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Pressemitteilung

Vertreter*innen der Filmbranche NRW thematisieren die Ballung von Macht im öffentlich-rechtlichen Fernsehen

Pressemitteilung vom 19.06.2018

vom 19.06.2018

Die Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Form sexueller Belästigung, die den WDR zur Kündigung seines Mitarbeiters Gebhard Henke veranlasst haben, zeigen symptomatisch einen Systemfehler im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Jenseits der Frage möglicher Schuld zeigt sich an diesem Beispiel deutlich, dass die Monopolisierung von Entscheidungsmacht erhebliche Auswirkungen auf eine kreative Branche hat.

Denn in diesem Fall handelt es sich nicht nur um den Leiter des Programmbereichs Kino, Fernsehfilm und Serie im WDR, sondern gleichzeitig um den Koordinator des Tatorts der ARD, um ein Gremienmitglied der Filmförderung und einen Professor in der Lehre.

An jeder dieser Positionen wird maßgeblich über das Entstehen von Projekten und die Besetzung von Stellen bestimmt. Kommt es zu einer derartigen Konzentration von Macht, dann können Einzelne den Inhalt und die Gestalt von Filmen oder die Entwicklung von Berufsbiografien so nachhaltig beeinflussen, dass ihr Geschmack zum Mainstream wird. Es finden sich in den Sendern genügend Beispiele für dieses Phänomen, bei Entscheiderinnen und Entscheidern gleichermaßen. Diese normale Praxis macht nicht nur anfällig für Formen von Machtmissbrauch, sondern reduziert auch systematisch Pluralität innerhalb der Branche.

Die Entflechtung von Macht und die Schaffung von mehr Autonomie auf der Seite der unterschiedlichen Redakteur*innen führt zur einer größeren Vielfalt an Formen und Inhalten in der Filmbranche. Flachere Hierarchien schaffen produktive Widersprüche im Programm, die einer Demokratie gut zu Gesicht stehen. Die Entscheidung, was für die Zuschauer*innen gut ist, wäre nicht mehr abhängig von der Einschätzung einiger weniger, sondern könnte wieder vermehrt in täglichen Versuchen ausprobiert und verhandelt werden. Von solchen vergrößerten Spielräumen und von der damit einhergehenden Leidenschaft im Dialog zwischen Sendern und Kreativen profitieren die Zuschauer*innen. Wer außer dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann sich dies leisten?

Wir fordern mehr autonome Ansprechpartner*innen in den Redaktionen, um eine größere Bandbreite an Entscheidungswegen innerhalb der öffentlich-rechtlichen Sender zu schaffen.

Wer über Sendeplätze verfügt, soll nicht gleichzeitig über die Finanzierung von Filmen durch die Filmförderung entscheiden dürfen.

Wir verlangen eine sichtbare Entflechtung von Macht in den wichtigen Entscheidungspositionen der Film- und Fernsehbranche.

AG DOK West • Dokomotive Filmkollektiv • Filmbüro NW e.V. • LaDOC Filmnetzwerk

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