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Der Verband

WARUM ES SICH LOHNT, MITGLIED ZU SEIN:

Wir arbeiten dafür, dass der Dokumentarfilm in den Programmen des Fernsehens und der Kinos seinen Platz findet.

Wir wehren uns gegen die Tendenz der Sender, freien Produzenten für immer weniger Geld immer mehr Rechte abzunehmen.

Wir mischen uns ein, wo Filmpolitik diskutiert wird und vertreten unsere Interessen im Verwaltungsrat von VG Bild und Filmförderung.

Wir geben medienrechtliche Gutachten in Auftrag, um damit in der filmpolitischen Auseinandersetzung argumentieren zu können.

Wir führen Musterprozesse und gewähren unseren Mitgliedern Rechtsberatung - und im Einzelfall Prozesshilfe.

Wir bieten die Möglichkeit, Verträge durch medienrechtlich versierte Juristen prüfen zu lassen.

Wir betreiben mit der Initiative German Documentaries eine Plattform für einen effizienten Auslandsvertrieb deutscher Dokumentarfilme.

Wir organisieren Reisen zu internationalen Festivals, Messen und Märkten im Rahmen der German Documentarys Initiative.

Wir bieten auf regionaler Ebene die Möglichkeit zum direkten Erfahrungsaustausch unter Filmemachern und Produzenten.

  • WER WIR SIND

    Die AG DOK vertritt die Dokumentarfilmschaffenden in Deutschland. Mit mehr als 900 Mitgliedern gehört sie zu den stärksten Berufsverbänden der Film und TV-Branche.

    Filmschaffende aller Professionen und Sparten wie Regisseur:innen, Produzent:innen, Autor:innen, Editor:innen, Ton- und Kameraleute sind in der AG DOK organisiert und finden dort:

    • eine dynamische Lobby im Einsatz für die Verbesserung von Vertrags- und Produktionsbedingungen in der Branche sowie für die Stärkung der dokumentarischen Genres in Film und TV

    • ein professionelles Netzwerk mit schneller gegenseitiger Unterstützung über eine interne Mailingliste und Regionalgruppen

    • günstige und maßgeschneiderte Fortbildungen über die AG DOK-Akademie

    • Steuer- und Rechtsberatungen von ausgewiesenen Experten sowie Rabatte bei Filmversicherern, Software-Anbietern, Veranstaltern von Fachtagungen u.a.

    • Presseausweis (bei Vorliegen der Berechtigung)

    • praktisches Know-how und Tipps auf der internen Knowledgbase der AG DOK-Webseite, zB. zu Förderanträgen, Projekt-Kalkulation oder Filmvermarktung und aktuelle film- und medienpolitische Studien

    • Präsentation der deutschen Dokumentarfilm-Szene bei ausländischen Festivals und Messen sowie über den jährlichen Katalog German Documentaries

    Bei uns werden Konkurrenten zu Kollegen.

  • DER VORSTAND

     
    David Bernet
    Ko-Vorsitzender
    David Bernet ist Autor und Regisseur von Dokumentarfilmen. Er studierte Literaturwissenschaft in Wien und Berlin.

    Seit 2013 ist er Vorstandsmitglied der AG DOK, seit 2020 Ko-Vorsitzender. Schwerpunkt seiner Arbeit für die AG DOK bildet den Aufbau der Honorarkommission Non-Fiktion, die sich in Zusammenarbeit mit anderen Urheberverbänden um eine deutliche Verbesserung der Honorar-Bedingungen für Regisseure und Autoren bemüht.

    Weitere Informationen zu David Bernet.
    
Kontakt: bernet@agdok.de
     
     

    Susanne Binninger
    Ko-Vorsitzende

    Susanne Binninger studierte Visuelle Kommunikation, Philosophie und Kunstgeschichte in Kassel und Berlin, sowie Film- und Fernsehregie an der HFF „Konrad Wolf“, Potsdam-Babelsberg und arbeitet als Filmemacherin und Produzentin in Berlin. Als Autorin und Regisseurin von künstlerischen Dokumentarfilmen interessiert sie sich für gesellschaftliche Phänomene wie die Konstruktion von Identität und Geschlecht. Ihr Film „Reine Männersache“ über männliche Rollenbilder war für den Grimme-Preis nominiert, der Kinodokumentarfilm FIGHTER war in der Vorauswahl für den Deutschen Filmpreis und wurde mit dem Deutschen Kamerapreis ausgezeichnet.

    Susanne Binninger war als Producerin für dokumentarische Formate tätig, und hat 2009 zusammen mit Andreas Goldstein die Produktionsfirma Oktoberfilm gegründet. Sie lehrt Dokumentarfilm an Filmhochschulen (dffb, Filmuniversität Babelsberg „Konrad Wolf“, filmArche Berlin). In der AG DOK hat sie von 2009 bis 2013 die Regionalgruppe Berlin-Brandenburg geleitet, und war von 2018 bis 2020 Zweite Vorsitzende, seit 2020 ist sie Ko-Vorsitzende. In ihrer Vorstandsarbeit setzt sie sich für alle Genres und Formate des Dokumentarischen ein, vor allem auch für den unformatierten Dokumentarfilm.

    Kontakt: binninger@agdok.de
     
     
     

    Martin Hagemann
    - Schatzmeister

    Nach seinem Germanistik/Geschichte-Studium in Münster lernte der 1958 im Ruhrgebiet geborene Martin Hagemann das Produktionshandwerk als Fahrer, Aufnahme-, Produktions- und Herstellungsleiter im Studio Hamburg, bei der Werbefilmproduktion Markenfilm in Wedel und in eigenen Produktionen in Deutschland und Russland, bevor er mit der 1990 von ihm in Berlin mitgegründeten zero film ca. 30 Spiel- und Dokumentarfilme, viele davon für den internationalen Markt, produzierte. Dabei arbeitete er u.a. mit Alexandr Sokurov, Hal Hartley, Roger Spottiswoode, Markus Imhoof, Jan Schütte, Didi Danquart, Max Färberböck und Peter Bogdanovich zusammen.

    Seit 2006 ist Martin Hagemann Inhaber und Geschäftsführer der zero fiction film, mit der er auf der BERLINALE 2011 den Spielfilm THE TURIN HORSE von Béla Tarr vorstellte (Silberner Bär). Der Dokumentarfilm THE LAW IN THESE PARTS von Ra'anan Alexandrowicz, eine deutsch-israelische Koproduktion, gewann 2012 den Dokumentarfilmwettbewerb in SUNDANCE und die HOTDOCS in Toronto. Im April 2016 feierte der Dokumentarfilm URMILA-MY MEMORY IS MY POWER von Susan Gluth in Toronto bei den HOTDOCS Premiere.

    Martin Hagemann sitzt für die AG DOK im Verwaltungsrat der FFA und ist Mitglied der Auswahlkommission der Kulturellen Filmförderung der BKM.

    2009 wurde Martin Hagemann auf die Professur für Film- und Fernsehproduktion an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF berufen, an der er seit 2017 Vizepräsident für Internationales ist.




    Alice Agneskirchner
    - Vorstandsmitglied

    Alice Agneskirchner, geboren in München, ist noch vor dem Mauerfall an die Filmhochschule nach Babelsberg gegangen. Seit den 90er Jahren macht sie Dokumentarfilme: „Es ist mir bei jedem Film absolut wichtig, den Menschen, die ich dokumentarisch begleite, zuzuhören, sie mit den filmischen Mitteln zu charakterisieren – und dabei sensible und dramaturgisch anspruchsvolle Erzählungen aus der Wirklichkeit zu gestalten.“

    Ganz bewusst widmet sie sich mit jedem neuen Filmprojekt unterschiedlichen Menschen und Themen. Der Kino-Dokumentarfilm AUF DER JAGD – Wem gehört die Natur? ging der Frage nach, wie es eigentlich um die Jagd und unser Verhältnis zu den Jägern bestellt ist – in einer Landschaft, die von Landwirtschaft und Forstwirtschaft und nur selten von Natur geprägt ist. Der Kinderfilm Lampenfieber begleitet ein ganzes Jahr – sechs Kinder und Jugendliche, die alle im Friedrichstadt-Palast in Berlin im größten Jugendensemble Europas singen, tanzen und schauspielern. Für die Fernsehdokumentation: Wie HOLOCAUST ins Fernsehen kam - hat sie 2020 den Grimme-Preis erhalten. „Komm mit mir in das Cinema – DIE GREGORS“ – der Dokumentarfilm über Erika und Ulrich Gregor, die seit 1957 ihr Leben dem Zeigen von außergewöhnlichen Filmen gewidmet haben - und dadurch die deutsche und internationale Filmwelt maßgeblich mitgeprägt haben, hatte 2022 auf der Berlinale seine Weltpremiere.

    Alice Agneskirchner ist seit 1995 Mitglied der AG-DOK und engagiert sich für die politischen und konkreten Bedingungen in unserem Berufsfeld. Von 2012-2018 war sie zweite Vorsitzende im Vorstand. Sie ist außerdem Mitglied der Deutschen Fernsehakademie und der Deutschen Filmakademie.

     
     

    Valentin Thurn
    - Vorstandsmitglied
     

    Der Filmemacher Valentin Thurn wurde mit TASTE THE WASTE international bekannt. Der Film über die Verschwendung von Lebensmitteln prämierte auf der Berlinale 2011, gewann den Umwelt-Medienpreis der Deutschen Umwelthilfe und 15 weitere Preise im In- und Ausland. TASTE THE WASTE lockte 130.000 Zuschauer in Deutschland ins Kino sowie weitere 30.000 in Österreich und wurde weltweit in über 30 Ländern im Fernsehen gesendet. 2013 drehte er den Nachfolgefilm DIE ESSENSRETTER, der ebenfalls zahlreiche internationale Preise gewann, darunter den Econsense Journalistenpreis.

    Auch sein Kinofilm 10 MILLIARDEN - WIE WERDEN WIR ALLE SATT? wurde mit etlichen Auszeichnungen prämiert, darunter dem Deutschen Naturfilmpreis und dem FFA Branchentiger für den besucherstärksten Kino-Dokumentarfilm 2015. Das Buch zum Film, HARTE KOST, wurde mit dem Salus-Medienpreis 2015 belohnt.

    In seinem aktuellen Kinofilm TRÄUM WEITER! SEHNSUCHT NACH VERÄNDERUNG folgt Valentin Thurn fünf außergewöhnlichen Lebensentwürfen von Menschen, die Alternativen für sich und die Gesellschaft suchen.

    Für Sender wie ARD, WDR, ZDF, NDR, ARTE, BR, ORB, HR, ZDF, Deutsche Welle TV und viele weitere produzierte er zahlreiche Dokumentationen aus eigener Feder, aber auch von anderen Regisseuren, unter anderem SCHMUTZIGE GESCHÄFTE MIT UNSERER RENTE, GENERATION WALDBESETZER und KONZERNE ALS RETTER. In den letzten 20 Jahren realisierte Valentin Thurn mehr als 50 TV-Dokumentationen und Reportagen zu sozialen, entwicklungs-, umwelt- und bildungspolitischen Themen, darunter viele preisgekrönte wie ICH BIN AL KAIDA (Deutscher Fernsehpreis 2006), MIT MEINER TOCHTER NICHT! (Beste Dokumentation Filmfestival Eberswalde 2007) und TOD IM KRANKENHAUS (ARGUS-Medizinpreis 2008).

    Valentin Thurn ist Autor von Hörfunk-Features, Herausgeber von Sachbüchern und Dozent bei Seminaren über Film und Journalismus in aller Welt. Sein 2011 erschienenes Buch DIE ESSENSVERNICHTER avancierte mit einer Auflage von 35.000 zum Spiegel-Bestseller. Er ist Jury-Mitglied des Wettbewerbs „Zu gut für die Tonne“ des Bundesernährungsministers und bei diversen Filmfestivals wie CinemAmbiente und Festival Vert de Meaux.

