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Medienpolitik

Stellungnahme der AG DOK zur Novellierung des Niedersächsischen Mediengesetzes

vom 12.01.2016

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung

In der Begründung für die Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes wird unter Anlass Ziele als Punkt 6 „die Ausrichtung der Film- und Medienförderung auf mehr kulturelle Vielfalt“ genannt. Dieses Ziel möchten wir ausdrücklich unterstützen.

Dem Gesetzgeber ging es stets darum, eine vielfältige und hochwertige Produktionslandschaft zu schaffen, als Voraussetzung für hochwertiges und innovatives Fernsehprogramm. Die finanzielle Beteiligung der Sender an den Filmfördereinrichtungen sollte diese Produktionslandschaft stärken und die Sender sollten von einem Pool an Kreativen profitieren.

Gängige Praxis dagegen ist, dass die Sender über die Filmförderung eigene Projekte kofinanzieren oder zusätzlich Programm akquirieren. Die Durchformatierung der Sendeplätze ist der Vielfalt abträglich und die Fördergelder gehen auf diese Weise für unabhänige Produktionen verloren.

Eine bunte Vielfalt hoher Qualität kann nur bei geeigneter Finanzierung entstehen, die bei den aktuellen Machtverhältnissen nicht gegeben ist. Eine Präzisierung im Mediengesetz wäre ein Schritt zur Umsetzung der erklärten Ziele.


§ 50, Absatz 3 Filmförderung

In Übereinstimmung mit dem Film- und Medienbüro Niedersachsen schlagen wir daher folgende Ergänzungen vor:

NMedienG §50, Abs. 3, Satz 1

„Der NDR verwendet 30 vom Hundert des in § 10 RFinStV bestimmten Anteils an der Rundfunkgebühr sowie den ihm zustehenden Anteil an der Rundfunkgebühr, den die Landesmedienanstalt nicht in Anspruch nimmt, im Benehmen mit dem Land für die Förderung der Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von audiovisuellen Produktionen einschließlich kultureller und multimedialer Angebote sowie die Förderung von Film- und Medienfestivals.“

Gestrichen werden soll …“soweit sich diese Vorhaben innerhalb seines
Programmauftrags halten.“

Begründung: Der Hinweis auf den Programmauftrag kann aus unserer Sicht entfallen. Wir verweisen hierzu auf die Begründung für den Absatz 4 des §6 im 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag:
„Wie bisher bedeutet das nicht, dass zwischen einer Beteiligung und der Programmbeschaffung ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen muss. Es reicht aus, wenn die Beteiligung das Angebot an sendefähigen Programmen allgemein fördert.“

Nach Satz 1 wird folgender neue Satz 2 eingefügt:

  • Mindestens 35 % der Fördermittel sollen für Nachwuchsprojekte sowie erste bis dritte Filme sowie für Zwecke der Aus- und Weiterbildung im Medienbereich, insbesondere für Projekte Niedersächsischer Ausbildungseinrichtungen vergeben werden.
  • Die Fördermittel dürfen nur für besondere künstlerische und kulturelle Projekte vergeben werden. Projekte für etablierte und durchformatierte Sendeplätze sind ausgeschlossen.


Nach Satz 2 (neu) wird der folgende neue Satz 3 eingefügt:
„Dabei können nur Film- und Fernsehproduktionen von gesellschaftsrechtlich vom NDR unabhängigen Produktionsunternehmen berücksichtigt werden.“

Begründung:
Die Studie zur Praxis der Filmfördereinrichtungen der Länder bei der Förderung von TV-Projekten sowie öffentlich-rechtlichen Beteiligungsunternehmen (Dresdener Institut für Medien Bildung und Beratung 2011 im Auftrag der AG DOK) kommt zu dem Schluss:

„Die finanzielle Beteiligung der Sender an den Filmfördereinrichtungen sollte diese Produktionslandschaft stärken. Es war kein Ziel des Gesetzgebers, vor allem öffentlich-rechtliche Beteiligungsunternehmen über die Filmfördereinrichtungen zu fördern. Es wäre zu prüfen, ob es mit dem Gesetzestext vereinbar ist, dass öffentlichrechtliche Beteiligungsunternehmen von Sendern, die in die jeweilige Filmfördereinrichtung einzahlen, Mittel für TV-Produktionen bekommen, die bei dem einzahlenden Sender ausgestrahlt werden.“



Wir bedanken uns für die Gelegenheit einer Stellungnahme und hoffen, dass der längst erkennbaren Verarmung in der Medienlandschaft durch Ihr Eingreifen ein wenig Einhalt geboten wird.

Mit freundlichen Grüßen
für AG DOK NORD
Ulrike Westermann

U. Westermann
mediart+ film
Dunkakshof 5
28201 Bremen
Tel.: +49 421 530431


Hier können Sie die vollständige Stellungnahme als PDF downloaden.

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