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Kein „Grundrecht auf Quotenorientierung“

AG DOK legt verfassungsrechtliches Gutachten zum Rundfunkauftrag vor

vom 22.10.2018

HIER GEHTS ZUM GUTACHTEN.

„Der Gesetzgeber ist berechtigt, den Angebotsauftrag der Sendeanstalten dahin zu konkretisieren, dass sie schwerpunktmäßig in den Bereichen Information, Bildung und Beratung senden.“

Das ist die Kernaussage eines Gutachtens, mit dem die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) frischen Wind in die Debatte um Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fächern will. Der Leipziger Verfassungs- und Medienrechtler Prof. Hubertus Gersdorf hat im Auftrag des größten film- und medienpolitischen Berufsverbands in Deutschland untersucht, ob und wie weit eine Präzisierung des Rundfunkauftrags mit der Rundfunkfreiheit kollidiert – und kam dabei zu einer Reihe bemerkenswerter Erkenntnisse. Nicht nur die gesetzliche Aufwertung des Programmbereichs „Information“ steht nach seiner Einschätzung im Einklang mit der Verfassung – der Gesetzgeber dürfte den Sendern sogar bestimmte Sendezeiten und Mindestbudgets für einzelne unterprivilegierte Programmsparten vorschreiben, ohne damit in die Programm-Autonomie einzugreifen. Denn die Programmhoheit der Sender, so Gersdorf, gelte „nur in Wahrnehmung des vom Gesetzgeber zugewiesenen Funktionsauftrags“.

Klagen über die Verflachung des Programmangebots öffentlich-rechtlicher Sender, über schlechte Sendezeiten für hochwertige Informationssendungen -wie zum Beispiel Dokumentarfilme- und über die schlechte Finanzausstattung dieser Programmsparten gab es in den letzten Jahren immer wieder, und kritische Stimmen dazu kamen gerade auch aus dem Bereich der Politik. Doch wenn es darum ging, die von vielen als unbefriedigend empfundene Situation zu verändern, duckten sich die Verantwortlichen weg. Man dürfe sich nicht in die Programm-Autonomie der Sender einmischen, hieß es dann immer.

„Mit diesem Schein-Argument haben die Sender bisher immer den Weg zu einem besseren Fernsehprogramm blockiert. Wir sind sehr froh, dass Professor Gersdorf es jetzt zum Einsturz gebracht hat“, kommentierte AG-DOK-Vorsitzender Thomas Frickel die Feststellungen des Verfassungsrechtlers. Es gebe künftig keinen Grund mehr, die Verflachung der öffentlich-rechtlichen Angebote einfach so hinzunehmen. Schon gar nicht in einer Zeit, in der angesichts einer wachsenden Polarisierung in der Gesellschaft und ständig steigender Erfordernisse der Wissensgesellschaft fundierte und verlässliche Informationen nötiger sind denn je. „Wir brauchen kein öffentlich-rechtliches Wohlfühl-Fernsehen, sondern ein Angebot, das viel stärker, als es im Moment geschieht, die Herausforderungen unserer Zeit aufgreift. Die Einfalt der Krimi-Monokultur muss endlich gebrochen und durch eine Vielfalt inhaltlicher und künstlerischer Ansätze abgelöst werden. Dazu gehört nicht nur der Dokumentarfilm, sondern auch der Kurzfilm, der Animationsfilm, das intelligente Fernsehspiel und viel prominenter als bisher auch der europäische Kino-Spielfilm,“ sagt der AG DOK-Vorsitzende. Dass das öffentlich-rechtliche Medienangebot ein vielfalts-sicherndes Gegengewicht zu den interessengeleiteten Desinformationskampagnen des Internets sein muss, hat im Sommer dieses Jahres auch das Bundesverfassungsgericht betont.

Was in der Schweiz in der Folge der No-Billag-Initiative möglich war, sollte auch in Deutschland ernsthaft erwogen werden: mehr als 50 Prozent des Programm-Budgets müssen in unserem Nachbarland von 2019 an für Informationsprogramme ausgegeben werden. In Deutschland besteht nach wie vor ein krasses Missverhältnis in der Budgetzuweisung: so verschlingt ausweislich der KEF-Berichte der Programmbereich Sport 27 % des Programm-Budgets im „Ersten“, füllt aber -je nachdem, ob es sich um ein Jahr mit oder ohne sportliche Großereignisse handelt- nur zwischen 6 und 9 % der Sendefläche. Ganz anders bei den Informationsprogrammen: In der Rangliste der Selbstkosten pro Erstsendeminute rangiert im Ersten Programm zum Beispiel das Ressort „Kultur und Wissenschaft“ erst an sechster Stelle. Nur 4 % der Sendefläche sind mit Dokumentationen und Reportagen belegt, Dokumentarfilme im eigentlichen Sinne füllen ganze 0,3 % des ARD-Gemeinschaftsprogramms. Und im ARD Produzentenbericht ist nachzulesen, dass lediglich 0,3 % des Auftragsvolumens in Dokumentationen und Reportagen fließen.

„Wie die Sender heute ihr Programm planen und wie sie ihr Geld ausgeben, geht sowohl an der Intention des Funktionsauftrags als auch an den Bedürfnissen unserer Gesellschaft vorbei“, sagt Frickel und verweist auf einen anderen markanten Satz des Gersdorf-Gutachtens: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat kein `Grundrecht auf Quotenorientierung`.“

HIER GEHTS ZUM GUTACHTEN.

 
Medien-Reaktionen:
Interview mit Prof. Gersdorf zum Gutachten auf MDR-Kultur vom 30.10.2018
Interview mit Thomas Frickel (ab Minute 16:30) zum Gutachten auf Dlf in der Sendung "medias res" vom 29.10.2018
FAZ vom 23.10.2018 (paid)
DWDL.de vom 22.10.2018
Neues Deutschland vom 25.10.2018

 

Verantwortlich:

Thomas Frickel
Vorsitzender und Geschäftsführer
Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. / AG DOK
Schweizer Straße 6
60594 Frankfurt/Main
www.agdok.de

Tel.: +49 - 69 / 623 700
Fax: +49 - 6142 / 966 424
E-Mail: agdok@agdok.de


Kontakt zu Prof.Gersdorf:

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf
Universität Leipzig
Juristenfakultät
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht
Burgstr. 21,
04109 Leipzig, Raum 4.24

Tel.: 0341 97-35191
Fax: 0341 97-35199
hubertus.gersdorf@uni-leipzig.de

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