" in einem Dokument herunter geladen werden.

    Und hier die ergänzende "Gemeinsame Erklärung zur Anwendung der ARD-GVR Dokumentation vom 9. Februar 2023" als Einzeldokument.

    _________________________

     

    Selbständige Regisseur*innen und Autor*innen von Dokumentationen und Dokumentarfilmen können künftig mit höheren Honoraren rechnen. Seit Jahresbeginn gilt ein neues Vergütungsmodell. Die Sender der ARD und die Produzentenallianz haben sich mit der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) und dem Bundesverband Regie (BVR) auf gemeinsame Vergütungsregelungen verständigt.

    Mindesthonorare und Nachvergütungsansprüche für Auftragsproduktionen sind jetzt festgelegt. Die Honorare für Regisseur*innen und Autor*innen werden insgesamt deutlich angehoben. Zur Stärkung von Produktionen mit besonderem Anspruch, etwa investigativen Projekten, sind zudem Zuschläge von bis zu 50 Prozent der Buch- und Regie-Honorare vorgesehen.
    Der bisher übliche „Buy-out“ mit pauschalen Gagen wird abgelöst durch ein Nachvergütungsmodell. Damit werden die Urheber*innen auch am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme beteiligt, indem Wiederholungen künftig systematisch erfasst und die Filmemacher*innen auch prozentual an kommerziellen Erlösen beteiligt werden.

    Da den Mediatheken eine zunehmend größere Bedeutung in der Verwertung dokumentarischer Produktionen zukommen wird, soll in einem weiteren Schritt die pauschale Abgeltung der Mediatheken-Nutzungen zügig durch ein nutzungsbasiertes Vergütungsmodell ersetzt werden.

    Alle vier Verhandlungsparteien unterstreichen, dass die Vereinbarung substanzielle Verbesserungen enthält. Die neuen gemeinsamen Vergütungsregeln werden von den Verhandlungspartnern als Ausdruck einer verstärkten Wertschätzung für dokumentarische Produktionen im Programm der ARD-Anstalten verstanden. Die Anwendung der Regeln für die Folgevergütung erfolgt rückwirkend für die Ausstrahlung bzw. Nutzung von dokumentarischen Auftragsproduktionen ab 2011. Das neue Vergütungsmodell führt damit nicht nur unmittelbar zu Nachvergütungszahlungen, sondern trägt ganz erheblich zu einer Befriedigung der Rechtslage bei der Nutzung von Altproduktionen bei. Mögliche Umsetzungsprobleme vor allem in der Anfangsphase sollen in einer gemeinsamen Clearing-Stelle behandelt werden.

    Die neue Vereinbarung gilt für Auftragsproduktionen mit einer Länge von 30 bis zu 90 Minuten. Verhandlungen für Koproduktionen, Produktionen also, die zu einem wesentlichen Teil durch Filmförderung oder weitere Partner mitfinanziert sind, sollen zeitnah aufgenommen werden.

    Hier können die neu vereinbarten Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) herunter geladen werden.

     

    Stimmen der Verhandlungspartner*innen:

    Dr. Michael Kühn, ARD: „Dokumentationen sind prägender und fester Teil in unseren öffentlich-rechtlichen Programmen. Nach intensiven Verhandlungen ist es gelungen, die Honorare der Dokumentarfilmer*innen deutlich anzuheben und eine Nachvergütung für besonders erfolgreiche Dokumentationen einzuführen. Auch aufwendige journalistische Recherchen erfahren stärkere Anerkennung. Die gemeinsamen Vergütungsregeln stellen einen Paradigmenwechsel dar und begründen eine neue Partnerschaft zwischen den Dokumentarfilmer*innen und der ARD.“

    Alexander Thies, Produzentenallianz: „Wir sind sehr froh darüber, dass es nach komplexen Gesprächen gelungen ist, die Position der der Autor*innen und Regisseur*innen von dokumentarischen Programmen zu stärken und ihre wichtige Arbeit angemessen zu honorieren. Wir freuen uns über die Bereitschaft der ARD, damit die aus den GVR resultierenden Mehrkosten aus den dafür bereit gestellten Sondermitteln zu finanzieren und damit die Doku-Budgets insgesamt anzuheben.“ 

    David Bernet und Susanne Binninger, AG DOK: „Unser Verband hat seit vielen Jahren die wirtschaftliche Lage von Dokumentarfilmschaffenden analysiert und die oft ungenügenden und für Buch und Regie nicht geregelten Honorare beklagt. Wir freuen uns daher sehr, dass mit dieser Vergütungsvereinbarung ein deutlicher Sprung nach vorne gelungen ist, um vor allem die angemessene Honorierung von Kreativleistung und Nutzung von Urheber-Rechten von Autor*innen und Regisseur*innen unseres Genres zu verbessern. Wir hoffen auf eine rasche und kreativenfreundliche Umsetzung.“

    Cornelia Grünberg und Jobst Oetzmann, BVR: „Wir freuen uns sehr, dass es uns erstmalig gelungen ist, die AG DOK zusammen mit dem BVR an einen Verhandlungstisch mit der ARD und der Produzentenallianz zur Verbesserung der Vergütung der Dokumentarfilmer*innen zu bringen. Nach intensiven Verhandlungen, in denen wir überzeugend das Missverhältnis von Arbeitsaufwand und Honorierung darstellen konnten, verabschieden wir heute nun ein Ergebnis, das die prekäre Arbeitssituation für viele Dokumentarfilmer*innen deutlich verbessern wird. Dennoch gibt es viel zu tun. Die Bewertung der Mediatheken und ihrer immer stärkeren Nutzung muss ebenso der Realität angepasst werden wie die Bewertung von Arte, KiKA und anderer Spartenkanäle.“

     

    Ansprechpartner*innen bei der AG DOK für Presse-Anfragen:
    David Bernet: 0151 1272 7089
    Susanne Binninger: 0171 206 4919
    AG DOK-Geschäftsstelle: 069 623 700

     

     

    Presse Resonanz:

    Süddeutsche Zeitung, 20.01.2021,
    https://www.sueddeutsche.de/medien/honorare-dokumentarfilm-ard-1.5180767.

    Deutschlandfunk Kultur, 20.01.2021,
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/ard-sender-und-freie-einigen-sich-auf-verguetung.265.de.html?drn:news_id=1218265
    .

    PressePortal, 20.01.2021,
    https://www.presseportal.de/pm/29876/4817109.

    DWDL, 20.01.2021,
    https://www.dwdl.de/nachrichten/81168/ard_will_dokumentarfilmer_kuenftig_besser_bezahlen/?utm_source=&utm_medium=&utm_campaign=&utm_term=
    .

    Initiative Urheberrecht, 20.01.2021,
    https://urheber.info/diskurs/gemeinsame-vergutungsregeln-fur-dokumentarfilmer.

    Finanznachrichten, 20.01.2021,
    https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2021-01/51780870-ard-sender-produzenten-und-dokumentarfilmer-vereinbaren-gemeinsame-verguetungsregeln-007.htm.

