AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.
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Gemeinsame Stellungnahme zur Filmfinanzierungsreform 2025
22.04.2024 - von AG DOK, der Deutschen Filmakademie, des Produzent:innenverbandes, der Produktionsallianz und dem Film- und Medienverband NRW
from 22.04.2024
Stellungnahme der
AG DOK, der Deutschen Filmakademie, des Produzent:innenverbandes, der Produktionsallianz und dem Film- und Medienverband NRW
ZU EINER INVESTITIONSVERPFLICHTUNG MIT RECHTERÜCKBEHALT
UND EINER ANREIZFÖRDERUNG
Am 16.2.2023 haben die Produktionsallianz, der Produzent*innenverband, die AG DOK
und die Deutsche Filmakademie ein gemeinsames Ziel erklärt: 35 Millionen Zuschauer und
Zuschauerinnen für deutsche Kinofilme. Eine umfassende Reform der Filmförderung des
Bundes soll künftig künstlerischen und Publikumserfolg mehr belohnen und den
Filmstandort Deutschland international wettbewerbsfähig machen.
Im letzten Jahr haben die vier Verbände in vielen Gesprächen untereinander und mit der
weiteren Film- und TV-Branche ihre Vorschläge präzisiert und den finanziellen Bedarf für
eine wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Reform berechnet. Ergänzend zu unserer
gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des FFG legen wir hier
Überlegungen für ein Gesetz zu einer Investitionsverpflichtung mit Rechterückbehalt und
ein Gesetz zur Einführung eines Anreizmodells für den Filmstandort Deutschland vor –
basierend auf den im Februar veröffentlichten Eckpunkten der BKM.
Entscheidend ist, dass die INVESTITIONSVERPFLICHTUNG und die AUTOMATISCHE
STANDORTFÖRDERUNG zusammen mit der Reformierung der FFA/BKM-Strukturen und
Förderungen gleichzeitig am 1.1.2025 in Kraft treten. Nur durch das Zusammenspiel der
vorgenannten Säulen kann die Reform für den deutschen Film schnellstmöglich ihre
Wirkung entfalten und den Filmstandort Deutschland national wie auch international
nachhaltig stärken und einen echten wirtschaftlichen Impuls setzen. Insbesondere der enge
Zusammenhang zwischen Investitionsverpflichtung mit Rechterückbehalt und einem
zeitgemäßen Anreizsystem macht eine gleichzeitige Einführung der beiden Instrumente
zwingend erforderlich. Die Kombination aus privaten Investitionen und staatlichen Anreizen
führt zu einer nachweislichen Marktbelebung und Effizienzsteigerung der eingesetzten
Mittel.
Lesen Sie alle Details in der hier verlinkten Stellungnahme.