    Valentin Thurn ist Vorsitzender des „Taste of Heimat e.V.“, der den ersten deutschen Ernährungsrat in Köln gründete. Ferner gründete er 2012 den „Foodsharing e.V.“ und leitete von 1993 bis 2001 die „International Federation of Environmental Journalists“, in der Journalisten aus über 50 Ländern vertreten sind.

    Er studierte Geographie, Ethnologie und Politik in Aix-en-Provence, Frankfurt und Köln und wurde an der Deutschen Journalistenschule in München zum Redakteur ausgebildet. Für sein Lebenswerk wurde ihm der Journalistenpreis der Deutschen Gesellschaft für Geographie verliehen.

     

     
    Chiara Sambuchi
    - Vorstandsmitglied
    Chiara Sambuchi ist Regisseurin von Dokumentarfilmen und Journalistin.
    In Pesaro, Italien, absolvierte sie das Musikkonservatorium „Gioacchino Rossini“ und erwarb ihren Abschluss im Fach klassische Gitarre. Sie studierte Philosophie an der „Università degli studi di Bologna“, erhielt 1998 von ihrer Universität ein Forschungsstipendium und zog nach Berlin. Seit 2002 arbeitet sie als Autorin und Regisseurin und hat über vierzig Filme realisiert: lange, kreative Dokumentarfilme ebenso wie Reportagen und Dokumentationen für zahlreiche Formate öffentlich-rechtlicher Sender in Deutschland. Viele ihrer Filme wurden als internationale Koproduktionen realisiert.

    Für ihre Reportage der Sendereihe 37° „Meine Welt hat Tausend Rätsel“ gewann sie 2008 den Axel-Springer-Preis für junge Journalisten. „Auf der Flucht. Wenn Kinder spurlos verschwinden“ über die verschwundenen minderjährigen Flüchtlinge in Europa erhielt 2018 die „mention spéciale“ beim Prix Media „Enfance Majusule“, „Die Geister die ich rief“ gewann 2021 den „Impact docs award“.

    Ihre Dokumentarfilme „Wrong Planet“, „Good morning Africa!“, „Die Stadt der Frauen, heute“, „The Deal“ wurden ausgezeichnet und auf vielen internationalen Festivals aufgenommen, wie CHP:DOX, Vancouver International film festival, One world film festival.

    Sie kooperiert mit NGOs als Filmemacherin und Dozentin bei Workshops und Seminaren über Filme und Menschenrechte.

     

     
    Daniel Sponsel
    - Vorstandsmitglied

    Daniel Sponsel, 1964 in Hamburg. Studium der Visuellen Kommunikation an der HfbK Hamburg. Abschluss Studium Regie Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik an der HFF München. Während und nach dem Studium als Regisseur, Kameramann, Produzent und Autor tätig. Zwischen 2002 und 2009 künstlerisch-wissenschaftlicher Mitarbeiter an der HFF München. Seit September 2009 Leiter des DOK.fest München und seit Februar 2020 im Vorstand der AG DOK.

    Darüber hinaus als Gastdozent mit dem Schwerpunkt Dramaturgie und Stoffentwicklung an der ZHDK Zürich, ZELIG Bozen und Münchener Filmwerkstatt tätig. Dramaturg für diverse Kinodokumentarfilme und Autor von Veröffentlichungen und Textbeiträge zum Thema dokumentarisches Arbeiten, u.a. DER DOKUMENTARFILM IST TOT, ES LEBE DER DOKUMENTARFILM, Schüren Verlag, 2015.

    Kontakt: sponsel@dokfest-muenchen.de

     
     
    Morgane Remter
    - Vorstandsmitglied

    2022 wurde sie in den Bundesvorstand der AG DOK gewählt und ist seit 2021 zugleich Sprecherin der AG DOK-Region Bayern.

    2012-20 war sie Künstlerische Mitarbeiterin an der HFF München am Lehrstuhl Creative Writing von Prof. Doris Dörrie sowie 2015-17 künstlerisch-wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Fernsehjournalismus bei Prof. Claus Richter. Und sie war 3 Jahre lang Frauenbeauftragte der Hochschule im Ehrenamt.

    2010-18 ist ihre Langzeitdokumentation ZEITENWEDE IN GIESING über den Strukturwandel in Giesing für die Stadt München entstanden. (Premiere DOK.fest München 2018)

    Seit 2017 arbeitet sie als Kuratorin und im Bereich Programmrecherche für die Int. OCEAN FILMTOUR und die EUROPEAN OUTDOOR FILMTOUR bei Moving Adventures Medien.

    Sie war maßgeblich für den Aufbau der neuen Branchenplattform DOK.forum des Int. Dokumentarfilmfestes München verantwortlich. Bis heute ist sie im Programmteam, sowie in der Redaktion und als Moderatorin tätig. Außerdem arbeitet sie am Ausbau der Content-Redaktion und im Bereich Neue Medien.

    2008-2010 war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Macromedia-Hochschule für Medien und Kommunikation (Lehrstuhl Film und Fernsehen).

    2000-2007 Studium in Politik, Ethnologie und Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt auf visuelle Anthropologie und Medien an der LMU München. Im Anschluss betreute sie das praktische Dokumentarfilmseminar am Institut für Ethnologie der LMU.

    1998 Mitarbeit bei einer Videoproduktion für Aborigines in Alice Springs (Australien).

     
     
    Andreas Schroth
    - Vorstandsmitglied

    Andreas Schroth, Jahrgang 1970, in München geboren, Studium der Politischen Wissenschaften in Berlin. Seit über 20 Jahren als Produzent und Herstellungsleiter tätig, hauptsächlich im dokumentarischen Bereich, ebenso lange Mitglied der AG DOK.
    In dieser Zeit entstanden zahlreiche Dokumentationen, Reihen und abendfüllende Dokumentarfilme, für das öffentlich-rechtliche Fernsehen national und international.

    Mitglied im AG DOK-Bundesvorstand seit Februar 2020 mit dem Ziel die Belange der Produzierenden zu vertreten.

     

  • IN IHRER REGION ...

    Die AG DOK-Regionen organisieren regelmäßig Veranstaltungen für AG DOK-Mitglieder. Gäste sind in der Regel willkommen.

    Die AG DOK-Regionen folgen nicht irgendwelchen Grenzen – es sind lokale Zusammenschlüsse von aktiven Mitgliedern, die auch regional wichtige Informationen für ihre Branche zugänglich machen. 

    REGION BERLIN/BRANDENBURG

    Der Großraum Berlin bildet mit über 400 Mitgliedern die größte Region der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm. Die zwei staatlichen Filmhochschulen, die zahlreichen Premieren-Kinos, ...

    renommierte Produktions-, Verleih- und Vertriebsfirmen vor Ort sorgen für ein vielfältiges, attraktives Angebot im Dokumentarfilm-Bereich, das nicht zuletzt von zahlreichen AG DOK-Mitgliedern geprägt und getragen wird.

    Die Region umfasst die Bundesländer Berlin und Brandenburg.
    Unsere Regionaltreffen in Berlin finden in der Regel an jedem zweiten Montag im Monat statt. Für genaue Termin- und Themenankündigungen bitte eine Mail an eine der unten aufgeführten Berlin-Kontakte senden mit der Bitte um Aufnahme in den Berlin-Verteiler (auch für Nicht-Mitglieder möglich).

    Die Treffen dienen dem inhaltlich-fachlichen Austausch und werden als Plattform für Informations-Veranstaltungen genutzt - zu Themen wie cross-media, Vertrieb, Filmförderung, juristische Themenbereiche etc. 

    Auch suchen wir den regelmäßigen Austausch mit dem regionalen Sender RBB sowie mit der regionalen Filmfördereinrichtung, der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH.

    Kontakt:
    Minh An Szabó de Bucs
    Roshak Ahmad
    Helge Renner
    Paul Henschel
    E-Mail: agdok-berlin@agdok.de

    REGION BAYERN

    Jour Fixe: Die bayerische AG DOK trifft sich in unregelmäßigen Abständen zum Gedankenaustausch in München. Den jeweils nächsten Termin können Interessierte per E-Mail anfragen.

    Veranstaltungen: Die Gründung des Münchner Dokumentarfilmfestivals DOK.fest geht auf die Initiative der bayerischen AG DOK zurück. Heute ist das DOK.fest das größte Dokumentarfilmfestival in Deutschland und hat sich zu einer der relevantesten Plattformen für Dokumentarfilm in Europa entwickelt.
    Alljährlich im Spätherbst veranstaltet die bayerische AG DOK das "Inselfilm"-Wochenende. Ein intensives Wochenende mit Filmegucken und Diskussionen neuer Projekte.
    Wir sind auch Mitveranstalter der LETsDOK Dokumentarfilmtage in Bayern, die im September stattfinden.

    Kennenlernen: Wer die AG DOK in Bayern kennen lernen möchte, kann die Regional-Sprecher per E-Mail ansprechen. Auch für Presseanfragen oder Interview-Wünsche kontaktieren Sie uns jederzeit gern per E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

    Kontakt:
    Elisabeth Mayer
    Stephan Bleek
    E-Mail: bayern-info@agdok.de
    Facebook: AG DOK Bayern

     

    REGION NORD

    Die Region Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig Holstein, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit mehr als 100 Mitgliedern. Die norddeutschen AG DOK-Mitglieder treffen sich unregelmäßig in Hamburg oder Hannover zu Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen oder einem Austausch über filmpolitische Themen.

    Dabei geht es etwa um die Arbeitsbedingungen freier Dokumentarfilmer, um Vertrieb und um Filmförderung. Zum Programm gehören auch Begegnungen mit Filmförderern, Fernsehredakteuren und Kulturpolitikern, sowie Veranstaltungen in Kooperation mit Kinos wie dem Abaton und dem Lichtmess unter dem Titel AG DOK ZEIGT.

    Von Zeit zu Zeit organisieren wir gemeinsame Veranstaltungen mit anderen Verbänden wie den Freischreibern oder dem Bundesverband Filmschnitt Editor, seit 2013 ist die AG DOK Kooperationspartner des Film- und Medienforum Niedersachsen. Auf den Nordischen Filmtagen ist die AG DOK mit Infostand und Seminarveranstaltungen präsent.

    Kontakt:
    Für Bremen und Niedersachsen
    Johannes Bünger
    E-Mail: buenger@pieperundpartner.de

    Für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
    Martina Fluck
    E-Mail: martina.fluck@yucca-filmproduktion.de
    Telefon: +49 (0) 160 4392130

    REGION WEST

    Die AG DOK im Westen besteht aus knapp 150 DokumentarfilmerInnen an Rhein und Ruhr. Zu unseren Mitgliedern gehören AutorInnen, RegisseurInnen, Kameraleute, JournalistInnen und Editoren, aber auch kleinere und größere Produktionsfirmen.

    Wir bringen uns aktiv in medienpolitische Entscheidungsfindungsprozesse ein, etwa wenn es um Fragen der Filmverwertung, Förderpolitik, Senderinteressen oder Gleichstellungspolitik geht, um nur eine Auswahl zu nennen.

    Wir wünschen uns aber auch den Austausch mit unseren Mitgliedern und Kolleg:innen und freuen uns über jeden Zuruf und Input z.B. auf unseren AG DOK WEST-Stammtischen, die wir mit interessanten Gästen und GesprächspartnerInnen aus der Film- und Medienbranche fortsetzten werden.