    News8, 20.01.2021,
    https://www.news8.de/ard-sender-produzenten-und-dokumentarfilmer-vereinbaren-gemeinsame-verguetungsregeln/
    .

    Unterhaltungstipp, 20.01.2021,
    https://unterhaltungstipp.de/film/ard-sender-produzenten-und-dokumentarfilmer-vereinbaren-gemeinsame-verguetungsregeln/.

    General-Anzeiger, 21.01.2021
    https://ga.de/verlag/anzeigen/advertorials/presseportal/ard-sender-produzenten-und-dokumentarfilmer-vereinbaren-gemeinsame-verguetungsregeln_aid-55790327.

    Quotenmeter, 21.01.2021,
    http://www.quotenmeter.de/n/124239/vereinbarung-gemeinsame-verguetungsregeln-zwischen-ard-sender-produzenten-dokumentarfilmer
    .

    DIGITALfernsehen, 21.01.2021,
    https://www.digitalfernsehen.de/news/medien-news/maerkte/neues-verguetungsmodell-autoren-regisseure-565278/.

    Presse-Channel, 21.01.2021,
    https://www.pressechannel.de/2021/01/21/ard-sender-produzenten-und-dokumentarfilmer-vereinbaren-gemeinsame-verguetungsregeln/.

    Blickpunkt:Film, 21.01.2021,
    https://beta.blickpunktfilm.de/details/456857.

    SlashCAM, 21.01.2021,
    https://www.slashcam.de/news/single/Neue-Vereinbarung--TV-Dokumentarfilmer-erhalten-hoe-16305.html.

     

  • 2. german films - Märkte und Messen

    Unterstützung für den Besuch internationaler Festivals & Märkte 

    Unter dem Label german documentaries, einer Initiative von AG DOK und German Films, betreuen wir seit vielen Jahren deutsche Dokumentarfilmeschaffende auf ausgewählten internationalen Festivals, Märkten und Events. Die Betreuer*Innen des jeweiligen Events verhandeln Rabatte mit den Veranstaltern, vergünstigte, manchmal auch kostenlose Hotels, organisieren Stände, veranstalten Networking Events, organisieren Filmreihen und stehen für Fragen zur Verfügung. Teilnahmeberechtigt an einer deutschen Delegationen sind alle Dokumentarfilmschaffenden mit Sitz in Deutschland. Eine Mitgliedschaft in einem Verband ist dafür keine Voraussetzung.

    AUFRUFE
    Über German Documentaries und mit Mitteln von German Films erhalten deutsche Dokumentarfilmschaffende vergünstigten Zugang zu ausgewählten internationalen Festivals, Märkten und Events. Aufrufe erfolgen einige Monate vorher über die Emailverteiler der AG DOK und der Produzentenallianz. Außerdem stehen die Aufrufe im öffentlichen Bereich auf der Webseite von German Documentaries und der AG DOK mit kurzen Beschreibungen des jeweiligen Events sowie Kontaktdaten des Ansprechpartners oder der Ansprechspartnerin. Hier finden sich auch die Berichte vergangener Events.
    https://german-documentaries.de/en_EN/news#schedule ff.

     

    ZUSCHÜSSE DURCH GERMAN FILMS

    Reisekostenzuschuss:
    Unter bestimmten Bedingungen können Dokumentarfilmschaffende, deren Film auf einem wichtigen internationalen Festival läuft oder deren Projekt auf einem bedeutenden Pitching-Event im Ausland angenommen wurde, Anträge auf Reisekostenzuschüsse stellen. 

    Für RegisseurInnen und AutorInnen _
    • Bei Festivals – nur bei ausgewählten Filmen für den Wettbewerb
    • Bei Pitchings – nur für die bedeutenden Events wie IDFA, Vision du Reel, CPH:DOX, Sunny Side of the Doc, Meetmarket Sheffield,

    Keine Zuschüsse für Produzenten/Innen. Ausnahme: Nachwuchsproduzenten/Innen mit Kinofilmprojekten, die zu Pitches bei bedeutenden Events eingeladen wurden.

    Die genauen Regeln sind hier zu finden:
    https://www.german-films.de/producers-corner/festival-travel-support/travel-support-feature-film/

     

    Marketing- und Untertitelungszuschüsse:

    German Films bietet in bestimmten Fällen Marketing- und Untertitelungszuschüsse an. Nähere Informationen finden sich hier: https://www.german-films.de/producers-corner/festival-travel-support/festival-support-feature-film/
    Bitte bei Interesse erst die Regeln genau lesen und dann für weitergehende Fragen bei der

    Ansprechpartnerin für den Dokumentarfilm bei German Films anfragen:

    Julia Teichmann
    Head of Documentary / Marketing & Subtitling Support
    teichmann@german-films.de
    +49-89-59 97 87 20

     

     Julia Teichmann und Simone Baumann
    55. Visions du Réel, Nyon 2024

     

    LISTE DER MESSEN UND MÄRKTE für 2024

     

    EFM European Film Market Market, im Rahmen der 75. BERLINALE 13.-23. Feb. 2025
    Berichte NEWS der letzten Jahre: __ 68. BERLINALE 2018 __ 69. BERLINALE 2019 __ 70. BERLINALE 2020 __ 71. BERLINALE 2021 __ 72. BERLINALE 2022 ___73.BERLINALE 2023___74.BERLINALE 2024__
    [2024: der während der Pandemie etwickelte OnlineAuftritt des EFM wurde vom Veranstalter beibehalten und die AG DOK ist wieder mit ihrem virtuellen Stand mit Links zu allen Screenings der german documentaries @ 75. BERLINALE und/oder EFM, WORLD SALES und deutsche Verleiher 'under the umbrella of German Films' da vertreten. Virtuelle Standbetreuung mach Ingrid Molnar, Redaktion german documentaries [redaktion@german-documentaries.de]  Den Stand 18  im Erdgeschoß des GROPIUS BAUs  betreut Kordula Marisa Hildebrandt, die gerne Pressematerial zu ihren neuesten deutschen Produktionen oder Co-Produktionen in den Ständern auslegt. Die Telefonnummer des Stands lautet +49 3025920-842. LEIDER können nicht wie vor der Pandemie 'Gäste' - also Personen ohne Market Badge empfangen werden.]

     

    CPH:DOX Copenhagen International Documentary Festival, 19.-30. März, 2025
    Gilt als das wichtigste Dokumentarfilmfestival in Skandinavien mit einem Koproduktionsmarkt. Projekte dafür können vom 15. Mai bis 1. September 2024 angemeldet werden. Für Teilnahme am internationalen Festivalprogramm CPH:DOX können Filme, die nach dem 1. September 2024 fertiggestellt werden noch bis 1. Dezember 2024 eingereicht werden. Die Anmeldefrist dafür ist der 15. November, 2024.

