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Pressemitteilung

Territorial-Prinzip erhalten!

05.12.2023 - Für den Erhalt der bestehenden Ausnahme für ausdiovisuelle Dienste in der Geo-Blocking-Verordnung

vom 05.12.2023

Wir als AG DOK, die Vertretung der Dokumentarfilmschaffenden in Deutschland, fordern die Mitglieder des Europäischen Parlaments dringend dazu auf, die bestehende Ausnahme für audiovisuelle Dienste in der Geo-Blocking-Verordnung von 2018 nicht in Frage zu stellen.

Das Territorialprinzip im Lizenzhandel ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Finanzierung von europäischen Filmen und TV-Produktionen. Insbesondere für kleine und mittelgroße Produktionsbetriebe (KMUs) im audiovisuellen Sektor.

Seit vielen Jahren fördert das EU Media Programm internationale Ko-Produktionen und Koproduktions-Märkte in der EU. Nur dank dieser Koproduktionsstrukturen sind kleine europäische Mitgliedstaaten und KMU-Produktionsbetriebe in allen Mitgliedsstaaten in der Lage, eine lebendige und unabhängige nationale Film- und TV-Industrie zu erhalten.

Eine Abschaffung des Territorialprinzips für Audiovisuelle Medien würde bedeuten:

• Ein wesentliches Finanzierungsinstrument für die unabhängige Film- und TV-Industrie in der EU würde verloren gehen.

• Der europäische Ko-Produktions-Markt würde zusammenbrechen. Die Kollateralschäden dürften in vielerlei Hinsicht für die unabhängige europäische Film- und TV-Landschaft enorm sein.

• Die in den vergangenen Jahrzehnten mit EU-Milliarden-Beträgen geförderte europäische Infrastruktur für internationale Ko-Produktionen und Märkte würde einbrechen. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die auf den Lizenzhandel nach EU-Territorien angewiesen sind.

• Die Abschaffung des Geo-Blockings würde die zusätzlichen Vertriebseinnahmen aus europäischen Werken reduzieren, was zu einem bedeutenden Rückgang der Anzahl und Vielfalt der produzierten Werke in der EU führen würde.

 

ERLÄUTERUNG

Das Territorialitätsprinzip für Lizenz-Rechte in der audiovisuellen Branche gewährleistet die wirtschaftliche Gesundheit dieses Wirtschafts-Sektors in der EU, da sie jedem Sender in jedem europäischen Territorium die Exklusivität der Ausstrahlung ermöglicht. Ohne Exklusivität wird kein Sender das Risiko eingehen, in Programme zu investieren (Koproduktion, Vorabkauf oder Erwerb und dann Lokalisierungskosten), da sie jederzeit europaweit online verfügbar wären, und sie somit jeglicher Eventprogrammierung (TV, Kino, Streaming) berauben würden. Dies gilt insbesondere auch für Distributionsfirmen, die für die Auswertung der Vorführungsrechte in Kinos und via Streaming in ihrem Land darauf angewiesen sind, dass derselbe Film nicht zeitgleich durch das Streaming aus einem anderen Land für Zuschauer bereits verfügbar ist.

Die Ausnahme für audiovisuelle Dienste im Rahmen der Geo-Blocking-Verordnung von 2018 gilt dem Ziel, durch mehr Koproduktionen kleine Märkte zu stärken, die wirtschaftliche Stärke unabhängiger KMUs zu unterstützen und die Verbreitung europäischer Werke innerhalb der EU zu fördern. All dies ist ohne das Territorialprinzip in Frage gestellt.

Bereits heute ermöglicht es die Portabilitätsverordnung (EU 2017/1128) Abonnenten, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, auf ihre kostenpflichtigen Abonnements für Online-Inhaltsdienste zuzugreifen, wenn sie sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten.
Die Portabilitätsverordnung garantiert beides: dass audiovisuelle Werke in den Mitgliedsländern der Europäischen Union zugänglich sind und dass dabei das Geschäftsmodell des audiovisuellen Sektors erhalten bleibt.

Daher möchten wir die Mitglieder des Europäischen Parlaments dringendst auffordern, die Änderungsanträge zu unterstützen, die die existierende territoriale Lizenzexklusivität erhalten.

 

Hier das Positionspapier als PDF zum Download.

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