AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.
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Pressemitteilung
Gemeinsame Stellungnahme der Urheber im Bereich Film zur Umfrage d. französ. Ratspräsidentschaft
11.02.2022 von AG DOK, BVR, DVD, BVK, BSF & VSK
vom 11.02.2022
HIER DIE STELLUNGNAHME ALS DOWNLOAD
Die Filmurheber und Urheber im Bereich des deutschen Films – vertreten durch ihre Urheber-Verbände und Organisationen (AG DOK, BVR, DVD, BVK, BSF & VSK) – bedanken sich für die Gelegenheit zur Einschätzung zur Wirksamkeit des europäischen Urheberrechtsrahmens und Umsetzung der DSM-RL in deutsches Recht und nehmen hierzu wie folgt Stellung.
Zunächst möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Urheber im Bereich Film in der Bundesrepublik seit vielen Jahren besonderen gesetzlichen Beschränkungen (§§ 88-92 UrhG) in einer derartigen Vielzahl ausgesetzt sind, dass hier von einer strukturellen und nicht hinnehmbaren Benachteiligung im Vergleich zu den europäischen Nachbarn gesprochen werden muss. Daraus resultiert die hier formulierte Sicht und Einschätzung, auch wenn alle genannten Verbände die Verbesserungen, die das europäische Recht und die am 7.Juni 2021 erfolgte Umsetzung in nationales Recht für die Urheber und Urheberinnen gebracht haben, in ihrer Bedeutung als eminent wichtig einschätzen. Insbesondere die Regeln zur Transparenz und die Schaffung eines Anspruchs gegen die großen Online-Plattformen werden sicherlich zur Verbesserung der Situation der Urheber und Urheberinnen beitragen.
Bis aber solche Lösungen Wirklichkeit geworden sind, bis also Verträge und Vereinbarungen mit Sendern, SVOD-Anbietern und Plattformen abgeschlossen sind, werden sicherlich viele Jahre vergehen. Der Grund liegt in der Wahl des europäischen Gesetzgebers, der für die DSM-RL den Weg der urhebervertragsrechtlichen Lösungen gewählt und sich 2019 gegen gesetzliche Vergütungsansprüche entschieden hat.
Dies bedeutet, dass sich in Deutschland die zahlreichen Verbände der Urheber und Urheberinnen im Bereich Film jeweils starken und kompetenten Dachorganisationen der Wirtschaft und Sender und den von ihnen beauftragten Fachkanzleien gegenübersehen, wenn sie Gemeinsame Vergütungsregeln begehren. Diese Verfahren sind teuer und zeitaufwändig und häufig mit gerichtlichen Prozessen verbunden; die Asymmetrie der Verhandlungsmacht zugunsten von Verwertern gegenüber Urhebern
und Urheberinnen bleibt somit auf eine neue und andere Art erhalten.
gez.
AG DOK, BVR, DVD, BVK, BSF & VSK