    2025 ist das Festival unter deutschen KollegInnen populärer als die Jahre davor. Die deutsche Delegation ist jetzt schon voll. Man kann sich zwar weiter anmelden und kann auch an dem von uns organisierten Dinner (noch nicht bestätigt) teilnehmen, aber am 24.3. bei der Vorstellung der Delegationen und den one on ones wäre man nur auf Standby.
    Anmeldung dafür hier.
    Informationen zur Deutschen Delegation von Björn Jensen.
    weitere Informationen zu CPH:FORUM 2025 .
    Ansprechpartner: Björn Jensen
    REPORT CPH:DOX 2024
    REPORT CPH:DOX 2023
    REPORT CPH:DOX 2022
    REPORT CPH:DOX 2021
    auf www.german-documentaries.de: __NEWS CPD:DOX 2024__ __NEWS CPH:DOX 2023___ NEWS CPH:DOX 2022___NEWS CPH:DOX 2021

     

    IREP internationales Dokumentary Film Festival, 21.-24. März, 2024, Lagos, Nigeria
    Das Festival wird seit vielen JAhren von einer deutschen Delegation besucht.
    Ansprechpartner: Bärbel Mauch

      

    MIPTV | MIPDOC,  8.-10. April, 2024 Cannes, Frankreich
    SORRY, 
    diesesmal leider kein GERMAN BOOTH.
    Diese beiden größten und wichtigsten Märkte für den Vertrieb von Filmen finden jedes Jahr im Frühjahr in Cannes statt. MIPDOC: Markt mit Screening fertiger Filme für Einkäufer, Seminaren, One-to-One Meetings. Hier weitere Informationen zur MIP im April 2024.
    Bericht von der MIPTV2024 von Björn Jensen.
    Bericht von der MIPTV2022 von Björn Jensen.
    Bericht von der MIPTV2021 von Björn Jensen.

     

    32 Hot Docs Toronto, 24. April – 4. Mai, 2025 Toronto, Canada. Ist das wichtigstes Dokumentarfilmfestival in Kanada mit Koproduzenten Markt. Hier die NEWS zu den 31. Hot Docs im Jahr 2024 in Englischer Sprache. 2024 gab es keine deutsche Delegation.
    Für weitere UpDates besuchen Sie bitte die Webseite des Festivals.
    Ansprechpartnerin für Untertitelung- und Reisekostenzuschuss: Julia Teichmann.
    Ansprechpartner für Market bis 2023 war: Björn Jensen.
    HotDocsBericht 2023 von Björn Jensen .
    HotDocsBericht 2022 von Björn Jensen .
    HotDocsBericht 2021 von Björn Jensen
    .
    HotDocsBericht 2020 von Björn Jensen .
    NEWS in Englischer Sprache dazu auf www.german-documentaries.de:
    __ hotdocs2018 __ hotdocs2019 __ hotdocs2020 __ hotdocs2021__hotdocs2022__hotdocs2023___

     

    Visions du Réel Nyon • Festival international de cinéma Nyon, April 4-13, 2025
    Ansprechpartnerin für Untertitelung- und Reisekostenzuschuss: Julia Teichmann.
    NEWS zu • 55. Visions du Réel, Nyon54. Visions du Réel, Nyon 2023  • 53. Visions du Réel, Nyon 2022  • 52. Visions du Réel, Nyon 202151. Visions du Réel, Nyon 202050. Visions du Réel, Nyon 201949. Visions du Réel, Nyon 2018

     

    30 It's All True 3.-13. April, 2024 [30 É Tudo Verdada 2025 São Paulo and Rio de Janeiro]
    Ansprechpartnerin für Untertitelung- und Reisekostenzuschuss: Julia Teichmann.
    NEWS zu 29 É Tudo Verdada 2024 São Paulo and Rio de Janeiro.

     

    22. Millenium Docs Against Gravity, Poland 09.–18. Mai in den Kinos, 20. Mai-2. Juni 2025 online
    Das Festival findet in Kinos von den 8 polnischen Städten Warschau, Wrocław, Gdynia, Poznań, Katowice, Łódź, Bydgoszcz und Lublin, statt. Online in ganz Polen.
    Ansprechpartnerin für Untertitelung- und Reisekostenzuschuss: Julia Teichmann.
    NEWS zum 20 MDAG 2023.

     

    65. Krakow Film Festival, 25. Mai – 1. Juni, 2025
    Ansprechpartnerin für Untertitelung- und Reisekostenzuschuss: Julia Teichmann.
    • NEWS 64 KFF 2024

     

    CoPro27 Israel Documentatry Screen Market, 26.-29. Mai, 2025
    CoPro Israel ist der wichtigste Finanzierungsevent für Dokumentarfilme in Israel.
    Die Anmeldung erfolgt direkt über das Festival. Genaueres zu CoPro Israel 2025 hier.
    Ansprechpartner: Björn Jensen _
    Hier der Bericht von CoPro Israel 2023.
    Hier der Bericht von CoPro Israel 2022.

     

    32. Sheffield DocFest, 18.-23. Juni 2025, Sheffield, UK
    Wichtigstes britisches Dokumentarfilmfestival mit vielen Panels, Pitching Veranstaltungen und one-to-one Meetings. Hier ist vor allem der Meet-Market als wichtige Koproduktionsveranstaltung zu nennen. 
    German Documentaries wird 2025 wieder eine Delegation entsenden. Anmeldung für Filme und VR Projekte bis 28. Februar, 2025 möglich.
    Mehr Informationen zum 32. Sheffield DocFest 2025 hier.
    Ansprechpartnerin für Untertitelung- und Reisekostenzuschuss: Julia Teichmann.
    Filme können hier angemeldet werden. Bitte beachten, Gebühren für die Einreichungen waren nach Einreichdatum gestaffelt.
    Bericht von Björn Jensen von Sheffield DocFest 2024.
    Ansprechpartner: Björn Jensen

     

    36 FIDMarseille, 08.-13. Junli, 2025.
    Filmanmeldung bis 15. März, 2025 möglich.
    Ziel des Festivals ist es, dem zeitgenössischen Filmschaffen Aufmerksamkeit zu schenken, sei es in Form von Spiel- oder Dokumentarfilmen, Kurz- oder Langfilmen. Es bietet einem breiten lokalen, nationalen und internationalen Publikum ein einzigartiges Programm, vorallem hybride Formen sind hier gern gesehen.
    Das FIDLab ist ein Forum, das ausgewählten Filmprojekten gewidmet ist, die im Rahmen einer internationalen Ausschreibung eingereicht werden. Jedes Jahr werden etwa ein Dutzend Projekte ausgewählt, unabhängig von Format, Dauer oder Thema, darunter Spielfilme, Dokumentarfilme, Animationsfilme oder Serien, die sich in verschiedenen Stadien des Schreibens, der Entwicklung oder der Postproduktion befinden. Die Plattform wurde geschaffen, um den Projektentwicklern dynamische Begegnungen mit Produzenten, Fördereinrichtungen, Sendern, Verleihern, Vertriebsagenten und Fernsehsendern zu ermöglichen. Das FIDLab positioniert sich sowohl als Talentschmiede als auch als Plattform zur Förderung der Vielfalt und hat sich weltweit als angesehenes Label etabliert. Hier geht es direkt zur Anmeldung. Anmeldeschluß ist der 8. März, 2024.
    Ansprechpartnerin für Untertitelung- und Reisekostenzuschuss: Julia Teichmann.
    NEWS • 34 FIDMarseille 2023 •  35FID Marseille 2024