    Gemeinsam mit den anderen filmpolitischen Interessensverbänden setzen wir uns für die Belange des kulturellen Filmschaffens in NRW ein und freuen uns auf engagierte Diskussionen, spannende Treffen und einen produktiven Austausch!

    Kontakt:

    Luisa Bäde
    E-Mail: mail@luisabaede.de

    Kim Münster
    E-Mail: kim@treibsand-film.de

    Valentin Thurn

    E-Mail: valentin@thurnfilm.de


    Die drei Sprecher:innen werden unterstützt von einem Beirat, bestehend aus den Kolleg:innen:
    Insa Onken, Ansgar Pohle und Jan Krämer

    REGION HESSEN / RHEIN-MAIN

    In der Region Hessen sind aktuell etwa 70 AG DOK-Mitglieder organisiert. Schwerpunkt ist die Region Rhein-Main, erfolgreich produziert wird aber auch in anderen Teilen des Landes, besonders im Raum Kassel. Den kollegialen Diskurs fördern regelmäßige Zusammenkünfte. Als offener Branchentreff dient die "dokumentarfilm.werkstatt" dem internen Erfahrungsaustausch.

    Die AG DOK Hessen ist kompetenter Gesprächspartner der Hessischen Filmpolitik und kooperiert mit andern Branchen-Organisationen, z. B. in der Initiative HessenFilm (mit dabei sind das Filmhaus Frankfurt, das Film- und Kinobüro Hessen und die Vereinigung der Hessischen Filmwirtschaft) zur Neustrukturierung der Hessischen Filmförderung.

    Unter den Dokumentarfilmfestivals in Deutschland zählt das Kassler Film- und Videofest zu einer der ersten Adressen. Kinos wie "Filmladen" in Kassel, "Traumstern" in Lich, "Filmforum" in Höchst, "Caligari" in Wiesbaden, "Orfeos Erben" und "Mal Sehn" in Frankfurt sind bekannt für ambitionierte Dokumentarfilmprogramme.

    In der Frankfurter Naxos-Halle zeigt die Initiative "Naxos-Kino" wöchentlich aktuelle und klassische Dokumentarfilme.

    Kontakt:

    Hannes Karnick
    AG DOK Hessen / Rhein-Main
    c/o docfilm
    Heidelberger Landstr. 89, D-64297 Darmstadt
    Fon: 06151 51771
    E-Mail: hannes.karnick@docfilm.de

    Melanie Gärtner
    Fon: 0171 - 20 64 123
    E-Mail: mail@m-eilenweit.de

    REGION OST / Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

    Die Regionalgruppe AG DOK Ost vertritt zurzeit rund 50 Mitglieder aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dazu gehören AutorInnen, RegisseurInnen, Kameraleute, EditorInnen, JournalistInnen aber auch kleinere Produktionsfirmen und wichtige Institutionen der regionalen Filmlandschaft.

    Im September 2020 gegründet, widmen wir uns derzeit vor allem einer besseren Vernetzung der Mitglieder und Dokumentarfilmschaffenden in den ostdeutschen Ländern und der Einflussnahme in die regionale Medienpolitik im Sinne unserer Mitglieder (v. a. bei Themen wie bessere Bezahlung der Kreativen, Förderpolitik, Senderinteressen, alternative Finanzierungs- und Ausspielwege, Vermittlung ostdeutscher Dokumentarfilmtraditionen u. v. m.). Wir setzen dabei auch auf die Kooperation und den Austausch mit schon bestehenden Verbänden und Berufsvertretungen vor Ort wie der AG Animationsfilm, dem sächsischen Filmverband, MFFV oder dem Bundesverband Kinematographie.

    Das älteste Dokumentarfilmfestival Deutschlands, das DOK Leipzig, liegt in unserer Region. Trotzdem sind die kreativen Dokumentarfilmschaffenden von hier bundesweit noch kaum sichtbar. Auch daran wollen wir arbeiten, mit Filmvorführungen, Workshops und themenspezifischen Treffen.

    Wir treffen uns monatlich regelmäßig zum Zoom-Austausch und aller zwei Monate in Persona in wechselnden Städten der Region. Wir pflegen auch einen News-Verteiler, in dem wir alle Dokumentarfilm-Interessierte der Region über aktuelle Veranstaltungen und Themen informieren. Viele Veranstaltungen sind öffentlich und Gäste herzlich willkommen.

    Kontakt Regionalvorstand

    Nancy Brandt
    info@nancybrandt-film.de
    0176/41062424

    Christian H. Schulz
    christian@schulz-wendelmann.de
    0172/3422629

    REGION SÜDWEST

    Die AG DOK Südwest trifft sich mehrmals im Jahr zum Erfahrungsaustausch, Kennenlernen, Pläneschmieden und Diskutieren in Freiburg oder Stuttgart. Unsere Gruppe setzt sich zusammen aus Autorenfilmern, Drehbuchautoren, Produzenten, Kameraleuten, Filmdozenten, Medienpädagogen u.a.

    Die AG DOK ist der größte Berufsverband der Dokumentarfilmemacher in Deutschland. Wir vertreten die Interessen der Autoren, Regisseure und Produzenten, die vorwiegend für das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Kino Dokumentarfilme produzieren - unter anderem auch Absolventen der Filmakademie, die in Baden-Württemberg geblieben sind.

    Gäste sind herzlich willkommen.

    Unsere Termine erfahren Sie, wenn Sie uns eine Mail schreiben. Bitte melden Sie uns Ihr Kommen an:

    Kontakt:
    Sarah Moll
    Dr. Sabine Rollberg


     

     

  • SEKTIONEN IN DER AG DOK

    Die Mitgliederversammlung hat im Mai 2019 beschlossen, dass innerhalb der AG DOK Sektionen gegründet werden können. „Die Sektionen sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern gleicher Berufsgruppen innerhalb der AG DOK“, heißt es nun dazu in der Satzung. Die ersten beiden Sektionen spiegeln die beiden größten Berufsgruppen in der AG DOK wider: „Buch + Regie“ und „Produktion“.

     

    Sektion Produktion

    Die Sektion „Produktion“ vertritt die spezifischen Interessen der Produzent*innen, etwa wenn es um die Verhandlungen mit den Sendern zur Mediathekenvergütung geht, die Evaluation und Weiterentwicklung des Eckpunktepapiers (EPP), den Umgang mit CC-Lizenzen, die einige Sender inzwischen in Verträge aufnehmen, aber auch die Entwicklung von Musterverträgen oder auch eine allgemeine AGB-Kontrolle. Und die neue Sektion fungiert zudem auch als Plattform zur Vernetzung, Information und Beratung. Die Sektion ist also ein wichtiges Instrument, um die Produktionsbedingungen zu verbessern, unter denen Dokumentarfilme entstehen.

    Sektionssprecherinnen:
    Antje Boehmert
    Birgit Schulz

    Wenn Sie bereits AG DOK-Mitglied sind und sich für die Sektion „Produktion“ interessieren, können Sie eine E-Mail mit Beitrittswunsch oder Fragen an produktion@agdok.de schicken. Durch den Beitritt zu einer Sektion entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Mitgliedsbeiträge.

    Bitte beachten Sie, dass Sie immer nur in einer der Sektionen Mitglied sein können.

     

    ___________________________________

     

    Sektion Buch + Regie

    Die Sektion „Buch + Regie“ vertritt die spezifischen Interessen der Urheber*innen-Gruppe. Etwa wenn es darum geht, Arbeitsbedingungen oder rechtlichen Grundlagen zu verbessern. Und sie fungiert auch als Plattform zur Vernetzung, Information und Beratung. Außerdem ist sie ermächtigt, gemeinsame Vergütungsregeln, Tarifverträge sowie sonstige kollektivvertragliche Vereinbarungen mit Sendern und anderen Organisationen abzuschließen. Die Sektion ist also ein wichtiges Instrument, um die prekären Bedingungen zu verbessern, unter denen Dokumentarfilme entstehen.

    Mittlerweile ist die ARD-GVR für Buch und Regie wirksam und übt durch ihre Anwendung bereits großen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage unseres Gewerks aus. Nun gilt es auf dem Vollbrachten aufzubauen und die neuen Ziele zu definieren.

    Sektionssprecher*innen:
    Andrea Schramm



    Wenn Sie bereits AG DOK-Mitglied sind und sich für die Sektion Buch + Regie interessieren, können Sie eine E-Mail mit Beitrittswunsch oder Fragen an buchundregie@agdok.de schicken. Durch den Beitritt zu einer Sektion entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Mitgliedsbeiträge.


    Bitte beachten Sie, dass Sie immer nur in einer der Sektionen Mitglied sein können.

     

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  • futurDOK - die Nachwuchsgruppe in der AG DOK

    futurDOK ist ein Zusammenschluss von Nachwuchsfilmschaffenden innerhalb der AG DOK.

    Als Nachwuchsdokumentarfilmer*innen verstehen wir all jene, die nach Ausbildung/Studium nicht mehr als zwei Langfilme bzw. vier Kurzfilme oder TV-Dokumentationen realisiert haben.

    Die Gruppe formierte sich aus der Beobachtung heraus, dass die deutsche Film- und Fernsehbranche wenig auf die Bedürfnisse von Berufseinsteiger*innen allgemein und jungen Dokumentarfilmschaffenden im Besonderen zugeschnitten ist.
    Daher wollen wir die medienpolitische Arbeit des Verbands aus Nachwuchsperspektive unterstützen, sowie mit unserem Wissen und Ressourcen ergänzen. Außerdem möchten wir die interne Vernetzung zwischen Nachwuchsfilmschaffenden stärken und für diese innerhalb der AG DOK eine Anlaufstelle bieten.

    Wir freuen uns über neue Menschen, die Lust haben, sich einzubringen.

    Kontakt zur Gruppe:
    futurdok@agdok.de

  • UNSERE LEISTUNGEN

    Die AG DOK bietet ihren Mitgliedern – über die gegenseitige Unterstützung im Rahmen des Netzwerks und der Regionaltreffen sowie die sehr günstigen Fortbildungen in der AG DOK Akademie hinaus – eine Reihe von Leistungen. Dazu gehören:

    • je eine kostenfreie Erstberatung durch unsere medienrechtlich versierten Anwälte (auch KSK) und Steuerberater
    • Rabatte bei Haftpflicht- und zwei Paketversicherungen Film
    • Rabatte bei assoziierten Verbänden, Fachveranstaltungen, weiteren Versicherungen und Broadcast-Technik-Händlern
    • kostenfreier Presseausweis (bei Vorliegen der Berechtigung)
    • Abonnement des filmpolitischen Informationsdienstes Black Box mit acht Ausgaben im Jahr
    • diverse Ermäßigungen bei Akkreditierungen für Dokumentarfilm-Festivals
    • Nutzung unserer Wissensdatenbank "KnowledgeBase", die sukzessive erweitert wird und sämtliche relevante Wissensthemen rund ums Dokumentarfilme-machen verständlich aufbereitet
    • Nutzung des AG DOK-internen Netzwerks (Mitglieder-Postlist), in der sich über 900 Profis mit Tipps und Tricks nach Kräften gegenseitig unterstützen – im Wert von: unbezahlbar!


    INTERESSIERT? - dann werden Sie jetzt MITGLIED IN DER AG DOK

    ODER NOCH FRAGEN? - dann freuen wir uns über Ihren Anruf (069 - 62 37 00) oder eine MAIL

  • MITGLIEDSBEITRÄGE

    Die Mitgliedschaft in der AG DOK gibt es zu folgenden Tarifen.

    Der Mindeszeitraum für die Mitgliedschaft in der AG DOK beträgt ein Jahr - die Kündigung ist danach jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember mit einer formlosen Mail an buero@agdok.de möglich. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gern an uns.

