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Medienpolitik

Absolute Mehrheit für den Dokumentarfilm

vom 07.08.2013

Referenzpunkte bleiben erhalten

Mit den Stimmen von Regierungsparteien und Opposition hat der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages das neue Filmförderungsgesetz auf den Weg gebracht – nicht, ohne vorher einige kleine, aber wesentliche Änderungen vorzunehmen. Die wichtigste Nachricht für uns: Die Referenzförderung für Dokumentarfilme bleibt ungeschmälert erhalten!

Filme, die mindestens 25.000 Kinozuschauer erreichen, werden auch in Zukunft mit 150.000 Referenzpunkten bewertet. Der Regierungsentwurf hatte ursprünglich vorgesehen, die sogenannte „Aufstockung“ um 50.000 Punkte abzusenken – jedem Dokumentarfilm, der vom nächsten Jahr an Referenzansprüche bei der FFA erreicht, wären dadurch bis zu 30.000 Euro verloren gegangen. Zugleich wird die Zeitspanne zum Sammeln der Referenzpunkte um ein Jahr verlängert, und Verleihvorgänge zu pauschalen Leihmieten werden künftig wieder bei der Ermittlung der Gesamt-Besucherzahl berücksichtigt. Diese Möglichkeit war bei der letzten Gesetzes-Novellierung vor vier Jahren gestrichen worden.

Der Abstimmung war eine intensive Debatte vorausgegangen, in der die AG DOK mit Unterstützung anderer Organisationen massiv für die jetzt verabschiedete Lösung geworben hat. Mit Briefen an die Abgeordneten des Kulturausschusses, in Einzelgesprächen mit Volksvertretern aus allen Fraktionen, durch die Teilnahme an der öffentlichen Ausschuss-Anhörung und mit Modellrechnungen zur Korrektur des von der FFA falsch berechneten Einspareffekts bereitete die AG DOK den argumentativen Boden, der am Ende zum Fundament einer einstimmig getroffenen Entscheidung wurde.

Allen beteiligten Abgeordneten, insbesondere Angelika Krüger-Leißner, der filmpolitischen Sprecherin der SPD, der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Claudia Roth und dem filmpolitischen Sprecher der CDU/CSU, Wolfgang Börnsen, gebührt unser besonderer Dank – durch Änderungsanträge, Appelle zur Geschlossenheit und durch rechtzeitiges Einlenken haben sie ein Ergebnis möglich gemacht, an das vor der Sitzung kaum noch jemand geglaubt hatte.

Mit ihrer Entscheidung setzten die Abgeordneten ein Zeichen zur gezielten Unterstützung eines Genres, das es innerhalb des Kinomarktes nie leicht hatte und das auf besondere Fördermaßnahmen angewiesen ist, um diese strukturellen Probleme zu überwinden. Zugleich ermöglicht die so genannte „Aufstockung“ einen gezielten und damit effektiven Mitteleinsatz zu Gunsten weniger Produktionen, denen damit ein wertvoller Finanzierungs-Baustein zufällt. Die Alternative, die jetzt vom Tisch ist, hätte dazu geführt, das frei werdende Geld auf achtzig verschiedene Filme zu verkleckern, was in den meisten Fällen ohne nennenswerten Effekt geblieben wäre.

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