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Medienpolitik

Protest der Urheber vor dem Reichstag

Gegen die Verwässerung der Reform des Urhebervertragrechts

vom 13.06.2016

Gegen die Verwässerung der Reform des Urhebervertragrechts

Von Thorolf Lipp.

Man könnte es als gleichsam sinnige wie traurige Metapher werten: In strömendem Regen protestierten etwa 100 UrheberInnen am 1. Juni vor dem Reichstag gegen die Verwässerung der Reform des Urhebervertragrechts. Zu der Aktion hatte die Initiative Urheberrecht Mitglieder aus den über 35 assoziierten Verbänden und Gewerkschaften aufgerufen, die in der Initiative zusammenarbeiten.

Unter den TeilnehmerInnen waren neben DokumentarfilmerInnen auch SchauspielerInnen, DrehbuchautorInnen, KomponistInnen, FotografInnen, DesignerInnen, JournalistInnen bis hin zu IllustratorInnen, SchriftstellerInnen, Bildende KünstlerInnen, SpieleautorInnen, Kameraleute, Orchestermitglieder und viele mehr. Als der an Mitgliedern zahlenstärkste Filmverband in Deutschland unterstützt die AG DOK vehement den Protest gegen diese misslungenen Reformversuch, denn unsere Mitglieder sind, nicht nur aufgrund der ohnehin schon viel zu niedrigen Vergütungen, in besonderem Masse von der mangelhaften Gesetzesvorlage betroffen.

Vor dem Reichstag forderten sie die Abgeordneten des Bundestags auf, das Urhebervertragsrecht im Sinne der ursprünglich formulierten Koalitionsvereinbarung zu gestalten, in der es hieß: „Um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen, bedarf es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts.“

So wichtig dieses Reformziel auch ist, so wenig taugt nun leider der aktuelle Regierungsentwurf – im Gegensatz zum vorherigen Referentenentwurf – um es zu erreichen. Er bedient stattdessen erneut zuerst die Interessen der Verwerter; einige der vorgeschlagenen Regelungen bedeuten sogar einen Rückschritt und verschlechtern die Situation der UrheberInnen im Vergleich zur bestehenden Rechtslage.

Der Regierungsentwurf gibt den Kreativen „Steine statt Brot“, hatte die Initiative Urheberrecht in ihrer Stellungnahme festgestellt (siehe News vom 11. April 2016). Insbesondere das Hauptanliegen des Referentenentwurfs, den Abschluss von fairen Vergütungsvereinbarungen zu erleichtern und damit die Urheber insgesamt zu stärken, werde damit absolut nicht erreicht.

Hier unsere Pressemitteilung vom 17.03.2016 zur Reform des Urhebervertragsrechts.

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