AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.
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Recht
Klage gegen rechtswidrigen Verteilungsplan der VFF eingereicht
vom 18.11.2013
Die AG DOK unterstützt den Prozess, denn sie sieht darin einen Präzedenzfall, der im Falle einer für uns positiven Gerichtsentscheidung natürlich auch für alle anderen betroffenen Produzenten zum gleichen Ergebnis führen muss. Deshalb empfehlen wir allen betroffenen Produzenten dringend, von der VFF bis zur rechtlichen Klärung die Aussetzung der Verjährungsfristen zu beantragen - detaillierte Handlungsempfehlungen haben wir bereits an unsere Mitglieder herausgegeben.
Genau so wichtig wie die finanzielle Forderung ist vor diesem Hintergrund die mit dem anstehenden Verfahren verknüpfte Feststellungsklage. Das Gericht soll feststellen, dass der Verteilungsplan der VFF in dieser Hinsicht tatsächlich rechtswidrig ist. Genau das hat die VFF wiederholt und vehement bestritten – zuletzt auch in der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigen Mitte Oktober. Auch der Beirat der VFF hat wiederholt erklärt, der seitherige Verteilungsplan sei nicht zu beanstanden, Erstattungsansprüche der Produzenten für zurückliegende Abrechnungsperioden gebe es nicht. Auffällig ist dabei, dass diese Behauptung nie inhaltlich begründet wird – die Vertreter der Verwertungsgesellschaft klammern sich immer nur an die Feststellung, der Verteilungsplan sei formal ordnungsgemäß zustande gekommen. Ob eine rechtswidrige Praxis Bestand hat, nur weil irgendwann einmal darüber beschlossen wurde, muss jetzt das Landgericht in München klären.