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Neue Richtlinien der Bundes-Filmförderung

Richtlinien für die selektive Filmförderung des Bundes genehmigt und veröffentlicht

vom 02.04.2025


Von Martin Hagemann und Susanne Binninger



Am 31. März 2025 wurden endlich die Richtlinien für die selektive Filmförderung des Bundes genehmigt und veröffentlicht. Sie enthalten viele Neuerungen, die unter anderem auch auf der maßgeblichen und kontinuierlichen Arbeit der AG DOK für die Finanzierungsreform über die letzten Jahre basieren.
Wir möchten hier auf einige der Neuerungen hinweisen, von denen wir Filmschaffenden bereits profitieren, und einen Überblick über die Reform geben.
 

ÜBERBLICK

Bislang handelt sich immer noch erst um eine halbe Reform, da der Prozess durch den Bruch der Ampelkoalition unterbrochen wurde. Ihr erinnert euch: Gerade noch so konnte das neue Filmfördergesetz (FFG) vor Jahresende 2024 verabschiedet werden und im Januar in Kraft treten. Aber das FFG ist nur eines der in den letzten drei Jahren entwickelten Elemente.

In der ersten Runde der Koalitionsverhandlungen haben sich CDU und SPD in der Arbeitsgruppe  „Kultur und Medien“ darauf geeinigt, alle bisher fehlenden Elemente der Reform umzusetzen. 

Das betrifft vor allem das Investitionsverpflichtungsgesetz: 

Streamer und TV-Anstalten werden zu Investitionen in deutschen Film- und TV-Produktionen verpflichtet, gemäß den Umsätzen/Erlösen, die sie mit ihren Streamingangeboten in Deutschland erzielen. 



Und das Filmförderungszulagengesetz: 

der DFFF soll ersetzt werden durch eine Steuergutschrift in Höhe von 30% des Budgets, das in Deutschland ausgegeben wird. Damit verbunden sein wird ein Rechterückfall solcher geförderter Filme nach wenigen Jahren, gestaffelt nach der Finanzierungsbeteiligung der Streamer, bzw. der Fernsehanstalten.
Wenn der Koalitionsausschuss für Finanzen den Mindersteuereinnahmen, die damit verbunden sind, zustimmt, wird erwartet, dass die beiden Gesetze zum 1.1.2026 in Kraft treten. 
 

EINIGE NEUERUNGEN

Um den eklatanten Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Filmförderungen schon jetzt auszugleichen, wurde der noch existierende DFFF ab sofort auf 30% erhöht. Dies soll so bleiben, bis das neue Gesetz den DFFF ablöst: 

https://www.ffa.de/dfff-home.html

Die Deckelung des Regiehonorars bei Doppelfunktion auf 4% gehört für den Dokumentarfilm endgültig der Vergangenheit an. Diese Deckelung, deren Streichung für den Dokumentarfilm wir schon für letztes Jahr in den FFA-Richtlinien durchsetzen konnten, ist nun auch im neuen FFG und in den DFFF Richtlinien nicht mehr enthalten – dank der AG DOK-Vertretung in der FFA.

Mit den neuen Richtlinien wurden auch die Einreichtermine der neuen „Kulturellen Filmförderung des Bundes“ veröffentlicht. Die Einreichtermine sind zu finden unter: 
https://www.ffa.de/einreich-sitzungstermine.html

Alle neuen Richtlinien und das FFG findet Ihr unter: 
https://www.ffa.de/rechtsgrundlagen.html

Die neu veröffentlichten Richtlinien für die jurybasierte kulturelle Filmförderung unterscheiden sich nicht besonders gegenüber den alten Richtlinien der „BKM-Förderung“, aber es gibt ein paar interessante Verschiebungen, die zum Teil auf unseren Forderungen beruhen:

Von einer neuen Entwicklungsjury können bis zu 15.000€ für die Erarbeitung eines dokumentarischen Treatments gesprochen werden. Die Förderung deckt Lebenshaltungskosten ab, ist ein Zuschuss, und muss als solcher nicht mehr abgerechnet werden.

Ergänzend können Dokumentarfilmschaffende auch Förderung für die Projektentwicklung beantragen. Dies gilt nicht mehr nur für Produktionsfirmen. Auch Autor:innen und Regisseur:innen sind berechtigt, die Projektentwicklungsförderung bis zu 100.000€ zu beantragen.

In der Produktionsförderung können für Dokumentarfilme bis zu 500.000€ (in Ausnahmefällen bis zu 1mio€) beantragt werden. Die Budgets dürfen nicht höher als 5mio€ sein (ein optimistisch weiter Blick in die Zukunft!).

Die wichtigste Änderung bei der Produktionsförderung ist aber, dass die BKM sich endlich entschieden hat, unserer langjährigen Forderungen zu folgen und die Förderintensität für Dokumentarfilme auf 100% hochzusetzen, so wie es die EU schon seit geraumer Zeit erlaubt. Es müssen zwar weiter 5% Eigenanteile vorhanden sein, aber die können durch Eigenleistungen nachgewiesen werden.

Bis zur Verabschiedung des neuen Haushalts ist die neue Talentfilmförderung noch nicht aktiv. Bis dahin können aber alle „Talente“ weiterhin bei der kulturellen Filmförderung des Bundes (FFA) Anträge stellen. Die neue Talentförderung wird nach der Verabschiedung des Haushalts 2025 aktiv und beim Kuratorium des jungen deutschen Films angesiedelt sein.

Bereits in den nächsten Tagen wird die FFA die Referenzförderungen basierend auf den Meldungen zu 2024 ausschütten. Zum ersten Mal werden eine ganze Reihe von Dokumentarfilmen, die auf den wichtigen Festivals gelaufen sind, bzw. für den Filmpreis in 2024 nominiert waren, Referenzförderung bekommen - auch dann, wenn eine bestimmte Anzahl von Zuschauern im Kino nicht erreicht werden konnte, so wie es bisher gemäß FFG Pflicht war. Damit wird die langjährige politische Forderung der AG DOK, den künstlerischen Erfolg von Filmen nicht gegenüber dem „reinen“ Zuschauererfolg im Kino zu benachteiligen, erfolgreich umgesetzt. 

 
AUSBLICK

In den nächsten Tagen sollen die Mitglieder der Jurys für diese Förderungen bekanntgegeben werden. 

Anträge für selektive Kulturförderung des Bundes können ab sofort über die FFA (bisher BKM) gestellt werden. Erster Einreichschluss ist: 29.4.25, Jurysitzungen ab 17.06.25. Ausgenommen ist bei diesem ersten Termin nur die neue Treatmentförderung, da der Bundeshaushalt noch nicht verabschiedet worden ist.

Da sich die zukünftige Regierungskoalition geeinigt haben soll, den Haushaltsentwurf 2025 in der bekannten Form ohne Kürzungen schnell zu verabschieden, ist in diesem Jahr spätestens ab der zweiten Sitzung mit einem großen finanziellen Aufwuchs (Verdoppelung) der ehemaligen BKM-Förderung zu rechnen. 

Noch sind einige Gesetze zu verabschieden und der Haushalt muss in der geplanten Form verabschiedet werden. Aber die Signale, die die Verhandlungskommissionen gegeben haben, lassen nun auf eine schnelle Vollendung der Reform hoffen.

Martin Hagemann, Vorstand AG DOK

Susanne Binninger, Ko-Vorsitzende AG DOK

 

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