    • 27,50 Euro pro Monat* / 330 Euro pro Jahr (Regelsatz).

    • 22 Euro pro Monat* / 264 Euro pro Jahr für Mitglieder, deren zu versteuerndes Jahres-Einkommen unter 10.000 Euro liegt (Nachweis erforderlich).

    • 16 Euro pro Monat* / 192 Euro pro Jahr für Mitglieder, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 4.000 Euro unterschreitet sowie für Mitglieder, die das Rentenalter erreicht haben und sich aus der aktiven Filmarbeit zurückgezogen haben (Nachweis erforderlich).

    • 8 Euro pro Monat* / 96 Euro pro Jahr für Studierende, Teilnehmer an berufsbezogenen Ausbildungsgängen und Berufsanfänger im ersten Jahr nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums (bei Vorlage einer Bescheinigung).

    • Firmen- und Partnertarif: Für Produktionsfirmen, Medienwerkstätten u.ä. Zusammenschlüsse gilt folgende Sonderregelung: bezahlt ein Mitglied der betreffenden Firma den Regelsatz, können alle weiteren Firmenangehörigen ohne gesonderten Nachweis den ermäßigten Beitrag von 192 Euro/Jahr in Anspruch nehmen.


      Der Austritt ist jeweils zum Ende des Jahres (31.12.) bzw. Halbjahres (30.06) mit einer formlosen Nachricht an buero@agdok.de möglich.


      *Zahlungsweise des Beitrags wählbar zwischen jährlich oder halbjährlich, um so die Anzahl der Buchungen und damit auch unsere Buchhaltungskosten so gering wie möglich zu halten. (Ausnahmen in begründeten Einzelfällen bitte direkt mit der Geschäftstelle klären).


      Neugierig geworden?
      Dann finden Sie hier eine Übersicht unserer Leistungen.


           

  • WIR IN DEN GREMIEN

     

    BKM

    Dokumentarfilmjury des BKM
    (Stoffentwicklung und Produktion): 
    Kathrin Lemme (Vollmitglied)
    Hubertus Siegert (Vollmitglied)
    Corinna Belz (Vertr.)
    Christoph Hübner (Vertr.)
    Grit Lemke (Vertr.)
    Monika Treut (Vertr.)

     

    Deutscher Kulturrat

    Fachausschuss Medien:
    Morgane Remter
    Daniel Sponsel (Stellv.)
     
    Fachausschuss Urheberrecht:
    Edda Baumann von Broen

    Fachausschuss Bildung:
    Insa Onken

    Dt. Medienrat:
    Morgane Remter
    Daniel Sponsel


     

    FERA - Federation of European Screen Directors

    AG DOK-Delegierte: (alternierend)
    Alice Agneskirchner             
    Chiara Sambuchi

     

    FFA

    Verwaltungsrat: 
    Prof. Martin Hagemann
    Susanne Binninger (Stellvertr.)

    Richtlinienkommission:
    Prof. Martin Hagemann

    Kommission für Produktions-   
    und Drehbuchförderung:          
    Andres Veiel
    Christiane Büchner

     

    German Films

    Gesellschafterversammlung: 
    Erik Meininger

    Beirat: 
    Arne Birkenstock
    Stefan Kloos

     

    HessenFilm

    Main-Jury:
    Wolfgang Richter

    Nachwuchs:
    Morgane Remter

     

    Initiative Urheberrecht

    AG DOK Vertreter, Mitglied im Trägerverein:
    Stephan Bleek

     

    KSK

    Beirat:
    Thomas Frickel

     

    Rundfunkrat

    Rundfunkrat WDR:
    Doris Metz & Robert Krieg

     

    VG Bild-Kunst

    Verwaltungsratsmitglieder Berufsgruppe III: 
    Edda Baumann von Broen
    Stephan Bleek
    Thomas Frickel (Vertr.)
    David Bernet (Vertr.)

    Kulturwerk
    - Förderbeiräte in der Berufsgruppe III: 
    Valentin Thurn
    Insa Onken

    Sozialwerk:
    Matti Bauer

    Bewertungskommission:
    Edda Baumann von Broen

     

    VFF

    Beiratsmitglied:
    Thomas Frickel

     

    VG Wort

    Berufsgruppe II (Journalisten):
    Thomas Frickel
    Stellvertreter Christoph Boekel
    Elisabeth Mayer

     

     

  • GESCHICHTE DER AG DOK

    1980 – Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) wird 1980 nach mehr als einjähriger Vorbereitung von 84 Gründungsmitgliedern in Duisburg ins Leben gerufen. Dem Gründungsvorstand gehören Klaus Volkenborn, Klaus Armbruster, Günther Hörmann, Dietrich Schubert, Hannes KarnickPeter Krieg und Michaela Belger an. Als Geschäftsführer wird Martin Schulz aus Hamburg angestellt.
    Die erste Geschäftsstelle ist im neuen Hamburger Filmhaus angesiedelt. Ein erster Arbeitsschwerpunkt widmet sich der damals schlechten Akzeptanz des Dokumentarfilms unter Filmkritikern. Presseberichte zur Gründung.

    1981 – Während der Kurzfilmtage Oberhausen besetzt die AG DOK die Bühne und stellt „störende Fragen an uns und an das Festival“. Daraus folgt unter anderem der Aufruf zur Realisierung eines „Omnibus-Projekts“ – also eines gemeinsamen Episodenfilms zum Thema „Rüstung und Krieg“.
    Die Mitgliederzahl steigt auf 150.

    1982 – Ein „reisendes Dokumentarfilmfest“ der AG DOK zeigt in Kassel, Erlenbach und Hannover Filme zu Atomkraft, Frieden, Faschismus und Hausbesetzungen.
    Aufgrund der angespannten Finanzlage werden Versteigerungen und Flohmarktverkäufe für den noch jungen Verband durchgeführt.
    Die Mitgliederzahl erhöht sich auf 170.

    1983 – In München entsteht aus Differenzen zwischen der Filmwochen GmbH und der Gegengründung „Filmstadt München“ erstmals die Idee eines eigenen Dokumentarfilmfestivals. Als „Testlauf“ wird es im Folgejahr ein erfolgreiches Dokumentarfilmwochenende geben, das erste Festival findet dann 1985 statt.
    Im Oktober übernimmt Gunter Oehme die Führung der Vereinsgeschäfte.

    1984 – Anfang Januar zieht die Geschäftsstelle von Hamburg nach Frankfurt am Main. Gunter Oehme erhält von April an eine monatliche Aufwandsentschädigung. Zur Stellenbeschreibung gehört das Erstellen eines Dokumentarfilm-Katalogs mit Rechtenachweis.
    Im Frühjahr präsentiert sich die AG DOK mit neuem Logo: blaues Filmband und Kleinschreibung werden den Verband 20 Jahre lang begleiten.

    1985 – Neun Finnische Filmemacher touren auf Einladung der AG DOK bei einem Gegenbesuch (eine achtköpfige AG DOK-Delegation war 1983 zu Gast beim dortigen Filmverband) von Frankfurt über Remscheid, Köln, Oberhausen und Duisburg nach Hamburg und zeigen ihre Produktionen.

    1986 – Ein neuer Vorstand wird gewählt: Günter HörmannWolfgang Bergmann und Thomas Frickel werden zum „geschäftsführenden Vorstand“ gewählt. Dieser erhält den Auftrag, eine Entscheidung „über den grundlegenden zukünftigen Weg“ der AG DOK herbeizuführen.
    Zum Filmfest München präsentiert sich die AG DOK am Gasteig mit einem Bus als Ausstellungsstand und appelliert an Stadt und Land, „den Bestand und die Zukunft des dokumentarischen Films zu sichern.“

    Fotos: Peter Heller

    In der Mitgliederversammlung berichtete Nina Gladitz von ihrem Prozess mit Leni Riefenstahl, die Gladitz wegen ihrer Dokumentation „Zeit des Schweigens und der Dunkelheit“ auf Unterlassung verklagt hatte, weil Gladitz darin aufdeckte, dass Leni Riefenstahl 1940 für ihren Film Tiefland 60 Sinti und Roma aus dem Sammellager Maxglan bei Salzburg als Komparsen zwangsverpflichtet und nach den Dreharbeiten ohne finanzielle Entlohnung ins Lager zurückgeschickt hatte, wo sie später weiter nach Auschwitz deportiert wurden. Die AG DOK veröffentlicht noch während der Berlinale einen Solidaritätsaufruf und spendet 5.000 DM als Prozesshilfe. Nach Verkündigung des Urteils schrieb Hanno Kühnert am 27. März 1987 in der Wochenzeitung Zeit: „Der denkwürdige Prozeß ging durch zwei Instanzen. Im wesentlichen gewann ihn Nina Gladitz.“

    1987 – Zur Mitgliederversammlung in Berlin legt der Vorstand eine neue Satzung vor, die kulturelle Aspekte der Verbandsarbeit betont. Erstmals werden nach der neuen Satzung drei gleichberechtigte Vorsitzende und drei Stellvertreter gewählt. Thomas Frickel wird zum geschäftsführenden Vorstand ernannt. Die Entscheidung über den Sitz der Geschäftsstelle fällt mit 19:7 Stimmen für Frankfurt am Main.
    Die AG DOK veröffentlicht Solidaritätserklärungen für Peter Krieg (wegen seines Konflikts mit Bundesinnenminister Zimmermann um den Film „Vaters Land“), mit Fritz Poppenberg (wegen der Enteignung seines Films Gestrandete auf hoher See), mit 13 chilenischen Asylanten und mit einer Gruppe von Richtern und Staatsanwälten für den Frieden.

    1988 – In Berlin wird erstmals der Europäische Filmpreis vergeben – allerdings ohne eine Dokumentafilm-Kategorie. Die AG DOK protestiert unter dem Motto „Kein Filmpreis für Lumière“ und organisiert ein Protestprogramm in der Filmbühne am Steinplatz.
    In Mühlheim wird unter Beteiligung der AG DOK das „Europäische Dokumentarfilminstitut“ (EDI) gegründet, das 1997 umbenannt wird in Dokmentarfilminitiative (dfi).
    Die Mitgliederzahl ist stabil bei 167.

    1989 – Der Europäische Filmpreis führt nach den Protesten im Vorjahr erstmals eine Kategorie „Dokumentarfilm“ ein.
    Beim Deutschen Filmpreis gibt es in diesem Jahr dagegen keine Dokumentarfilm-Nominierung, und auch in der Filmauswahl „40 Jahre Bundesrepublik Deutschland – gesellschaftliche Wirklichkeit im Film“ kommt kein Dokumentarfilm vor. Die AG DOK protestiert beim Bundesministerium des Inneren (BMI) dagegen und fordert drei Nominierungen für das Genre.

    1990 – Der Dokumentarfilm wird erstmals explizit im Reglement des Deutschen Filmpreises erwähnt.
    Die AG DOK ruft zur Gründung eines Fördervereins auf, der das Leipziger Dokumentarfilmfestival in der schwierigen Zeit des politischen Umbruchs unterstützen soll und übernimmt dort einen Sitz im Vorstand.
    Ihr zehnjähriges Bestehen feiert die AG DOK in Duisburg und – mit 300 Gästen – in der Leipziger Moritzbastei.

    1991 – Am Münchner Medien-Markt für Bildungsprogramme beteiligt sich der Verband mit eigenem Stand.
    Zur Neufassung des Filmförderungsgesetzes protestiert die AG DOK in schriftlichen Stellungnahmen und einer mündlichen Anhörung gegen die Absicht, die Refetenzschwelle für Dokumentarfilme auf 50.000 Zuschauer heraufzusetzen.

