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Medienpolitik

Urhebervertragsrecht: verschaukelt, verraten und verkauft

Presse-Erklärung

vom 17.03.2016

Was der Berg da nach heftigem kreißen in die Welt gesetzt hat, ist noch nicht einmal eine Maus. Es ist gerade mal ein Floh, vielleicht aber auch noch weniger: ein Nichts, Makulatur, Papiermüll. Der Regierungsentwurf für ein Urhebervertragsrecht, der nach vielen vollmundigen Erklärungen des Justizministeriums die jahrelangen Verwerfungen zwischen Urhebern und Verwertern beseitigen sollte, zementiert bestehende Ungerechtigkeiten und macht die Urheber auch weiterhin zum Freiwild übermächtiger Verwerter.

Was nach sechsmonatigem Trommelfeuer der Verwerterseite von den hehren Zielen der Reform übriggeblieben ist, kann man getrost in die Tonne treten. Noch im Februar hatte Justizminister Heiko Maas öffentlich verkündet, dass wenigstens am Kernsatz seiner Urheberrechts-Reform nicht gerüttelt würde: „Eine Vergütung ist in der Regel nur dann angemessen, wenn der Urheber für mehrfache Nutzungen desselben Werkes Anspruch auf jeweils gesonderte Vergütung hat,“ sollte es in § 32 heißen.
Dieser im ursprünglichen Entwurf enthaltene Leitgedanke hätte der Schlüssel zu wirklich fairen Honoraren sein können – jetzt ist er komplett gestrichen. Die vorgesehenen Auskunftsrechte wurden so verwässert, dass sie im Medienbereich voraussichtlich gar nicht mehr greifen, und unbefristete Buyout-Praktiken sollen jetzt auch noch die Weihe des Gesetzes erhalten. Dass auch der von uns als dringend notwendig erachtete Schutz der Leistungsschutzrechte von Filmproduzenten gegenüber den übermächtigen Fernsehsendern keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat, bedarf eigentlich gar keiner gesonderten Erwähnung mehr.

Deutschlands Dokumentarfilmschaffende, die seit Jahren unter miserablen Grundvergütungen, buy-out-Konditionen und Knebelverträgen leiden, fühlen sich von der Bundesregierung verschaukelt, verraten und verkauft. In der „Ressortabstimmung“ zwischen Justizminister Heiko Maas und Kulturstaatsministerin Monika Grütters wurde die Ursprungsidee der Gesetzesreform zerrieben, ja: pulverisiert. Wieder einmal gibt die Regierung denen nach, die aufgrund ihrer Marktmacht wahrlich keinen Schutz brauchen. So etwas nennt man Klientelpolitik auf Kosten der Schwachen.

Lieber gar keine Reform als so eine!


Thomas Frickel
Vorsitzender und Geschäftsführer
Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm / AG DOK Schweizer Straße 6
60594 Frankfurt/Main
Tel.: +49 - 69 / 62 37 00
Fax: + 49 - 6142 / 966  424
E-Mail: agdok@agdok.de

Hier die Presse-Erklärung noch einmal als PDF zum Download.

Im Kulturforum der Sozialdemokratie Saarland diskutierten am 7. April 2016 Bundesjustizminister Heiko Maas mit der Verlegerin Elisabetz Ruge und dem Filmemacher und AG DOK-Mitglied Andres Veiel über seine heftig umstrittene Neufassung des Urheberrechtsgesetzes, die er kürzlich vorgelegt hatte.
Hier der Link zur fünfminütigen Zusammenfassung: "Die deutsche Künstlerszene lebt im Prekariat"

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