     

    Ecrans Noirs (Juli, Jaoundé, Kamerun)
    Das Festival wird seit vielen Jahren von einer Delegation deutscher Dokumentarfilmschaffender besucht - und dieser Austausch ist aktuell leider nicht möglich.
    Ansprechpartner: Bärbel Mauch

     

    Sunny Side of the Doc in La Rochelle vom 23. bis 26. Juni, 2025 
    Wahrscheinlich der wichtigste Event weltweit für Koproduktionen und Finanzierung von Dokumentarfilmprojekten. Die Sunny Side akzeptiert jedes dokumentarische Genre und jede Länge, inklusive Serien und hat sein ein paar Jahren auch eine New Media/Cross Plattform-Veranstaltung integriert (PIXII). Die Sunny Side ist ein Markt mit Präsentationsständen, Diskussionsforen und Pitching Veranstaltungen. German Documentaries wird wieder mit einem Stand vertreten sein, für Mitglieder der deutschen Delegation gibt eine Reduzierung um 20% der Teilnahmegebühr. Mehr Informationen zur 35. Sunny Side of the Doc 2024 hier. Einreichungen & Akkreditierungen waren ab 7. Dezember, 2023 möglich.
    Einsendeschluss für Einreichungen ist 14. April, 2024. Bitte informieren Sie über Ihre Teilnahme bzw. Anmeldung Björn Jensen.
    Bericht von Sunny Side of the Doc 2024
    Bericht von Sunny Side of the Doc 2023
    Bericht von Sunny Side of the Doc 2022
    Bericht von Sunny Side of the Doc 2021
    • Bericht von 30SSD 2019, als es hieß GERMANY in FOCUS.
    Ansprechpartner: Björn Jensen
    NEWS zu der Sunny Side of the Doc 2024

     

    Visioni dal Mondo Festival, Milano, 11. – 14. September 2025.
    Das Visioni Festival im September in Mailand ist ein kleines Festival, aber ganz auf den Dokumentarfilm fokussiert mit einem internationalen und nationalen Wettbewerb und einer guten Auswahl von Filmen. Sie haben auch eine Sektion für VR Experiences. Man kann sich mit fertigen Filmen bewerben oder auch mit Projekten in der Entwicklung, für die noch Finanzierung gesucht wird. An den Industrietagen von Visioni Incontra (11. und 12. September) nehmen mehrere italienische und internationale Entscheidungsträger teil (Redaktuere, Verleiher, Film Fonds, Produzenten, Institutionen), die der Präsentation von 20 Projekten von ProduzentInnen und RegisseurInnen beiwohnen und auch nachmittags in Einzelgesprächen zur Verfügung stehen. Es werden auch Speed-Date-Tables organisiert, bei denen einige Entscheidungsträger einer begrenzten Anzahl von Produzenten ihre Geschäfts- und Kooperationsmöglichkeiten vorstellen.
    Einreichungen sind ab Ende Februar 2025 [vermutlich wieder bis Ende Mai 2025] möglich.
    Weitere Informationen hier: https://www.visionidalmondo.it/en/
    PR des Festivals. Bericht Visioni dal Mondo Festival, Milano von Björn Jensen.

     

    MIPCOM 13. – 16. Oktober, 2024, Cannes, Frankreich.
    Neben der MIPTV im Frühjahr, die wichtigste Medienmesse der Welt. Hier treffen sich tausende Käufer und Verkäufer, Redakteure, Produzenten, Vertriebe etc. German Documentaries war zusammen mit German Films 2024  wieder mit einem Stand [P-1, K19] vertreten. Wir können wie in den vergangenen Jahren für die MIPCOM bei Anmeldung bis 12. August 2024 eine vergünstigte Akkreditierung anbieten. Wer Interesse hat, von dem vergünstigten Angebot zu profitieren möge sich bitte direkt an Kirstin Hartmann wenden: hartmann@runze-casper.de. Sie kann dann den speziellen Zugang für die Registrierung schicken. Die Akkreditierung erlaubt die Teilnahme am 4 Tages-Event, den Matchmakings, Screeenings, dem Participants Club, Networking und Panels. Akkreditierte an unserem Stand können Trailer in einer Endlosschleife laufen lassen. Diesen wird Björn Jensen vorher zusammenschneiden. Jede Teilnehmerin oder Teilnehmer kann 2 Trailer einreichen. [Infos für 2025 liegen noch nicht vor].
    ACHTUNG: Wenn man sich vorher direkt bei der MIPCOM akkreditiert hat, ist eine spätere Umwandlung in das reduzierte Ticket nicht mehr möglich.
    Mehr Informationen zur MIPCOM2024 finden Sie hier.
    Ansprechpartner: Björn Jensen
    Bericht MIPCOM 2020. | Bericht MIPCOM 2021 | Bericht MIPCOM 2022 | Bericht MIPCOM 2023 | Bericht MIPCOM 2024 von Björn Jensen.

     

    MIA Market Rome, 14. Oktober – 18. Oktober, 2024
    Der Mercato Internazionale Audiovisivo in Rom hat in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Ursprünglich ein Markt für das Verkaufen von Filmen, ist er inzwischen zu einem beachtlichen Industry Event geworden mit Pitchings, Meetings, Panels und Film Screenings. Dabei werden die Genres fiktionale Kino- und TV Produktionen, dokumentarische Formate, Animation und XR abgedeckt. Sofern German Documentaries nächstes Jahr eine Delegation zur MIA anbieten sollte, werden wir über die Konditionen rechtzeitig informieren. Ab sofort kann man bis 8.Juli, 2024 Projekte einreichen. Mehr Informationen zu MIA MARKET ROME 2024 von Björn Jensen hier.

    Hier der Bericht von Björn Jensen vom MIA MARKET Rome 2023 und hier der vom MIA MARKET Rome 2024.