    1992 – Das erste Mitglieder-Handbuch erscheint. Es listet 207 Namen auf.
    Die Ergebnisse der „Documentary“-Förderung geben den 1991 geäußerten Bedenken recht: unter 382 Anträgen aus ganz Europa sind nur sieben deutsche Projekte, lediglich zwei davon sind erfolgreich. In der Folge werden die „Documentary“-Richtlinien liberalisiert, die AG DOK wird nun doch zur Mitarbeit im „Documentary“-Vorstand eingeladen.
    Thomas Hoeren bietet der AG DOK eine Zusammenarbeit in urheberrechtlichen Fragen an.

    1993 – In der Mitgliederversammlung steht das ungerechte Verteilungssystem der Verwertungsgesellschaften am Pranger: Spielfilme erhalten acht- bis zehnmal mehr Geld als Dokumentarfilme. Auf Antrag der AG DOK werden in der VG Bild-Kunst Kino-Dokumentarfilme ab sofort verwertungsrechtlich dem Kino-Spielfilm gleichgestellt.

    1994 – Die ersten der von Thomas Hoeren ausgearbeiteten Musterverträge und „Checklisten“ für Fernsehverträge liegen vor.
    In einem Grundsatzartikel zur Filmpolitik fordert die AG DOK erstmals eine „kulturelle Referenzförderung“. Das Modell wird Jahre später in Zusammenhang mit dem Filmförderungsgesetz diskutiert.
    Außerdem protestiert die AG DOK gegen die Beschlagnahme von Filmmaterial nach einer Razzia bei Wolfgang Landgraeber und unterstützt Helga Reidemeister beim Vorgehen gegen die Verstümmelung ihres Films „Aufrecht gehen“ durch den SFB.
    Die AG DOK initiiert mit Briefen an das Patentamt und an das Justizministerium eine – erfolgreiche – Beschwerdekampagne gegen die Blockade von Verwertungserlösen bei den Verwertungsgesellschaften.

    1995 – Eine gemeinsame Stellungnahme von 17 Bundesfilmpreisträgern und Nominierten aus der AG DOK fordert, auch Regisseure als Preisträger nominierter Filme anzuerkennen.
    Mit einer Satzungsänderung stärkt die AG DOK ihr Profil als Berufsverband: der Verband wird damit von den Mitgliedern ermächtigt, mit Sendeanstalten und anderen Verwertern über Rahmenverträge zu verhandeln und ihre Interessen in Verwertungsgesellschaften wahrzunehmen.
    In Berlin zeigen sich ost- und westdeutsche Kollegen in drei Veranstaltungen „East meets West“ gegenseitig ihre Filme und kommen sich endlich ein Stück nähre. Das schlägt sich auch in den Mitgliederzahlen nieder:
    60 Neueintritte sind ein neuer Rekord. Winfried Junge wird als 300. Mitglied begrüßt.
    Die AG DOK wird offiziell in den Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst aufgenommen.
    Die Ausschüttungsbeträge der Verwertungsgesellschaften für frei oder in Koproduktion hergestellte Dokumentarfilme haben sich durch die Initiative der AG DOK verdoppelt.
    Mit Andreas Schardt verpflichtet die AG DOK für die Rechtsberatung ihrer Mitglieder einen ersten Vertragsanwalt. 1998 kommen mit Christlieb Klages und 2000 mit Christian Füllgraf zwei weitere Vertragsanwälte hinzu.

    1996 – In Paris wird unter Beteiligung der AG DOK als Dachverband das Europäische Dokumentarfilm-Netzwerk (EDN) gegründet.
    Erstmals ist die AG DOK mit ihrem Projekt „German Documentaries“ auf dem Dokumentarfilmmarkt in Marseille mit eigenem Stand präsent.

    1997 – Das Wirtschaftsministerium lehnt Förderanträge auf Untertitelung von Dokumentarfilmen zur Unterstützung des Messeauftritts in Marseille mit dem Argument ab, „da könnte ja jeder kommen“. Der Messeauftritt findet auf eigene Kosten trotzdem statt.
    Die AG DOK wird in den Produzentenbeirat der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH berufen.

    1998 – Das Filmreferat im Bundesministerium für Wirtschaft bewilligt der AG DOK erstmals Fördermittel zur Untertitelung von Dokumentarfilmen für den „German Documentaries“-Katalog und für die Messepräsentation in Cannes.
    Zur Mitgliederversammlung in Berlin präsentiert die AG DOK als einer der ersten deutschen Filmverbände ihren neuen Internetauftritt. Gleichzeitig kann das 400. Mitglied begrüßt werden.Das 400. Mitglied darf von Gerlinde Böhm und Thomas Frickel begrüßt werden.

    Gerlinde Böhm und Thomas Frickel begrüßen das 400. AG DOK-Mitglied.
    Kreativer Protest: Da die Berlinale die Zuteilung eines Messestandes für die Dokumentaristen verweigert hatte, sind AG DOK-Mitglieder mit Bauchläden im Festivalzentrum unterwegs ...

    Die Berlinale verweigert die Zuteilung eines Messestandes. Während der gesamten Filmfestspiele sind AG DOK-Mitglieder deshalb mit Bauchläden im Festivalzentrum unterwegs, um „German Documentaries“-Kataloge und Protestflugblätter zu verteilen.
    Der Deutsche Bundestag beschließt ein neues Filmförderungsgesetz (FFG).
    Die AG DOK erhält 18 Jahre nach ihrer Gründung endlich Sitz und Stimme im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA), gleichzeitig wird die Referenz-Eingangsschwelle für Dokumentarfilme auf 25.000 Zuschauer gesenkt.
    In ihren „14 Thesen zur Absatzförderung des deutschen Films“ zeigt die AG DOK Lösungswege auf, die in der Folgezeit in die Neustrukturierung der Export-Union bis zur Neugründung von „German Films“ einfließen.

    1999 – Gegen die erneute Weigerung der Berliner Filmfestspiele, der AG DOK einen Messestand im Rahmen des Europäischen Filmmarkts zur Verfügung zu stellen, beantragt die AG DOK eine Einstweilige Verfügung – und gewinnt. Seitdem ist das Label „German Documentaries“ fester Bestandteil des „German Boulevards“ auf der Filmmesse der Berlinale.
    Mit 115 Neuaufnahmen erfährt der Verband in diesem Jahr einen Rekordzuwachs.

    Der Zuwachs an Mitgliedern hält weiter an - das 500. Mitglied wird begrüßt!

    Thomas Geyer wird als 500. Mitglied begrüßt. Um der gesteigerten Mitgliederzahl gerecht zu werden, wird der Vorstand auf acht Personen erweitert.
    In der Auftaktsitzung des von Kulturstaatsminister Michael Naumann einberufenen „Bündnis für den Film“ legt die AG DOK „Zehn Thesen zu (Dokumentar-)Film und Fernsehen“ vor, in der Herbstsitzung in Hof folgt ein weiteres Papier mit AG DOK-“Thesen zur Filmkultur“.
    Im Juni findet der Europäische Dokumentarfilmkongress München mit mehr als 400 TeilnehmerInnen aus aller Welt statt – mustergültig organisiert von Dieter Matzka und Wilma Kiener im Auftrag der AG DOK.

    2000 – In Verhandlungen mit dem Staatsministerium für Kultur und Medien erreicht die AG DOK eine zweite dotierte Dokumentarfilm-Nominierung beim Deutschen Filmpreis.
    Im „Bündnis für den Film“ legt die AG DOK das Konzept einer Deutschen Film-Datenbank als Internetportal zum Deutschen Film vor. Vieles davon wird später das „Deutsche Filmportal“ des Deutschen Filminstituts (DIF) aufgreifen.

    Tag der notariellen Beglaubigung: Die OnlineFILM AG zur Vermarktung von Independent-Filmen im Internet wird gegründet.


    Aus der AG DOK heraus wird die „OnlineFILM AG“ mit dem Ziel gegründet, Independent-Filme im Internet direkt zu vermarkten. Das langjährige AG DOK-Vorstandsmitglied C. Cay Wesnigk wird zum Vorstand der "genossenschaflichen" AG berufen, an der sich viele AG DOK-Mitglieder beteiligen. 2007-2009 erhält www.onlinefilm.org eine europäische Förderung als MEDIA Pilot Projekt.

    Für den „Sender Freies Berlin“ realisiert die Berliner AG DOK eine fünfstündige Dokumentarfilm-Nacht „über Geschichte und Geschichten Berlins". Gerlinde Böhm, Ortrud Rubelt und Gerd Conradt entwerfen dafür die Konzeption und stellen in zehn Themenkomplexen Ausschnitte aus 90 Dokumentarfilmen zusammen. Verklammert wird die Sendung von Moderator Roger Willemsen – bei einer Fahrt über den Berliner S-Bahn-Ring.  


    2001 – Eine erneute Satzungsänderung profiliert die AG DOK noch eindeutiger als Berufsverband. Erklärtes Ziel ist jetzt, „die gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und wettbewerbswidrigen Zuständen und unzulässigen Allgemeinen Vertragsbedingungen entgegenzutreten“.
    Die AG DOK nimmt Hartmut Bitomsky als 600. Mitglied auf.
    Das Münchner Dokumentarfilmfestival verabschiedet Gudrun Geyer, die das Festival 1985 im Auftrag der AG DOK aufgebaut und 16 Jahre lang geleitet hat.
    German Documentaries präsentiert eine „Deutsche Reihe" beim Festival „Message to Man“ in St. Petersburg.

    2002 – Staatsminister Julian Nida-Rümelin ist Gast der AG DOK-Mitgliederversammlung.
    Mit Abmahnungen an den NDR (stellvertretend für die ARD) und das ZDF erreicht die AG DOK ernsthafte Verhandlungen über Probleme der Dokumentarfilm-Produktion. Im Herbst verhandelt der NDR daraufhin mit der AG DOK einen neuen Standardvertrag für unabhängige Dokumentafilmproduktionen aus.
    Thomas Hoeren lädt zum ersten Mal die dem Verband assoziierten Rechtsanwälte zusammen mit dem Vorstand zu einer gemeinsamen Strategietagung ein, die seitdem einen festen Platz im Terminplan aller Beteiligten einnimmt.

    2003 – Die AG DOK wird vom Kulturausschuss des Bundestages gleich zwei Mal zu filmpolitischen Anhörungen geladen: am 23. Juni zur „Deutschen Filmakademie“ und am 15. Oktober zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG). Das neue FFG stellt den Dokumentarfilm besser als je zuvor, erstmals erhält die AG DOK auch das Bennenungsrecht für die Vergabekommission.
    Drei AG DOK-Autoren werden als Delegierte der Journalisten-Berufsgruppe in die Mitgliederversammlung der VG Wort gewählt.
    Die Beiratswahl der „Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten“ wird auf Anfechtung der AG DOK hin annulliert und muss wiederholt werden. Die Anfechtung erfolgte im Rahmen der Kampagne zur Beseitigung der so genannten „VFF-Klausel“ in Fernsehverträgen, die besagt, dass Fernsehauftragsproduzenten zur Mitgliedschaft in der „Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten“ gezwungen werden.

    2004 – Der Verband startet mit neuem Design und neuem Logo ins neue Jahr.
    Zum Abschluss einer Veranstaltungsreihe, in der die AG DOK die dokumentarischen Strukturen des WDR erforscht, kommt der damalige WDR-Fernsehchef Ulrich Deppendorf.
    Die VG Wort beschließt auf Antrag der AG DOK die Aufwertung des Dokumentarfilms: er wird von diesem Jahr an mit 80 statt mit 50 Punkten bewertet, Kino-Dokumentarfilme sind dem Spielfilm gleichgestellt.
    Die AG DOK wird Gesellschafter bei „German Films“. Seit dem ersten Aufnahmeantrag im Juni 1995 sind neun kämpferische Jahre vergangen.

