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Einführung in die DSGVO für Dokumentaristen

Eine Handreichung der AG DOK

vom 25.05.2018

Am 25.05.2018 traten die europäische EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) in Kraft.

Alarmistische Szenarien, die in den letzten Tagen und Wochen weite Teile der Öffentlichkeit erfassten, strahlten bekanntlich auch auf unseren Verband aus. Von horrenden Bußgeldandrohungen bis hin zum bevorstehenden Ende des freien Journalismus war und ist die Rede. Wir haben in dieser Situation mehrfach versucht, die Wogen zu glätten. In einer ersten Information unserer Vertragsanwälte haben wir bereits vor rund zwei Wochen darauf hingewiesen, dass es natürlich auch für uns Änderungen geben wird, es aber keinerlei Grund gibt, darüber in Panik zu verfallen.

Auch die Landesdatenschutzbehörden haben bereits angekündigt, dass sie in der Anfangsphase der Umsetzung der DSGVO bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen keine Bußgelder verhängen und vor allem beratend tätig sein wollen.

Wie angekündigt, haben unsere Juristen auf unsere Bitte hin die wichtigsten Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf unsere Arbeit in einer Art „Laufzettel“ zusammengefasst und sie verweisen dabei in zahlreichen Links auf „offizielle“ Seiten, insbesondere der Datenschutzbehörden, die der verbreiteten Verunsicherung entgegenwirken sollen. Das ist im Übrigen auch das Anliegen des Europaabgeordneten Jan Albrecht, der auf seiner homepage den zahlreichen „Mythen“ in Zusammenhang mit der DSCVO entgegentritt:

https://www.janalbrecht.eu/2018/05/dsgvo-haeufig-gestellte-fragen-haeufig-verbreitete-mythen/

Natürlich ergeben sich aus der Gesetzesänderung auch für Dokumentarfilmer neue Verpflichtungen, von denen die derzeit wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage nachfolgend dargestellt werden.

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