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Film

Kinofilm ist Teil des Kulturauftrags

from 26.04.2013

Aus Anlass der Verleihung des Deutschen Filmpreises 2013 fordern die wichtigsten deutschen Filmverbände – darunter auch die AG DOK – die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland auf, ihren Kulturauftrag ernst zu nehmen und dem Kinofilm den gebührenden Platz in Programmstruktur und Finanzplanung von ARD und ZDF einzuräumen. Die Resolution enthält auch einige der Forderungen, die von der AG DOK vor knapp drei Jahren bei einer seinerzeit viel beachteten Podiumsdiskussion in Leipzig aufgestellt wurden:

Gemeinsame Resolution der deutschen Filmverbände:

Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, Sektion Kino
Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm – AG DOK
Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler – BFFS
Berufsverband Kinematografie – BVK
Bundesverband Produktion – BvP
Bundesverband Regie – BVR
Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände – Die Filmschaffenden
Deutsche Filmakademie
Förderverein Deutscher Kinderfilm
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft – SPIO
Verband Deutscher Drehbuchautoren – VDD
ver.di FilmUnion

ARD und ZDF müssen sich zum Kinofilm bekennen!
Er ist Teil ihres Kulturauftrags.

Die unterzeichnenden Verbände und die von ihnen vertretenen Produzenten und Filmschaffenden treten für eine solide Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf gesicherter Grundlage ein. Das deutsche System einer staatsfernen Rundfunk-Finanzierung ist im internationalen Vergleich vorbildlich, es erlegt ARD und ZDF jedoch eine besondere Verantwortung auf. Neben der hochwertigen und unabhängigen Bereitstellung von Informationen in ihren Programmen muss auch der Kultur ein angemessener Platz eingeräumt werden. Sport und Unterhaltung können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar ebenfalls Teil des Programms der öffentlich-rechtlichen Sender sein, eine Rechtfertigung für ihre privilegierte Finanzierung kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden. Dem gesetzlichen Auftrag, kulturelle Programmangebote bereit zu stellen, kann nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass entsprechende Sendungen in die Nachtstunden oder in Spartenkanäle verlegt werden. Vielmehr haben die Sender als Gegenstück zu der ihnen zur Verfügung gestellten öffentlichen Finanzierung die Verpflichtung, Information und Kultur so prominent zu präsentieren, dass diese Programmangebote auch breit nutzbar sind. Im Kultur- und Bildungsauftrag unterscheidet sich das öffentlich-rechtliche Angebot von dem der privaten Rundfunksender. Und er allein ist Rechtfertigung für die Haushaltsabgabe.

Bei Nachrichten und Information im engeren Sinne kommen ARD und ZDF dieser Verpflichtung in angemessener Weise nach. Die Ausstrahlung kulturell ausgewiesener Werke befindet sich hingegen im Programm der beiden Sender seit Jahren auf dem Rückzug. Hiervon ist besonders der deutsche und europäische Kinofilm betroffen. Die Ausstrahlungstermine in der Hauptsendezeit werden gestrichen, die Budgets eingefroren bzw. für mehrere Jahre ganz gekappt. Investiert wird nur noch in Filme, die rigiden Vorgaben der „Primetime-Tauglichkeit“, einer vorgegebenen Fernsehästhetik und der Erwartung an bestimmte Quoten und Sendelängen entsprechen. Da aktuell die Budgets der Sender knapper zu werden drohen, sind weitere Kürzungen im Programm angekündigt, die wiederum vor allem den Kinofilm treffen werden. So sollen etwa im Bayerischen Rundfunk und im WDR pro Jahr nur noch 3 bis maximal 5 Mio. EUR für Beteiligungen an deutschen Kinofilmen zur Verfügung stehen, der NDR hat mitgeteilt, sich erst 2015/2016 wieder für Kinofilme engagieren zu können, und die Degeto verabschiedet sich vollständig von Arthouse Filmen.