     

    YIDFF Yamagata International Documentary Film Festival 9.-16. Oktober 2925.
    Einreichungen für nach dem 1. November 2024 fertiggestellte Arbeiten bis 15.April, 2025 möglich.
    Hier der Link mit der Liste vieler deutscher Dokumentarfilmproduktionen und Koproduktionen beim Festival.
    NEWS zu • yidff2023

     

    MEDIMED (17.-20. Oktober 2024, Sitges, Spanien)
    Das Pitching Forum und der Einkaufsmarkt für dokumentarische Formate, MEDIMED, hat einen sehr guten Ruf. Zum ersten Mal seit sehr vielen Jahren wird German Documentaries mit Mitteln von German Films eine Delegation nach Sitges organisieren. MEDIMED 2022 findet vom 13. bis 16. Oktober in Sitges (Barcelona) statt. Seit über 20 Jahren organisiert MEDIMED in Sitges, Spanien, ein äußerst erfolgreiches und dokumentarisch ausgerichtetes Full-Service-Film-Pitching-Forum und einen Käufermarkt.
    Hier der Bericht zur MEDIMED 2022.
    Ansprechpartner: Björn Jensen

     

    29 Ji.hlava International Dokumentary Film Festival, 24. October  – 2. November, 2025.
    Ansprechpartnerin bei German Films ist Julia Teichmann.
    NEWS • 27ji.halva 2023

     

    65 Festival dei Popoli,  November, 2–10, 2024 in Florenz, Italien.
    Es ist das wichtigste Dokumentarfilmfestival in Italien.  #FDP65 .
    NEWS • FDP64 2023FDP65_2024

     

    IDFA / Forum Amsterdam, 12.- 23. November, 2025, Amsterdam, Niederlande
    Das wichtigste und grösste Dokumentarfilmfestival der Welt mit einem renommiertem Pitching Programm, und mit DOCS for Sale über das Festival hinaus eine gute Gelegenheit für Redakteure und Einkäufer für TV und Onlineanbieter und Filmverleiher. Ansprechpartner ist Julia Teichmann von German Films.
    Eine guten Überblick dazu erhält man beim Durchklicken der NEWS dazu: • IDFA2017IDFA2018IDFA2019IDFA2020IDFA2021IDFA2022IDFA2023IDFA2024

     

    16. DOC NYC, November 12 – 30, 2025.
    Ansprechpartnerin für Untertitelung- und Reisekostenzuschuss: Julia Teichmann.
    Das Festival hat ein sehr interessantes Rahmenprogramm genannt DOC NYC PRO FALL, für die auch tageweise Tickets erworben werden können, und das dann auch Veranstaltungen online das Jahr über fortgeführt wird.
    NEWS  14. DOC NYC 2023 || NEWS 15 DOC NYC 2025 .

     

     

     

     

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    World Congress of Science and Factual Producers (28.11.23 – 01.12.23, Seattle, USA)  
    #WCSFP In der Vergangenheit war der WCSFP einer der meistbesuchten Events, zu denen German Documentaries Delegationen brachte. In der Coronazeit fiel ein Congress aus und ein weiterer wurde zwar vor Ort in Strassbourg abgehalten, war aber sehr klein und eher ein Online Event. Dementsprechend groß waren die Erwartungen auf den ersten WCSFP in Glasgow letztes Jahr. Das Feedback der Teilnehmer fiel allerdings sehr schlecht aus. Hinzukommt, dass der WCSFP unseren TeilnehmerInnen inzwischen keinen vergünstigten Zugang mehr anbietet. Wir haben uns daher entschlossen, vorerst keine Delegation mehr auf den WCSFP anzubieten. Für Kolleginnen und Kollegen, die den Event besuchen werden, hier die Preisinfo zur Anmeldung, die ab 3. August 2023 möglich ist.
    First 75 registrants: $1500 CAD (1120 USD, 1030 EUR, 881 GBP)
    First 76-150 registrants: $1670 CAD (1250 USD, 1148 EUR, 981 GBP)
    Regular Rate: $1810 CAD (1354 USD, 1244 EUR, 1063 GBP)
    Associate Producer / Indie Producer / Student Rate: $720 CAD (539 USD, 495 EUR, 423 GBP) Hier die Bedingungen dafür bitte genau beachten.
    UND wir – gerne direkt Kontakt zu Björn Jensen – freuen uns über Rückmeldungen von Teilnehmer:Innen zur Evaluierung.
    Infos zum 30. WCSFP'22 siehe hier.
    Report World Congress of Science and Factual Producers 2022 hier.
    Ansprechpartner: Björn Jensen

     

    Guangzhou International Dokumentary Filmfestival Leider hat sich das Festival dazu entschlossen, die langjährige Kooperationsvereinbarung mit German Documentaries nicht mehr fortzuführen. Dazu kommt, dass sich das Festival in eine Richtung entwickelt hat, die es für internationale Dokumentarfilmschaffende zunehmend uninteressanter macht, sich dort zu präsentieren: Der Fokus wurde sehr stark auf China verschoben, der International Producers Day wurde abgeschafft und die Zahl der internationalen Teilnehmer sank kontinuierlich. Wir haben daher seit 2019 keine Delegation mehr zum GZDOC Festival angeboten.

     

     

    Das Projekt german documentaries hat eine eigene Webseite die redaktionell, wie der Katalog auch, von Ingrid Molnar betreut wird.

    Seit Ende der 1990er erschien alljährlich zur BERLINALE eine Folge des Katalogs german documentaries. Er wurde bis 2020 bei internationalen Festivals, Märkten und Messen an Einkäufer, Redakteure, Festivalvertreter, Journalisten und Multiplikatoren in gedruckter Form verteilt. PDFs der gedruckten Broschüren sind als Downloads abrufbar. Diel etzte Folge german documentaries 2024 erschien Februar 2024. Zur 70. Berlinale im Februar 2020 wurde die Katalogfolge german documentaries 2020 das letzte Mal gedruckt, da 2021 und 2022 keine Messen & Märkte als Präsenzveranstaltungen stattfanden. Es gab zwar einige Nachfragen, nach der gedruckten Version, aber wegen der zu erwartenden steigenden Druck- und Transportkosten stehen weiterhin die PDFs 2018-2024 unter https://german-documentaries.de/en_EN/catalogue-main  zur Verfügung. Ältere Jahrgänge – ab 2006 –  können sind als PDFs in der Geschäftsstelle der AG DOK unter GD_2005-2024 angefragt werden. Redakteurin Ingrid Molnar wurde pensioniert, die Seite(n) werden ab sofort von der Geschäftsstelle der AG DOK betreut.
    Die Filme haben unter https://german-documentaries.de/en_EN/films auch eine Filmdetailseite, wo UpDates zum Film, wie Fesstivalteilnahmen, Auszeichnungen, neue Partner in Sachen World Sales & Verleih, Trailer, DVDvertrieb, VoDmöglichkeit, wie Links zu Filmkritiken — wenn via redaktion@german-documentaries.de bekannt gegeben — eingepflegt. 

     

     

     

     

  • 3. Grünes Drehen und Produzieren für Dokumentarfilmschaffende

     

    Von Anna-Lena Ponath.

    Spätestens ab dem 1. Juli 2023 soll die Einhaltung der neuen Ökologischen Standards (ÖS) bundesweit Voraussetzung für alle in Deutschland öffentlich geförderten Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen sein (Quelle: https://www.green-motion.org). Aber welche Nachweise und Maßnahmen sind für dokumentarische Formate und Dokumentarfilmschaffende ab dem 01.07.2023 relevant? Basierend auf einer Recherche ist für die AG DOK-Mitglieder dieses „Green Producing & Green Filming“-Orientierungspapier entstanden.

    Ziel des Orientierungspapiers ist es, interessierten AG DOK-Mitgliedern eine Übersicht über aktuell erforderliche Nachweise und Richtlinien der deutschen Bundes- und Länderförderinstitutionen im Bereich Nachhaltiges Drehen und Produzieren zu geben.

    Anmerkung: die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf den Recherchestand Juni 2023 und sind entsprechend kontinuierlich auf ihre Aktualität hin zu überprüfen.

