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Infoveranstaltung von AG DOK Hessen / Filmhaus Frankfurt zur „Talentpaketförderung“
from 27.02.2017
Großes Interesse an Infoveranstaltung von AG DOK Hessen / Filmhaus Frankfurt zur „Talentpaketförderung“ am 23.02.17 im Medienzentrum Frankfurt.
Bericht von Ole Weissenberger.
Bei der Infoveranstaltung von AG DOK und Filmhaus Frankfurt stellten Hessenfilm-Geschäftsführer Joachim Mendig und die Förderreferentinnen Catherine Lieser und Christiane Leonhardt die neue „Talentpaketförderung“ vor. (Einreichtermin ist der 21.03.2017.)
Hannes Karnick (AG DOK) dankte dem Filmhaus Frankfurt und seinem Geschäftsführer Ralph Förg für die Gastfreundschaft im Medienzentrum und die gute Zusammenarbeit und wies darauf hin, dass die AG DOK Hessen den Rückhalt und die Expertise des mit über 800 Mitgliedern bundesweit größten Film-Verbandes nutzen könne, zumal die Geschäftsstelle in Hessen ansässig ist.
An die 50 Teilnehmer waren an Informationen über das neue Förderinstrument interessiert und beteiligten sich rege an der Diskussion über Ziele und Antragsbedingungen. Bei der „Talentpaketförderung“ geht es im Kern darum, junge Medienfirmen über einen Zeitraum von drei Jahren unkompliziert zu fördern. Im Gegenzug verpflichten sich die Filmschaffenden zwischen drei und fünf Filmprojekte zur Produktionsreife zu führen. Nähere Infos unter: www.hessenfilm.de
Das Angebot richtet sich an hessische Firmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind und soll diese mit einer Fördersumme bis zu 150.000 € unterstützen. Es handelt sich dabei um bedingt zurückzahlbare Darlehen.
Wie viele Antragsteller pro Termin gefördert werden, konnten die anwesenden Mitarbeiter der Hessenfilm nicht beantworten, da die Gesamtgröße des „Topfes“ nicht festgelegt sei. Über die Vergabe entscheidet eine Jury, bestehend aus dem Hessenfilm GF J. Mendig, einem Vertreter/einer Vertreterin des zuständigen Ministeriums und dem auch von der AG DOK unterstützten Branchenvertreter Ingo Fliess (ipproductions München / ehemals Filmverlag der Autoren).
Im Gegensatz zu den anderen Förderinstrumenten sind die Richtlinien vereinfacht; Hesseneffekt und Eigenanteil sollen hier flexibel ausgelegt werden. Möglich ist ein Mix aus mehreren Projekten, z.B. welche, die eher künstlerisch ausgelegt sind und andere, die eher eine klare wirtschaftliche Absicht verfolgen.
Für alle gilt: Bei Produktionsreife sollen sie sich um Produktionsförderung durch die Hessenfilm-Förderung bewerben. Der Eigenanteil der produzierenden Firma beträgt 5%. Auch der Hesseneffekt wird flexibel festgelegt, z.B. wenn andere Regionalförderungen und -partner beteiligt sind. Die neuen Richtlinien der Hessen-Film erlauben es, länderübergreifend zu produzieren und auch bei größeren Filmprojekten als Co-Produzent „sichtbar“ zu werden.
Die Nachwuchsförderung wurde von der Branchen Initiative HessenFilm gefordert und ist auch politisch gewollt, um die kreative und wirtschaftliche Struktur der Filmbranche in Hessen zu entwickeln. Dazu dient neben der bestehenden Hochschulabschlussfilmförderung die Talentpaketförderung und eine erleichterte Debütfilmförderung (bis 500.000 Euro Herstellungskosten – inkl. Rückstellungen). Lt. Richtlinien sind nur (Produktions-)Firmen antragsberechtigt. Unklar blieb, ob bei der Talentpaketförderung auch freiberuflich Selbstständige partizipieren können, wie offensichtlich bei der Debütfilmförderung.
Die Förderung ist als Stoffentwicklungsförderung ausgelegt. Handlungskosten in üblicher Höhe sind dabei abrechenbar. Als „Producers Fee“ werden Produzentenanteie vonl 12.000 € über drei Jahre anerkannt. Die Nachwuchsförderung ist mit anderen Finanzierungsquellen kombinierbar. Eine Doppelförderung, z.B. zweimal Drehbuchförderung, ist jedoch ausgeschlossen.
Aus der Runde der zahlreich anwesenden Kolleginnen und Kollegen wurde gefragt, ob Koproduktionen erfahrener Firmen mit Nachwuchsproduzenten möglich seien. Lt. Hessenfilm, sei das möglich, wenn der Nachwuchsproduzent Antragsteller ist und die Majorität habe. Hessenfilm betonte das Ziel, hessische Talente in Hessen zu halten und Branchenteilnehmer aus anderen Regionen zu ermuntern, sich in Hessen selbstständig zu machen. Die Frage, wer dem „Nachwuchs“ zugerechnet werden kann, solle flexibel beantwortet werden.
Insgesamt sei die Hessische Filmförderung auf einem guten Weg, betonte GF Joachim Mendig. Die Filmförderung sei auf auf 10 Mio. aufgestockt worden. Davon stammen 4 Mio. vom Finanzministerium und werden (in der Nachfolge von Hessen Invest Film) mit 1% Zinsen vor allem an große, prestigeträchtige Projekte vergeben.
5 Millionen Euro kommen vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst und 750.000 EURO aus den Überschussmitteln der Landesanstalt für privaten Rundfunk, die lt. Gesetz dem Hessischen Rundfunk zufließen. Bedauert wurde in diesem Zusammenhang, dass der Landessender HR (außer der Hochschulfilmsendung „frischfilm“) keine Sendeplätze für Nachwuchs und Debütfilme habe.
Angesichts der kurzen Zeit bis zu dem nur einmal im Jahr geplanten Einreichtermin im März, hielt GF Joachim Mendig einen weiteren Antragstermin in 2017 für möglich.
Joachim Mendig betonte, dass es sinnvoll sei, mit seinen Kolleginnen und Kollegen individuelle Antragsberatungstermine zu vereinbaren. Wo das „Filmland Hessen“ in 5 Jahren stehen könne, darauf wollte sich Joachim Mendig nicht festlegen lassen. Er sieht das Filmland Hessen auf einem guten Weg. Der Dialog mit der AG DOK und der gesamten Branche soll fortgesetzt werden.