AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.
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5.1 Künstlersozialkasse
Ein Überblick über Voraussetzungen und besondere Fragestellungen
Wer eine selbständige künstlerische/publizistische Tätigkeit als Beruf ausübt, kann die Vorteile der Künstlersozialversicherung in Anspruch nehmen und unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung. Der Schutz umfasst die Bereiche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Versicherte Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) tragen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst, die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss und Verwerterabgaben (Künstlersozialabgabe) finanziert.
Die Mitgliedschaft in der KSK ist nicht, wie viele annehmen, freiwillig, sondern es besteht eine
Sozialversicherungspflicht, wenn nicht gesetzlich definierte Ausnahmen vorliegen.
Dieser Text gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte der Künstlersozialversicherung.
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Letzte Aktualisierung 28.06.2023