  • 4. Aufzeichnungen der AG DOK-Webinare Urheberrecht 1+2

    Vor einem Jahr verabschiedete die EU eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie. Die Debatte darüber schlug hohe Wellen in der Öffentlichkeit, beschränkte sich aber weitgehend auf den Aspekt der sogenannten „Uploadfilter“. Die europäischen Urheberverbände dagegen sehen in der Richtlinie erhebliche Chancen, Missstände in der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation von Kulturschaffenden zu korrigieren.

    Alle EU-Staaten arbeiten aktuell auf Hochtouren daran, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die AG DOK begleitet diesen Gesetzgebungsprozess in Deutschland. Wir sind daher sehr daran interessiert, dass sich möglichst viele AG DOK-Mitglieder mit den Grundlagen der Urheberrechtsnovelle vertraut machen und in der Lage sind, informiert an Diskussionen innerhalb und außerhalb des Verbandes teilnehmen zu können. Aus diesem Grund veranstalten wir in den folgenden Wochen und Monaten mehrere Webinare zum Thema Urheberrecht.

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    • Edition 01
    mit Prof. Dr. Thomas Hoeren, Informations- und Medienrechtler

    Den Anfang machte Prof. Dr. Thomas Hoeren mit einer Einführung in die Grundlagen des Urheberrechts für Filmurheber und Produzenten. Thomas Hoeren ist einer der angesehensten Informations- und Medienrechtler in Deutschland. Er lehrt an der Universität Münster und ist seit langem ein enger Verbündeter der AG DOK. Moderation: David Bernet und Cay Wesnigk.

    HIER GEHTS ZUR AUFZEICHNUNG

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    • Edition 02
    mit Jobst Oetzmann, Spielfilmregisseur, Mitglied des BVR (Bundesverband Regie) und Vorstandsmitglied in der VG Bild.

    Im zweiten Webinar geht es um eine deutsche Besonderheit: Wie kommt es, dass man den Eindruck hat, dass Filmemacher in Frankreich, in Spanien, in der Niederlande, in der Schweiz usw. besser gestellt sind als ihre KollegInnen in Deutschland? Tatsächlich gibt es einen wichtigen Unterschied in der Handhabung der Senderechte, der dafür verantwortlich ist. Die laufende Arbeit an der Umsetzung der neuen EU-Urheberrechtslinie in deutsches Recht eröffnet nun die Möglichkeit, daran für die Berufe Regie, Kamera, Schnitt etwas zu ändern.

    Jobst Oetzmann stellt uns eine Initiative der Verwertungsgesellschaft VG Bild vor, die sich dem Problem der ungleichen rechtlichen Stellung von Filmurhebern in Deutschland und im europäischen Ausland widmet: Wie kann man die aktuelle Überarbeitung des deutschen Urheberrechts so nutzen, dass die deutschen Filmurheber auf ähnliche Weise von der Vergütung ihrer Rechte profitieren wie die europäischen KollegInnen?

    Jobst Oetzmann ist Spielfilmregisseur, Mitglied des BVR (Bundesverband Regie) und Vorstandsmitglied in der VG Bild. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Vergütung von Kreativen in der Filmbranche. Unter anderem vertritt er den BVR in Gagen-Verhandlungen gegenüber ARD, ZDF und Netflix.
    Moderation: David Bernet und Cay Wesnigk

    HIER GEHTS ZUR AUFZEICHNUNG

     

     

  • 5. DSGVO-Einführung für Dokumentaristen

    Am 25.05.2018 traten die europäische EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) in Kraft.

    Alarmistische Szenarien, die in den letzten Tagen und Wochen weite Teile der Öffentlichkeit erfassten, strahlten bekanntlich auch auf unseren Verband aus. Von horrenden Bußgeldandrohungen bis hin zum bevorstehenden Ende des freien Journalismus war und ist die Rede. Wir haben in dieser Situation mehrfach versucht, die Wogen zu glätten. In einer ersten Information unserer Vertragsanwälte haben wir bereits vor rund zwei Wochen darauf hingewiesen, dass es natürlich auch für uns Änderungen geben wird, es aber keinerlei Grund gibt, darüber in Panik zu verfallen.

    Auch die Landesdatenschutzbehörden haben bereits angekündigt, dass sie in der Anfangsphase der Umsetzung der DSGVO bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen keine Bußgelder verhängen und vor allem beratend tätig sein wollen.

    Wie angekündigt, haben unsere Juristen auf unsere Bitte hin die wichtigsten Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf unsere Arbeit in einer Art „Laufzettel“ zusammengefasst und sie verweisen dabei in zahlreichen Links auf „offizielle“ Seiten, insbesondere der Datenschutzbehörden, die der verbreiteten Verunsicherung entgegenwirken sollen.

    Natürlich ergeben sich aus der Gesetzesänderung auch für Dokumentarfilmer neue Verpflichtungen, von denen die derzeit wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage nachfolgend dargestellt werden.

    1. Umsetzung der DSGVO im eigenen Unternehmen
    2. Datenschutzbeauftragter
    3. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    4. Datenschutzerklärung
    5. Verhältnis KUG / DSGVO, Medienprivileg
    6. Anhang mit Hintergrundinformationen

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    1. Umsetzung der DSGVO im eigenen Unternehmen

    Es gibt einige gute Veröffentlichungen der Landesdatenschutzbeauftragten, in denen verständlich erläutert wird, wie die DSGVO und das BDSG-neu in Unternehmen umgesetzt werden sollten.

    Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) hat einen Fragebogenentwickelt, der die wesentlichen Fragen enthält, die sich in einem Unternehmen gestellt werden sollten:
    https://www.lda.bayern.de/media/dsgvo_fragebogen.pdf

    Das LDA hat zudem für einige Branchen – jedoch leider nicht für Medienproduktionen – Handreichungen erstellt, in denen die für die Branche wichtigen Anforderungen zusammengestellt wurden:
    https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html

    Zum Einstieg empfehlen wir zusätzlich die vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz herausgegebene Broschüre „Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine“ (erschienen im Verlag C.H. BECK, € 5,50).

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    2. Datenschutzbeauftragter

    In der Regel werden Mitglieder der AG DOK keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.

    Wenn weniger als zehn Personen in Ihrem Unternehmen damit beschäftigt sind, personenbezogene Daten automatisiert zu verarbeiten, muss ein Datenschutzbeauftragter nur dann bestellt werden, wenn einem Unternehmen Daten einer der folgenden Kategorien regelmäßig – also als Kerntätigkeit – verarbeitet werden:

    - Gesundheitsdaten
    - Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung
    - Daten, aus denen die ethnische Herkunft hervorgeht
    - Daten, aus denen politische Meinungen hervorgehen
    - Daten, aus denen religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen
    - Daten, aus denen die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgeht
    - Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten

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    3. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

    Nach Art. 30 DSGVO besteht nun die Pflicht ein Verzeichnis zu führen, das alle Verarbeitungstätigkeiten enthält. Das bedeutet, es muss aufgelistet werden, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken erhoben wurden. Eine solches Verzeichnis müssen die Verantwortlichen aber nicht von sich aus an die Datenschutzaufsichtsbehörde schicken, sondern müssen das Verzeichnis nur auf Anfrage der Behörde nach Art. 30 Abs. 4 DSGVO zur Verfügung stellen.