    2005 – Die Senderverhandlungen werden vorläufig abgeschlossen: ARD und ZDF verpflichten sich Bürgschaftsregelungen insbesondere für kleine Produzenten deutlich zu lockern und freie Autoren und Regisseure hinsichtlich der Wiederholungsvergütungen den eigenen Mitarbeitern gleichzustellen. Allerdings wird diese Zusage bis heute in der Praxis kaum umgesetzt.
    Die VG Wort zahlt erstmals mehr Geld für Dokumentarfilm-Autoren und schickt – ebenfalls zum ersten Mal – nachvollziehbare Abrechnungen.
    Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ lädt den AG DOK-Vorsitzenden zur Anhörung in den Deutschen Bundestag. Thema: Der Kulturauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland.
    Die AG DOK feiert ihr 25-jähriges Bestehen. Im Sommer hat sie 757 Mitglieder.

  • UNSERE GRÖSSTEN ERFOLGE ...

    Die AG DOK ist die film- und medienpolitische Interessenvertretung für den Dokumentarfilm in Deutschland. Wir stehen ein für den Erhalt von dokumentarischen Sendeplätzen, für Kalkulationsrealismus und faire Vergütungsregeln im Umgang mit den Fernsehsendern, für die Stärkung einer unabhängigen Produzentenlandschaft in Deutschland. Wir kämpfen gegen die zunehmende Unterfinanzierung von dokumentarischen und anderen kulturell wichtigen Filmen und engagieren uns in medienpolitischen Fragen wie dem Filmfördergesetz. Die AG DOK hat mit unermüdlicher Lobbyarbeit eine ganze Reihe von Verbesserungen für die Dokumentarfilm-Branche erreicht. Zu unseren wichtigsten Erfolgen gehören:

    • Erfolgreicher Abschluß der GVR-Verhandlungen für den Bereich Auftragsproduktionen mit der ARD (2020/2021)
    • Initiierung und Durchführung der ersten bundesweiten Dokumentarfilmtage "LETsDOK" in Deutschland (2020 + 2021)
    • Initiierung der ARD-Programmwerkstatt und gemeinsame Durchführung mit ARD, der Produzentenallianz, BVR und Spio. (seit 2016)
    • Gründung der AG DOK-Akademie mit regelmäßigen Fortbildungen und Seminaren für Dokumentarfilmschaffende. (2014)
    • Änderung des Verteilungsplans der VFF: Produzenten erhalten 85 Prozent der Ausschüttungen statt bislang 50 Prozent. (2014)
    • Novelle des Filmfördergesetzes FFG: Referenzförderung für Dokumentarfilme bleibt erhalten, die Anforderungen werden erleichtert. (2013)
    • Stärkere Gewichtung von kulturellen Kriterien im Filmfördermodell. (2008)
    • Aufwertung des Dokumentarfilms im Verteilungsplan der VG Wort und Gleichstellung mit fiktionalen Produktionen. (2004)
    • Einführung einer zweiten dotierten Nominierung für Dokumentarfilme beim Deutschen Filmpreis. (2000)
    • Sitz und Stimme für die AG DOK im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt FFA. (1998)
    • Auf Antrag der AG DOK werden in der VG Bild-Kunst Kino-Dokumentarfilme ab sofort verwertungsrechtlich dem Kino-Spielfilm gleichgestellt. Bis dahin erhielten Spielfilme acht- bis zehnmal mehr Geld als Dokumentarfilme. (1993)
    • Einführung der Kategorie “Dokumentarfilm” beim Europäischen Filmpreis. (1989)
    • Die Ausschüttungsbeträge der Verwertungsgesellschaften für frei oder in Koproduktion hergestellte Dokumentarfilme verdoppeln sich durch die Initiative der AG DOK. (1995)


  • SATZUNG

    In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17.12.2020 beschlossene Neufassung.

     

    Präambel

    Die AG DOK/Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm eint die Überzeugung, dass dem dokumentarischen Genre eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Meinungsvielfalt und der Stärkung demokratischer Prozesse in unserer Gesellschaft zufällt.

    Sie versteht sich als ein Netzwerk, in dem sich Dokumentarfilmschaffende sowohl untereinander als auch mit der Festival- und Kinoszene, mit der Filmwissenschaft sowie mit Vertriebsfachleuten, austauschen, um die dokumentarische Filmkultur zu stärken und weiterzuentwickeln.

    Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Verbesserung der kulturellen und ökonomischen Rahmenbedingungen bei der Herstellung und der Verbreitung dokumentarischer Filme. Dieses Ziel verfolgt der Verein im ständigen Dialog mit Persönlichkeiten und Institutionen der Kultur-, Film- und Medienpolitik, Fernsehanstalten, Filmfördereinrichtungen sowie anderen Verbänden und Vereinen der Filmbranche.

    Der Verein ist auf demokratischer Grundlage aufgebaut und parteipolitisch unabhängig. Er sieht sich der kulturellen Vielfalt und der Gendervielfalt verpflichtet. Rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut hat in seinen Reihen keinen Platz.

     

    § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

    (1) Der Verein führt den Namen “AG DOK/ Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.“

    (2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen. Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Frankfurt am Main.

    (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

     

    § 2 Zweck des Vereins

    (1) Zwecke des Vereins sind
    a) die Förderung einer alle Formen des Filmschaffens umfassenden unabhängigen dokumentarischen Filmkultur
    b) Wahrung, Förderung und Verbesserung von berufsbezogenen Bedingungen seiner Mitglieder in künstlerischer, sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, insbesondere
    • Interessenvertretung der Mitglieder in Organisationen wie den Verwertungsgesellschaften, soweit der Verein hierzu durch Einzel- oder Generalermächtigung beauftragt worden ist;
    • Verhandlungen mit Filmförderungsinstitutionen, Sendeanstalten und anderen Verwertern über Rahmenverträge, die den Einzelverträgen der Mitglieder als Minimalbedingungen vorgeschaltet sind;
    • Bekämpfen und Verhindern wettbewerbswidriger Zustände und unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen, etwa durch das Aussprechen von Mittelstandsempfehlungen
    • Aufstellen gemeinsamer Vergütungsregeln mit Vereinigungen gemäß § 36 UrhG und Abschluss von Tarifverträgen sowie sonstigen kollektivvertraglichen Vereinbarungen.
    c) Vertretung der Interessen der Dokumentarfilmbranche in Gremien, Fachverbänden und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie in der Öffentlichkeit
    d) Förderung von Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit
    e) Bewahrung und Zugänglichmachung des dokumentarischen Filmerbes unter Wahrung der Interessen aller Rechteinhaber.

    (2) Weitere Ziele des Vereins sind: Durchführung filmwissenschaftlicher Veranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen für Dokumentarfilmschaffende;
    • die Pflege des klassischen Dokumentarfilms als Kulturgut sowie die Unterstützung des dokumentarischen Genres in all seinen Ausprägungen;
    • die Förderung von Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit;
    • die Nachwuchsförderung;
    • die Unterstützung bereits bestehender filmischer Aktivitäten und Organisationen;
    • die Initiierung und Förderung neuer Projekte durch Maßnahmen, die strukturelle Verbesserungen auf den Gebieten der Produktion, des Vertriebs, des Abspiels und der Rezeption von dokumentarischer Film- und Medienproduktion ermöglichen;
    • die Zusammenarbeit mit den allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen, Volkshochschulen, Bibliotheken und Universitäten, um eine dem dokumentarischen Genre adäquate Abspielbasis zu fördern und den kritischen Umgang mit dem Medium zu fördern;
    • Information der Mitglieder in berufsbezogenen und juristischen Angelegenheiten.

     

    § 3 Kooperationen, Mitgliedschaften, Zweckbetriebe

    Der Verein kann im Rahmen seiner satzungsgemäßen Zwecke Mitglied anderer Organisationen und Körperschaften werden, mit diesen zusammenarbeiten oder solche gründen. Der Verein ist berechtigt, Zweckbetriebe zu gründen, zu erwerben und zu unterhalten. Er kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, diese gründen oder erwerben.

     

    § 4 Mitgliedschaft

    (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

    (2) Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich oder in Textform an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins als verbindlich an. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

    (3) Mitglieder des Vereins sind:
    a) ordentliche Mitglieder;
    b) Ehrenmitglieder.

    (4) Der Vorstand kann bestimmte Persönlichkeiten, die sich um das dokumentarische Genre verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben die Rechte und Pflichten ordentlicher Mitglieder, sind jedoch von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags entbunden.

    (5) Die Mitgliedschaft erlischt
    a) durch Tod;
    b) durch Austritt mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende. Dieser ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen;
    c) bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung oder wenn über das Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder mangels Masse abgelehnt wird;
    d) durch Ausschluss aus dem Verein;
    e) durch Streichung von der Mitgliederliste, wenn sich ein Mitglied mit der Zahlung seines Beitrags und/oder sonstiger Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung länger als drei Monate im Verzug befindet; in der Mahnung ist auf die Streichung hinzuweisen.

    (6) Mit dem Ausscheiden erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.

     

    § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

    (1) Alle Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen. Alle Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht.

    (2) Nur die ordentlichen Mitglieder haben einen Beitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die Mitgliederversammlung kann bei einem entsprechenden Sonderbedarf auch die Erhebung einer Umlage als außerordentlichen Beitrag beschließen. Für Ehrenmitglieder besteht keine Beitragspflicht.

    (3) Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

    (4) Der Vorstand ist berechtigt, auf Ersuchen eines Mitglieds in besonderen Fällen den Mitgliedsbeitrag oder eine sonstige Zahlungsverpflichtung jeweils für die Dauer von maximal zwei Jahren zu ermäßigen, zu stunden oder ganz zu erlassen.

    (5) Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand ihre postalische Anschrift sowie ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen und ihn unverzüglich über Änderungen des Namens und der Adress- und Kontaktdaten in Kenntnis zu setzen.

     

    § 6 Sanktionen

    (1) Vereinsschädigendes Verhalten, Verstöße gegen die Satzung oder die bestehenden Vereinsordnungen können durch den Vorstand geahndet werden. Vor der Festsetzung der Sanktion ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

    (2) Mögliche Sanktionen können sein:
    a) Abmahnung;
    b) befristeter Ausschluss von der Ausübung der Mitgliedsrechte;
    c) Ausschluss aus dem Verein.

    (3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins oder gegen die Satzung in grober Weise verstoßen hat. Über den Antrag auf Ausschluss entscheidet der Vorstand mit ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen durch Beschluss.

    (4) Gegen einen Sanktionsbeschluss des Vorstands kann das betroffene Mitglied mit einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe bei der Mitgliederversammlung Berufung einlegen. Diese entscheidet abschließend. Wird die Anordnung der Sanktion nicht innerhalb dieser Frist angefochten, kann der Beschluss auch nicht vor einem staatlichen Gericht angefochten werden.

     

    § 7 Organe des Vereins

    Die Organe des Vereins sind:
    1. der Vorstand;
    2. die Mitgliederversammlung;
    3. die Sektionen.

     

    § 8 Vorstand und erweiterter Vorstand

    (1) Der geschäftsführende Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus zwei gleichberechtigten Vorstandsvorsitzenden, die den Verein jeweils allein gerichtlich und außergerichtlich vertreten können.

    (2) Der erweiterte Vorstand bildet sich aus
    a) dem geschäftsführenden Vorstand i.S.d. § 8 (1)
    b) dem / der Schatzmeister*in und
    c) mindestens vier und maximal sechs Beisitzer*innen

    (3) Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich. Die beiden Vorstandsvorsitzenden und die Mitglieder des erweiterten Vorstands bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt. Im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes können die verbliebenen Vorstandsmitglieder für die restliche Amtszeit ein Ersatzmitglied berufen. Diese Berufung ist der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.

