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Medienpolitik
Pensionskasse Rundfunk: Auftraggeberbeiträge nun auch bei geförderten Fernseh-Koproduktionen
vom 01.02.2018
Bislang sah die sogenannte „Limburger Lösung“ vor, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten denjenigen Produzenten, die Beiträge an die Pensionskasse Rundfunk abführen, bei voll- und teilfinanzierten Auftragsproduktionen die PKR-Beiträge zu 100 Prozent auf Nachweis erstatten. Bei Fernseh-Koproduktionen teilen sich Sender und Produzenten die Anstaltsbeiträge je nach Höhe ihres Finanzierungsanteils. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 erstatten ARD und ZDF den Produzenten
Nun auch bei geförderten Koproduktionen die Pensionskassen-Beiträge in Höhe ihres jeweiligen Finanzierungsanteils. Neu ist die Zusage der Produzenten, künftig ihre und die auf die Fernsehförderung entfallenden Anstaltsbeiträge an die Pensionskasse Rundfunk abzuführen.
siehe: pensionskasse-rundfunk.de