    Die Pflicht gilt nicht für Unternehmen und Einrichtungen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Unternehmen oder Einrichtungen die Datenverarbeitung regelmäßig als eine ihrer Haupttätigkeiten betreiben oder besonders sensible Daten verarbeiten.

    In dem Verzeichnis müssen die wesentlichen Informationen der Daten¬verarbeitung zusammengefasst werden, insbesondere Angaben zu Zwecken der Verarbeitung, Löschfristen und Empfängern von Daten. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    • Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie einer/eines etwaigen Datenschutzbeauftragten
    • Zwecke der Verarbeitung
    • Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten
    • Kategorien von Empfängern von Daten, einschließlich Empfängern in Drittländern oder internationalen Organisationen
    • gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Organisation

    Wenn möglich, sollen zudem folgende Angaben im Verzeichnis enthalten sein:
    • vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
    • allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (sogenannte „TOM“) gemäß Artikel 32 Abs. 1 DSGVO

     

    Weiterführende Informationen:
    Weitere Informationen zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten enthält das Merkblatt der Datenschutzkonferenz (DSK):
    https://www.lda.bayern.de/media/dsk_kpnr_1_verzeichnis_verarbeitungstaetigkeiten.pdf

    Musterverzeichnisse:
    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bietet ein Musterverzeichnis an:
    https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/DatenschutzGVO/Aktuelles/Aktuelles_Artikel/Muster_Verzeichnis_Verarbeitungstaetigkeiten.html

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    4. Datenschutzerklärung

    Die Datenschutzerklärung der eigenen Website wird, je nachdem welche Implementierungen vorliegen, in nahezu allen Fällen ergänzt werden müssen. Wir empfehlen hierfür einen der:

    Datenschutzerklärungs-Generatoren:

    Es gibt mittlerweile im Internet einige Datenschutzerklärungs-Generatoren, die nach Beantwortung einiger Fragen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für eine Webseite erstellen können. Die nachfolgende Liste gibt nur einige solcher Datenschutzerklärungs-Generatoren wieder. Diese Anbieter sind aber allesamt kostenlos und im Gegensatz zu anderen Anbietern werden hier von Nutzern keine Daten zwecks Versands von Werbematerial oder Kontaktaufnahme erhoben.

    https://datenschutz-generator.de/
    Anbieter: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, Berlin
    Anmerkung: kostenlos für Privatpersonen und Kleinunternehmer (Kleinunternehmer ist lt. dem Anbieter der Webseite, wessen Brutto-Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 5000 Euro waren, Vereine mit eingeschlossen)

    https://www.activemind.de/datenschutz/datenschutzhinweis-generator/
    Anbieter: activeMind AG, München

    https://www.mein-datenschutzbeauftragter.de/datenschutzerklaerung-konfigurator/
    Anbieter: Herold Unternehmensberatung GmbH, Stockelsdorf


    Muster-Datenschutzerklärungen:

    Ergänzend gibt es noch eine Muster-Datenschutzerklärung im Textformat, die allerdings vom Nutzer selbständig gestaltet werden muss:

    https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/Musterdatenschutzerkaerung-nach-der-DSGVO_Stand_September_2022-1.docx
    Anbieter: Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) - Zivilrechtliche Abteilung Prof. Dr. Thomas Hoeren, Münster

    Rechtlicher Hintergrund:

    Ein Unternehmen muss Personen, mit deren Daten sie umgehen möchte, „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ bestimmte Informationen mitteilen, insbesondere

    • Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie einer/eines etwaigen Datenschutzbeauftragten
    • Zwecke der Verarbeitung und die Rechtsgrundlagen dafür
    • Interessen des Verantwortlichen, wenn er Daten auf der Basis einer Interessenabwägung verarbeiten möchte
    • Empfänger der Daten bei einer Weitergabe an Dritte
    • Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Löschung der Daten
    • Hinweise auf Rechte des Betroffenen
       o Recht auf Bestätigung (Art. 15 Abs. 1 DSGVO)
       o Recht auf Auskunft (Art. 15 Abs. 2 DSGVO)
       o Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
       o Recht auf Löschung (Art. 17 Abs. 1 DSGVO – „Recht auf Vergessenwerden“)
       o Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DSGVO)
       o Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 Abs. 1 DSGVO)
       o Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 Abs. 1 DSGVO)
    • Hinweis, dass die Einwilligung jederzeit ohne Angabe eines Grundes widerrufen werden kann
    • Hinweis auf Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

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    5. Verhältnis KUG / DSGVO, Medienprivileg

    Bisherige Rechtslage

    Das Recht am eigenen Bild im Kunsturhebergesetz von 1907 geregelt. Demnach ist für das Veröffentlichen eines Bildnisses einer Person (sofern sie erkennbar ist) grundsätzlich die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich (§ 22 KUG). Das Recht am eigenen Bild gilt über den Tod des Abgebildeten 10 Jahre hinaus.

    § 23 Abs. 1 KUG sieht bestimmt zudem vier Ausnahmen von der Pflicht zum Einholen einer Einwilligung vor:

    „(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen , an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.“

    Diese vier Ausnahmen gelten wiederum nicht uneingeschränkt. Wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird, muss im Rahmen einer Abwägung der widerstreitenden Interessen festgestellt werden, ob eine Veröffentlichung zulässig ist oder nicht (§ 23 Abs. 2 KUG).

    Das KUG regelt aber nur die Veröffentlichung eines Bildnisses, nicht aber die Herstellung. Das Erstellen eines Fotos oder einer Videoaufnahme ohne Einwilligung des Abgebildeten und ohne Vorliegen einer Ausnahme des § 23 Abs. 1 KUG stellt daher keine Verletzung des KUG dar.

    Das Fotografieren oder Filmen einer Person kann aber bereits einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG darstellen. Ob das Erstellen einer Foto- oder Filmaufnahme rechtmäßig ist, würde sich dann auch einer Abwägung der Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten mit den Rechten des Fotografen bzw. Filmemachers ergeben.

     

    Änderungen durch die DSGVO

    Derzeit ist noch umstritten, ob und in welchen Fällen die Anwendung des KUG von der DSGVO verdrängt wird.

    Die Bundesregierung hat bereits erklärt, keinen Handlungsbedarf für eine eigene gesetzliche Regelung zur Nutzung einer in der DSGVO geregelten Öffnungsklausel zu sehen. Art. 85 DSGVO erlaubt es den Mitgliedsstaaten, für die Verarbeitung von Daten, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, Abweichungen oder Ausnahmen vorzusehen, um das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß der DSGVO mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang zu bringen.

    Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der sogar einen Vorrang der DSGVO vor dem KUG vorgesehen haben soll, wurde aber anscheinend bereits wieder verworfen.

    Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geht in einem undatierten Vermerk zumindest bei Bildern von Versammlungen und ähnlichen Veranstaltungen mit einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen, keine gesonderte Einwilligung jedes Abgebildeten und auch keine vorherige Information erforderlich ist:
    https://www.filmverband-suedwest.de/wp-content/uploads/2018/05/Vermerk_DSGVO.pdf

    Das Bundesinnenministerium hat Antworten auf häufig gestellte Fragen (sog. FAQs) veröffentlicht, in denen zu Fotografieren grundsätzlich die Ansicht geäußert wird, dass das KUG weiterhin anwendbar sei:
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html

    Dies sind eher positive Signale seitens von Teilen der Exekutive und der Legislative. Ob dies allerdings auch von den Gerichten so gesehen wird, bleibt abzuwarten.

     

    Medienprivileg

    Für Journalisten und andere Personen und Unternehmen, die im Medienbereich tätig sind, soll zudem das sogenannte „Medienprivileg“ weitergelten.

    Das “Medienprivileg“ bestimmt, dass bei einer ausschließlich journalistisch-redaktionellen und literarischen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten weitgehend von geltenden Datenschutzregelungen ausgenommen werden. Das „Medienprivileg“ ist noch im Bundesdatenschutzgesetz (dort § 41 BDSG) geregelt. Da der Bund seit 2006 die Rahmengesetzgebungskompetenz für die Bereiche der Presse abgegeben hat, wird die Neufassung des BDSG keine entsprechenden Regelungen mehr enthalten.

    Nachdem nunmehr die Bundesländer für die Gesetzgebung in den Bereichen Medien und Presse zuständig sind, wird das „Medienprivileg“ in den Landespresse- und Landesmediengesetzen und für den Rundfunk in Staatsverträgen geregelt. Derzeit liegen dazu lediglich Gesetzentwürfe und der Entwurf des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vor (zum Stand der Gesetzgebungsverfahren in den Bundesländern per 16.05.2018). Statt einigen wenigen Vorschriften (BDSG und Rundfunkstaatsverträge) werden sich die Bestimmungen zum „Medienprivileg“ nun in einer Vielzahl landesrechtlicher Vorschriften befinden.

    Eine derzeit aktuelle Zusammenstellung des Diskussionsstands findet sich bei Rechtsanwalt David Seiler (mit weiterführenden Links auf eine vierteilige Artikelserie zum Thema KUG und DSGVO):
    https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotografie-kug-update/

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    6. Anhang

    Grundlagen

    Art. 4 DSGVO enthält einige Definitionen von Begriffen, die in der DSGVO und im BDSG-neu benutzt werden.

    Im Sinne der DSGVO bezeichnen die Ausdrücke:

    • „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind; (Art. 4 Nr. 1 DSGVO)

    Beispiele dafür sind der Name, der Wohnort, das Geburtsdatum, die Religionszugehörigkeit, die Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder einer Gewerkschaft. Aber auch Steuernummern, IP-Adressen, Kfz-Kennzeichen und Kontoverbindungsdaten und ähnliche Daten sind personenbezogene Daten im Sinne des DSGVO und des BDSG-neu. Eine natürliche Person, die durch solche personenbezogenen Daten identifiziert werden kann, wird als „Betroffene/r“ bezeichnet.

    • „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung; (Art. 4 Nr. 2 DSGVO)

    • „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheide; (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)

    • „Unternehmen“ eine natürliche oder juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen;(Art. 4 Nr. 18 DSGVO)

    Damit ist jeder Dokumentarfilmer, der diese Tätigkeit als Beruf oder sonst wirtschaftlich ausübt, Unternehmer im Sinne der DSGVO, unabhängig davon, ob die Tätigkeit als Einzelunternehmen, eingetragener Kaufmann (e.K.), Verein, als Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) oder als Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG) ausgeübt wird.

    Eine erste Einführung zum Datenschutzrecht und zur DSGVO ist in dem Skript „Internetrecht“ von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) - Zivilrechtliche Abteilung, Münster – Stand März 2018 (S. 404 ff.) enthalten:
    https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/Internetrecht_30.03.2023.pdf

    Eine gute Übersicht mit dem Wortlaut der DSGVO inklusive der Erwägungsgründe sowie zum BDSG-neu findet sich hier (mit Querverweisen): https://dsgvo-gesetz.de/

     

  • 6. Neues Passwort anlegen


    Falls Sie Ihr Mitglieder-Passwort nicht parat haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

    1. Unter www.agdok.de auf Login-klicken (oben rechts auf der Seite) und die bislang verwendete Mail-Adresse ins Feld "Nutzernamen/ E-Mail" eintragen,

    2. anschließend unter dem blauen "Weiter"-Button, auf "Passwort vergessen" klicken und danach in dem sich öffnenden Fenster "Neues Passwort einrichten" anklicken.

    3. An die Mail-Adresse wird ein Link geschickt, mit dem ein neues Passwort eingerichtet werden kann.

  • 7. Unter Mitglieder erscheinen

    Wenn Sie auf www.agdok.de unter Mitgliedern (https://agdok.de/de_DE/members) erscheinen möchten, können Sie dies unter "Profil bearbeiten" frei schalten.

    Zunächst bitte auf www.agdok.de einloggen - falls Sie ihr Passwort vergessen haben - finden Sie unten in diesem Beitrag eine Anleitung, wie Sie ein neues generieren können.

    • wenn Sie nach dem Login oben rechts in der Ecke des Bildschirms neben Ihrem Namen (dort wo zuvor der Login-Button war) auf den kleinen stilisierten Pfeil klicken.
    • Dann "Profil bearbeiten" auswählen und
    • im ersten Reiter unter "Basisdaten"
    • auf der linken Seite den Button "Profil wird nicht im Internet ausgeben" anklicken
    • und bestätigen, so dass dort anschließend "Profil veröffentlicht" steht.

    Unter dem zweiten Reiter "Kontakt" können Sie dann festlegen, welche Informationen unter Mitgliedern über Sie angezeigt werden sollen:
    • Hierfür bei den Angaben zu Anschrift, Telefonnummer und Mail-Adresse jeweils rechts am Rand auf das stilisierte Auge klicken ("eingegraut" und durchgestrichen = diese Angabe wird nicht ausgegeben / schwarz = wird ausgegeben)
    • und im sich dann öffnenden Fenster die Einstellung entsprechend ändern, in dem Sie auf den Button "auf meiner Profilseite ausgeben" anklicken
    • und die Umstellung noch einmal bestätigen.

    *Login: Neues Passwort anlegen:
    Unter www.agdok.de auf Login-klicken (oben rechts auf der Seite) und die bisher genutzte Mail-Adresse ins Feld "Nutzernamen/ E-Mail" eintragen,
    - anschließend unter dem blauen "Weiter"-Button, auf "Passwort vergessen" klicken
    - und im folgenden Fenster bestätigen, dass ein neues Passwort eingerichtet werden soll ...
    An die Mail-Adresse wird ein Link geschickt, mit dem ein neues Passwort eingerichtet werden kann.

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