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Lizenzverkauf soll Vorrang haben

Vom 10.11.2016

from 10.11.2016

Im Konsultationsprozess zur aktuellen europäischen Urheberrechtsgesetzgebung hat die AG DOK gegenüber dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf zwei Aspekte besonders hingewiesen:

Zum einen plädiert sie dafür, die vorgesehene europäische Regelung für die Nutzung geschützter Werke in Wissenschaft und Unterricht zu unterstützen und die so genannte „Bildungsschranke“ nur dort wirksam werden zu lassen, wo keine lizensierte Nutzung im nicht-gewerblichen Bereich angeboten wird. Denn der Lizenzverkauf im Bildungsbereich leistet gerade für Dokumentarfilmproduzenten einen wichtigen Beitrag zur Refinanzierung ihrer Filme.

Der zweite von der AG DOK in ihrer Stellungnahme angesprochene Aspekt betrifft das so genannte „framing“: das Einbetten geschützter Inhalte auf fremden Internetseiten soll künftig als das beschrieben werden, was es ist: ein eigenständiger Nutzungsvorgang – und, wenn dieser ohne Genehmigung erfolgt, eine Urheberrechtsverletzung.

Das entsprechende Schreiben der AG DOK kann auf der Internetseite des Ministeriums nachgelesen werden.

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