    (4) Bis zur Größe von maximal neun Mitgliedern des erweiterten Vorstands richtet sich seine Mitgliederzahl wie folgt nach der Zahl der Vereinsmitglieder: Jeweils 100 Mitglieder werden durch ein Vorstandsmitglied vertreten. Sobald die Mitgliederzahl ein volles Hundert übersteigt, kann ein neues Vorstandsmitglied als Beisitzer hinzugewählt werden. Ausschlaggebend ist die Mitgliederzahl am Tag der Mitgliederversammlung, auf der die Wahlen stattfinden.

    (5) Ein ehemaliges Vorstandsmitglied, das sich um den Verein besonders verdient gemacht hat, kann zur/zum Ehrenvorsitzenden des Vorstands ernannt werden. Eine Organstellung ist mit der Ernennung nicht verbunden. Ehrenvorsitzende haben dieselben Rechte wie ordentliche Vereinsmitglieder, sind jedoch von der Verpflichtung zur Erbringung von Beiträgen befreit. Sie können auf Einladung an den Vorstandssitzungen teilnehmen, haben dort aber kein Stimmrecht.

    (6) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Er kann sich eine Finanzordnung geben. Hierüber sowie über Änderungen ist die Mitgliederversammlung zu informieren.

     

    § 9 Beschlussfassung des Vorstands

    (1) Vorstandssitzungen sind in der Regel vier Mal jährlich, sonst bei Bedarf, durch eine/n Vorstandsvorsitzende/n einzuberufen.

    (2) Die Einladung hierzu hat grundsätzlich 7 Tage vorher in Textform oder (fern-)mündlich unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. In dringenden Fällen kann diese Frist verkürzt werden.

    (3) Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn neben einer/einem oder beiden Vorstandsvorsitzenden mindestens die Hälfte der Mitglieder des erweiterten Vorstands iSd. § 8 (2) b) und c) anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit setzt nicht voraus, dass sämtliche Vorstandsämter besetzt sind.

    (4) Vorstandssitzungen können auch virtuell, unter Nutzung der elektronischen Telekommunikation (z.B. per Videokonferenz, telefonischer Zuschaltung, Stimmabgabe per E-Mail in einer Online-Versammlung) oder im Umlaufverfahren, durchgeführt werden. Auch eine kombinierte Verfahrensweise ist zulässig. Über die Art der Durchführung entscheidet der geschäftsführende Vorstand iSd. § 8 (1).

    (5) Außerhalb einer Vorstandsitzung können Beschlüsse mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder auf schriftlichem Wege (Textform ist ausreichend) gefasst werden, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder dem Verfahren zugestimmt hat. Für die Beschlussfassung ist Stimmenmehrheit erforderlich.

    (6) Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit, soweit die Satzung nichts anderes besagt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/ der die Vorstandssitzung leitenden Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag.

    (7) Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und eine*r Protokollführer*in zu unterzeichnen ist. Die Niederschriften sind aufzubewahren.

     

    § 10 Mitgliederversammlung

    (1) Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

    (2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 1/4 der Mitglieder dies schriftlich mit der Angabe von Gründen beantragt, ansonsten, wenn es das Vereinsinteresse erfordert.

    (3) Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins und - für den Fall der Bestellung - die/der Geschäftsführer*in. Über die Zulassung von Gästen entscheidet der Vorstand.

    (4) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich per Brief oder per E-Mail. Es wird die Anschrift bzw. E-Mail-Adresse verwandt, welche das Mitglied dem Verein bekanntgegeben hat. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene E-Mail- oder Postadresse versandt wurde.

    (5) Der Termin der Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern mindestens sechs Wochen vorher mitzuteilen. Gleichzeitig ist durch den Vorstand mitzuteilen, bis zu welchem Termin Anträge, welche zu begründen sind, zur Mitgliederversammlung eingereicht werden können. Die endgültige Tagesordnung wird drei Wochen vor der Mitgliederversammlung mitgeteilt.

    (6) Dringlichkeitsanträge können auch während der laufenden Mitgliederversammlung gestellt werden. Für die Aufnahme in die Tagesordnung ist eine einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich. Dies gilt nicht für Anträge auf Satzungsänderung, Auflösung des Vereins, Abberufung des Vorstands, Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen für die Mitglieder.

    (7) Die Mitgliederversammlung ist für die Angelegenheiten zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ zugewiesen wurden.

    Sie ist insbesondere zuständig:
    a) Bestellung und Abberufung des Vorstandes;
    b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes;
    c) Entgegennahme der Berichte der Sektionen und Regionen;
    d) Bestellung der Kassenprüfer;
    e) Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer;
    f) Entlastung des Vorstands;
    g) Beschlussfassung über die Aufnahme von Ehrenmitgliedern und die Bestellung von Ehrenvorsitzenden
    h) Beschlussfassung über die Berufung eines Mitgliedes gegen den Ausschluss aus dem Verein;
    i) Beschlussfassung über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und über die Erhebung von Umlagen;
    j) Beschlussfassung über die Versammlungsordnung
    k) Beschlussfassung über die Satzungsänderungen;
    l) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

    (8) Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das von einem/ einer der beiden Vorstandsvorsitzenden zu unterschreiben und von einem anderen Vorstandsmitglied des erweiterten Vorstands i.S.d. § 8 (2) b) und c) gegenzuzeichnen ist.

    (9) Der Verein kann sich eine Versammlungsordnung geben, über die die Mitgliederversammlung beschließt.

     

    § 11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

    (1) Jede ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche) Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, soweit in dieser Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

    (2) Die Mitgliederversammlung beschließt über Anträge mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in dieser Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

    (3) Jedes Mitglied hat eine Stimme.

    (4) Mit schriftlicher Vollmacht kann eine Stimme auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Fax, per E-Mail (mit eingescannter Vollmacht als Anhang) oder auf anderem vom Vorstand in der Einladung zugelassenem Übertragungsweg erfolgen. Die Stimmrechtsübertragung ist dem Vorstand spätestens vor der ersten Abstimmung anzuzeigen. Ein Mitglied darf nicht mehr als zwei andere Stimmen auf sich vereinigen.

    (5) Die Mitgliederversammlung kann auch virtuell, unter Nutzung der elektronischen Telekommunikation (z.B. per Videokonferenz, telefonischer Zuschaltung, Stimmabgabe per E-Mail, sonstiger Textform oder per elektronischem Abstimmungsverfahren), durchgeführt werden. Über die Art der Durchführung entscheidet der Vorstand. Eine virtuelle Mitgliederversammlung findet in einem für Mitglieder zugänglichen Bereich statt, den sie nur mit ihren persönlichen Legitimationsdaten erreichen können. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre persönlichen Legitimationsdaten geheim zu halten.

    (6) Anstelle einer Mitgliederversammlung kann eine Beschlussfassung auf schriftlichem Wege im Umlaufverfahren per Brief, E-Mail, sonstiger Textform oder per elektronischem Abstimmungsverfahren durchgeführt werden. Hierzu sendet der Vorstand die Tagesordnung nebst konkreten Beschlussvorlagen an die Mitglieder und bestimmt eine Frist zur Stimmabgabe von mindestens einer Woche, bis zu der die Stimmen durch E-Mail an den Vorstand abzugeben sind. § 10 (4) gilt entsprechend. Bei Beschlussfassung auf schriftlichem Wege im Umlaufverfahren per Brief, E-Mail, oder sonstiger Textform oder elektronischer Abstimmung ist keine Stimmübertragung möglich.

     

    § 12 Wahlen

    (1) Alle Vorstandsmitglieder und die Kassenprüfer werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

    (2) Die Wahlen der beiden Vorstandsvorsitzenden, des vertretungsberechtigten Vorstands
    (§ 8 (1)), der/des Schatzmeister*in (§8 (2 a)) und der Mitglieder des erweiterten Vorstandes (§ 8 (2) b) und c)) erfolgen in dieser Reihenfolge in jeweils gesonderten Wahlgängen.

    (3) Grundsätzlich finden Einzelwahlen statt. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass für alle oder für einzelne Wahlgänge Gesamtwahl, Blockwahl oder Listenwahl zulässig ist.

    (4) Weitere Einzelheiten kann eine Wahlordnung regeln.

     

    § 13 Beiräte

    Zur fachlichen Unterstützung des Vorstandes können Beiräte aus sachverständigen Personen gebildet werden. Die Berufung und Abberufung der Beiräte erfolgt durch den Vorstand.

     

    § 14 Geschäftsführer

    Der Vorstand kann für die Erledigung der laufenden Verwaltungsgeschäfte eine/n Geschäftsführer*in berufen. Diese/r kann auch die Stellung eines / einer besonderen Vertreter*in (§ 30 BGB) haben.

     

    § 15 Regionen

    (1) Die Mitglieder des Vereins können Regionalvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit bilden, wenn sich mindestens 50 Mitglieder in einer Region befinden (im Folgenden „Regionen“ genannt).

    (2) In den jeweiligen Regionen soll eine regelmäßige Verbandstätigkeit, insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen, Treffen und Versammlungen stattfinden.

    (3) Den Regionen stehen jeweils bis zu drei Regionalsprecher*innen vor, die durch die regionalen Mitglieder gewählt werden, wobei jeweils 100 Mitglieder durch eine*n zusätzliche*n Regionalsprecher*in vertreten werden können. Sobald die Mitgliederzahl ein volles Hundert in der Region übersteigt, kann ein/e neue/r Regionalsprecher*in hinzugewählt werden. Ausschlaggebend ist die Mitgliederzahl in der Region am Tag der Mitgliederversammlung, bei der die Wahl stattfindet. Kommt keine Wahl zustande, können die Regionalsprecher*innen ersatzweise durch den Vorstand berufen werden.

    (4) Die Aufgaben der Regionalsprecher*innen sind:
    • Organisation und Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen und Versammlungen;
    • Information der und Ansprechpartner für Mitglieder in den Regionen;
    • Ansprechpartner und Beratung für Neubeitritte in den Verein;
    • Vorbereitung der internen Meinungsbildung und Befassung mit Sachfragen zwecks
    • Information des Vorstandes und Vorbereitung der Mitgliederversammlung;
    • Beteiligung bzw. Vertretung des Vereins bei offiziellen Anlässen und gegenüber Dritten in Absprache mit dem Vorstand des Vereins.
    • Medienpolitische Aktivitäten in den Regionen in Absprache mit dem Vorstand des Vereins.

    (5) Regionalsprecher*innen haben bei der Ausübung ihres Amtes die Interessen des Vereins zu vertreten. Bei Verstößen gegen die Interessen des Vereins sowie auf Antrag von Mitgliedern der Region können Regionalsprecher*innen vom Vorstand des Vereins abberufen werden.

    (6) Sofern Regionalsprecher*innen durch Wahl bestimmt werden, werden diese für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Regionalsprecher*innen bleiben auch nach Ablauf dieser Zeit im Amt, bis Nachfolger*innen gewählt sind.

    (7) Für die Einladung zur Wahl der Regionalsprecher*innen gilt § 10 (4) entsprechend. Die Regionalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Es entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der gültig abgegebenen Stimmen der Regionalmitglieder. Für die Beschlussfassung gelten die Bestimmungen der §§ 11 (5)
    und (6) entsprechend.

