AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.
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Pressemitteilung
Wer Mindestlohn für Praktikanten will, ...
Pressemitteilung vom 25.06.2014
vom 25.06.2014
... muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen.
AG DOK verweist auf die chronische Unterfinanzierung des Kulturbereichs
In persönlichen Schreiben an alle Abgeordneten des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales hat die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm/AG DOK kurz vor den entscheidenden Debatten um das Tarifautonomiestärkungsgesetz noch einmal auf den Zusammenhang zwischen der Unterfinanzierung der deutschen Film- und Medienbranche und der Beschäftigung von Praktikanten hingewiesen. Dass gerade die Film- und Medienbranche in so hohem Maße von der Praktikanten-Beschäftigung abhängig ist, sollte nachdenklich stimmen, heißt es in dem Schreiben, das auf den hohen Anteil öffentlicher Mittel in diesem Bereich der Kulturwirtschaft verweist.
Die AG DOK sieht den Gesetzgeber deshalb nicht nur in der Pflicht, den einzelnen Beschäftigten zu einem auskömmlichen Verdienst zu verhelfen - er müsse durch seinen Einfluss auf Filmförderungseinrichtungen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten auch gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Produktionswirtschaft die geforderten Mindestlöhne auch zahlen kann.
Die AG DOK fordert die politisch Verantwortlichen im Bund und in den Ländern deshalb dringend auf, anlässlich der Einführung des Mindestlohns auch darauf hinzuwirken, dass die Unterfinanzierung der Produktionswirtschaft beendet wird. Institutionen, die mit öffentlichen Geldern zu den Hauptfinanziers der Film- und Fernsehbranche gehören, sollten nicht allein die Einhaltung der Tariftreue und des Mindestlohns in Kalkulationsverhandlungen und Verträgen sicherstellen – sie müssten auch die dafür erforderlichen Mittel bereitstellen:
„Insbesondere von öffentlich finanzierten und kontrollierten Sendeunternehmen ist zu verlangen, dass sie ihre Programme nach realistischen, marktüblichen Sätzen bezahlen. Preis-Dumping durch starre Lizenzsummen, die nur einen Teil der Herstellungskosten abdecken, muss unterbunden werden. Da alle bisherigen Appelle zur freiwilligen Gewährung fairer Bedingungen folgenlos geblieben sind, muss die Einhaltung dieser Auflagen künftig durch eine Regulierungsbehörde überwacht werden. Nur so können Kalkulations- und Vertragsverhandlungen realistisch geführt und zu einem Abschluss gebracht werden, der die Einhaltung der Tarifvereinbarungen und der Gesetze zum Mindestlohn gewährleistet," schreibt die AG DOK.
Um Berufseinsteigern weiter zu ermöglichen, sich beruflich zu orientieren und praktische Erfahrung bei konkreten Projekten zu sammeln, plädiert die AG DOK zugleich für eine auf sechs Monate begrenzte Bereichsausnahme für Praktikanten in der Film- und Medienwirtschaft. Sollte es dazu kommen, müsste nach Ansicht der AG DOK allerdings zumindest die Hälfte des Mindestlohns gezahlt werden, zugleich sollten die Rahmenbedingungen für Praktika in der Film- und Medienbranche in einer flankierenden Gesetzgebung geregelt und Tätigkeiten, die über die in dem Praktikumsvertrag festgelegten Anforderungen hinausgehen, angemessen entlohnt werden.
Praktika können nach Ansicht des Verbands weder die vielen bereits bestehenden regulären Ausbildungsgänge im Film- und Medienbereich ersetzen noch dürfen sie an die Stelle regulärer Arbeitsverhältnisse treten.