    (8) Mit schriftlicher Vollmacht kann eine Stimme auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Fax, per E-Mail (mit eingescannter Vollmacht als Anhang) oder auf anderem von den Regionalsprecher*innen in der Einladung zugelassenem Übertragungsweg erfolgen. Die Stimmrechtsübertragung ist der Versammlungsleitung spätestens vor der ersten Abstimmung anzuzeigen. Ein Mitglied darf nicht mehr als eine andere Stimme auf sich vereinigen. Ausgeschlossen sind die Erteilung einer Blankovollmacht und die weitere Übertragung des bereits übertragenen Stimmrechts (Unterbevollmächtigung).

    (9) Tritt ein*e Regionalsprecher*in zurück oder wird ein*e Regionalsprecher*in abberufen, kann der Vorstand des Vereins bis zu einer Neuwahl eine*n Interims-Regionalsprecher*in bestimmen.

    (10) Jede Region erhält ein jährliches Budget. Die Höhe des jährlichen Regional-Budgets wird vom Vorstand unter Berücksichtigung der Haushaltslage, der Mitgliederanzahl der Region sowie nach dem Umfang der Aktivitäten in der jeweiligen Region nach billigem Ermessen bestimmt.

    (11) Einmal im Jahr soll eine gemeinsame Versammlung des Vorstands mit den Regionalsprecher*innen stattfinden.

     

    § 16 Sektionen

    (1) Innerhalb des Vereins können Sektionen gebildet werden. Die Sektionen sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern gleicher Berufsgruppen innerhalb der AG DOK / Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.

    (2) Die Sektionen verstehen sich als eigenständige homogene Interessenvertretungen, die sich für die Wahrung, Förderung und Verbesserung von berufsbezogenen Bedingungen ihrer Mitglieder in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einsetzen. Sie bieten hierzu eine Plattform zur Vernetzung, Information, Beratung und Erarbeitung von Lösungsmodellen zu spezifischen Fragen der Berufsausübung. Eine Sektion besteht aus mindestens 50 Mitgliedern.
    Ausschließlich die jeweiligen Sektionen sind zuständig für sämtliche Handlungen und Willenserklärungen einschließlich des Abschlusses von Verträgen gemäß § 2 Abs. 1 b, vierter Unterpunkt der Satzung, soweit sie ihre Sektion betreffen. Die/der jeweilige Sektionssprecher*in der Sektion Buch und Regie ist automatisch mit Annahme der Wahl als besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB für sämtliche mit der Aufgabe in § 16 Abs. 2 Satz 4 zusammenhängende Geschäfte bestellt. § 16 Abs. 7 c gilt insoweit nicht.

    (3) Über die Gründung einer Sektion entscheidet die Mitgliederversammlung durch Beschluss.

    (4) Mitglieder einer Sektion können nur diejenigen Vereinsmitglieder werden, die der Berufsgruppe zuzuordnen sind, für die die Sektion gebildet worden ist. Weitere Voraussetzung ist Berufspraxis in dem durch die Sektion vertretenen Tätigkeitsfeld. Die Sektionen können weitere Aufnahmekriterien beschließen. Auf Anforderung durch die/den Sektionssprecher*in muss das Vereinsmitglied das Vorliegen der genannten Voraussetzungen nachweisen. Eine Doppel- oder Mehrfachmitgliedschaft in Sektionen ist ausgeschlossen.

    (5) Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger Textform an die/den Sektionssprecher*in zu stellen, die/der hierüber entscheidet. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags bedarf einer Begründung. Das abgelehnte Vereinsmitglied kann binnen einer Frist von vier Wochen schriftlich bei der/dem Sektionssprecher*in die Entscheidung der Sektionsversammlung über seine Aufnahme beantragen. Diese entscheidet endgültig über die Aufnahme.

    (6) Die Sektionsmitgliedschaft endet durch
    a) Beendigung der Mitgliedschaft in der AG DOK;
    b) Austritt aus der Sektion
    c) Ausschluss aus der Sektion durch die Sektionsversammlung auf Antrag der/des Sektionssprecher*in oder mindestens eines Zehntels der Sektionsmitglieder bei grobem Verstoß gegen die Interessen der Sektion durch 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

    (7) Jede Sektion wählt eine*n Sektionssprecher*in und eine*n Stellvertreter*in.
    a) Die Sektionssprecher*innen und die Stellvertreter*innen werden für die Dauer von zwei Jahren durch die Sektionsversammlung bestellt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wiederwahl ist möglich. Die Sektionssprecher*innen und die Stellvertreter*innen bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt, es sei denn sie werden durch Beschluss von der Sektionsversammlung abberufen.
    b.) Die Sektionssprecher*innen vertreten insbesondere die berufsbezogenen Interessen der Sektion und Ihrer Mitglieder. Die Aufgaben der Sektionssprecher*innen sind insbesondere:
    • Einberufung, Organisation und Leitung der Sektionsversammlungen;
    • Vorbereitung der internen Meinungsbildung und Beschlussfassung;
    • Berichterstattung an die Mitgliederversammlung und den Vorstand;
    • Vertretung bei der Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregelungen mit Vereinigungen gem. § 36 UrhG und beim Abschluss von Tarifverträgen sowie sonstigen kollektivvertraglichen Vereinbarungen als Vertreter iSd § 30 BGB.
    c) Die Sektionssprecher*innen können zur Vornahme von Rechtsgeschäften iSd § 30 BGB bevollmächtigt werden. Hierzu bedarf es eines Beschlusses des erweiterten Vorstands. § 16 Abs. 2, zweiter Unterabsatz Satz 2 bleibt hiervon unberührt.
    d) Sektionssprecher*innen müssen vom Vorstand, wenn ihre Sektionen thematisch betroffen sind, in Vorstandssitzungen mit einbezogen werden. Sie haben kein Stimmrecht, können aber eigenständig eine Teilnahme beantragen, wenn sie Rücksprachebedarf mit dem Vorstand sehen.

    (8) Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Sektionsversammlung statt.
    a) Die Einladung zur Sektionsversammlung erfolgt durch den/die Sektionssprecher*in oder ihre Stellvertreter*innen schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von drei Wochen vor dem Versammlungsbeginn unter Angabe der Tagesordnung. § 10 (4) gilt entsprechend. Eine Sektionsversammlung ist einzuberufen, wenn 1/4 der Mitglieder dieser Sektion die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. Im Übrigen gilt § 37 BGB.
    b) Für die Durchführung, die Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Sektionsversammlung gelten die Bestimmungen des § 11 entsprechend. Die Übertragung von Stimmen ist allerdings ausgeschlossen. Über die Art der Durchführung entscheidet die/der Sektionssprecher*in oder der die stellvertretende Sektionssprecher*in oder ein/e von der Sektionsversammlung zu wählende Versammlungsleiter*in.
    c) Über die Sektionsversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und von der/dem Versammlungsleiter*in zu unterzeichnen. Hiervon ist dem Vorstand unverzüglich eine Abschrift zuzuleiten.

    (9) Die Sektionsversammlung ist zuständig für alle die Sektion betreffenden Angelegenheiten, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Organe gegeben ist, insbesondere:
    • Wahl der Sektionssprecher*innen und Stellvertreter*innen;
    • Beschlussfassung über die Aufnahme und den Abschluss von Verhandlungen über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregelungen mit Vereinigungen gem. § 36 UrhG und über den Abschluss von Tarifverträgen sowie über sonstige kollektivvertragliche Vereinbarungen.

    (10) Die Auflösung, Teilung oder Änderung einer Sektion kann vom Vorstand nur nach vorangegangener Abstimmung der betreffenden Sektionsversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Sektionsmitglieder beschlossen werden.

    (11) Die Sektionen können sich eine Geschäftsordnung geben.

    (12) Der Vorstand ist verpflichtet, die Sektionen mit ausreichenden Mitteln zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auszustatten. Er entscheidet unter Berücksichtigung der Haushaltslage, der Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Sektion und des Umfangs der Aktivitäten nach billigem Ermessen.

     

    § 17 Gendervielfältige Ämterbesetzung

    (1) Der erweiterte Vorstand (§ 8 (2)), die beiden Vorstandsvorsitzenden (§ 8 (1)), die Regionalsprecher*innen (§15 (3)) sowie der/die Sektionssprecher*in und seine/ihre Stellvertretung (§ 16 (7)) und die Kassenprüfer*innen (§19) sollen zu gleichen Teilen mit männlichen/diversen und weiblichen/diversen Mitgliedern besetzt werden.

    (2) Gleiches gilt auch bei der Besetzung von Sitzen, die der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm und ihren Untergliederungen in externen Gremien zustehen, sowie ihrer Repräsentanz in der Öffentlichkeit, insbesondere bei der Besetzung von Podien und im Rahmen von Veranstaltungen.

    (3) Besteht der erweiterte Vorstand aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern, soll das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern nur einen Sitz betragen. Übersteigt die Mitgliederzahl dann das nächste volle Hundert, soll das neu zu wählende Vorstandsmitglied mit einer Person des jeweils anderen Geschlechts besetzt werden, so dass der Vorstand dann mindestens zur Hälfte aus Frauen und Männern besteht.

     

    § 18 Vergütungen für die Vereinstätigkeit

    (1) Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt, soweit nicht diese Satzung etwas anderes bestimmt.

    (2) Der erweiterte Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter gegen Zahlung einer Vergütung oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden.

    (3) Für die jeweilige Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der erweiterte Vorstand zuständig. Der geschäftsführende Vorstand ist insoweit von der Anwendung des § 181 BGB befreit. Vertragsschlüsse, Vertragsänderungen und -beendigungen sind der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.

    (4) Der Vorstand ist ermächtigt, Dritte für Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgeblich ist die Haushaltslage des Vereins.

    (5) Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten hauptamtlich Beschäftigte, insbesondere eine*n Geschäftsführer*in, anzustellen.

    (6) Im Rahmen einer Finanzordnung können weitere Einzelheiten, insbesondere zu Reisekosten und Aufwandspauschalen, geregelt werden.

     

    § 19 Kassenprüfung

    Zwei Mitglieder des Vereins, die nicht dem Vorstand angehören, werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren für die Kassen- und Rechnungsprüfung gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

     

    § 20 Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten

    Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt von seinen Mitgliedern die folgenden personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten (Telefon und E-Mail-Adresse), Geburtsdatum sowie vereinsbezogene Daten und Bankverbindung. Diese Daten werden mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und ausschließlich vereinsbezogen genutzt. Die Daten werden dabei durch die erforderlichen Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Durch ihre Mitgliedschaft und die Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder dieser Nutzung zu.

     

    § 21 Satzungsänderungen

    (1) Satzungsänderungen können nur beschlossen werden, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder teilnehmen. Für den Beschluss über Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich.

    (2) Satzungsänderungen, die aus formalen Gründen von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.

     

    § 22 Auflösung des Vereins

    (1) Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder teilnehmen. Für den Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von 3/4 der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich.

    (2) Im Falle der Auflösung ist das Vereinsvermögen zur Unterstützung der Dokumentarfilmkultur zu verwenden.

     

WAS UNS MOTIVIERT

ist eine leidenschaftliche Neugier auf die Wirklichkeit, die ebenso vielschichtig, komplex und spannend ist, wie die Arbeiten unserer Mitglieder, die jedes Jahr mehr als 50 Kinofilme, weit über 1.000 Stunden Fernsehprogramm und immer öfter auch crossmediale Projekte produzieren.

Mit unseren dokumentarischen Arbeiten leisten wir einen wesentlichen Beitrag zu einem lebendigen gesellschaftspolitischen Diskurs, denn kaum ein anderes Medium kann Lebenswirklichkeit so vielfältig und wirkungsmächtig erfassen.

Kaum ein anderes Medium leistet mehr zur Analyse der Hintergründe und Zusammenhänge komplexer sozialer und kultureller Entwicklungen. Und kaum ein anderes Medium weist eine so große Bandbreite an künstlerischen Ausdrucksformen auf.

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