Bei anderen ARD-Sendern ist die Höhe ihrer Beteiligung an Kinofilmen nicht einmal bekannt. Ein Gesamtinvestment der ARD in Kinokoproduktionen, das in 2011 bei EUR 16 Mio. gelegen haben soll, ist im Hinblick auf den Gesamtetat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Seitdem sind die Mittel, die in den deutschen Kinofilm geflossen sind, nach allen verfügbaren Informationen aber deutlich zurückgegangen. Wir sehen in dem Engagement von ARD und ZDF für den deutschen Kinofilm keine „Förderung“ des deutschen Films durch die Sender. Es ist keine wohltätige Geste, die man sich sparen kann, wenn die Mittel knapper werden. Die Ausstrahlung deutscher Kinofilme gehört vielmehr zum Grundversorgungs-/Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Erfüllung dieses Auftrags ist Teil der Daseinsberechtigung von ARD und ZDF. Dieser Auftrag besteht unabhängig von der Erreichung bestimmter Zuschauerquoten. Vielmehr soll die Haushaltsabgabe es den öffentlich-rechtlichen Sendern ja gerade ermöglichen, ihre Programme entsprechend ihres Funktionsauftrages und nicht nach kommerziellen Gesichtspunkten zu gestalten. Der Kinofilm muss seinen festen und eigenen Platz im öffentlich-rechtlichen TV-Programm haben. Und zwar als eigenes Format und nicht als im Filmtheater ausgewertete Variante fiktionalen Fernsehens. Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen wenden sich mit dieser Resolution an die Programmverantwortlichen bei ARD und ZDF sowie an die Rundfunkräte und die Rundfunkgesetzgeber in den Ländern: Stellen Sie sicher, dass der deutsche und europäische Kinofilm im Programm der öffentlichrechtlichen Sender wieder einen prominenten Platz findet. Es ist ihre Aufgabe, hochwertige Programmangebote zu ermöglichen und damit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag zu entsprechen. Deshalb müssen die Sender sich mit angemessenen Mitteln kontinuierlich an der Produktion deutscher und europäischer Kinofilme beteiligen.

Wir fordern hierzu im Einzelnen:

  • 3,5% der jeweiligen Gesamthaushalte von ARD und ZDF sind dauerhaft in Kinofilme zu investieren (Co-Produktion, Lizenzerwerb, Filmförderung)
  • Hiervon sind jeweils mindestens 70% für Kinofilme deutschen und europäischen Ursprungs vorzusehen
  • Etwa erforderliche Einsparungen in den Gesamtetats der Sender dürfen nicht weiter zu Lasten des Programms gehen
  • Kinofilme müssen eine bessere e Präsenz im Programm der öffentlich-rechtlichen Sender erhalten
  • Hierzu sind im ersten Programm der ARD und im ZDF jährlich jeweils mindestens 8 Sendetermine in der Primetime für deutsche Kino-(Co-) Produktionen vorzusehen
  • Weitere 12 Sendetermine jährlich sind in beiden Sendern in der „Second“ Primetime (Beginn 22.15 bis spätestens 22.45 Uhr) mit deutschen Kino-(Co-) Produktionen zu programmieren
  • Die Beteiligung der Sender darf nicht in erster Linie von der Erwartung bestimmter Quoten abhängig gemacht werden, sondern muss sich an der zu erwartenden künstlerischen Qualität der Filme orientieren
  • Die Beteiligung an Kinofilmen ist für die Sender eine Chance, zusammen mit Filmproduzenten und den Filmschaffenden neue Wege für eine innovative Programmarbeit zu gehen.

Ohne starke kulturelle Schwerpunkte in ihren Programmen kommen ARD und ZDF ihrem Grundversorgungsauftrag nicht nach. Im Gegenteil: Sie gefährden damit die verfassungsrechtliche Berechtigung ihrer gesicherten Finanzierung. Mit ihrem sich zunehmend beschleunigenden Rückzug vom deutschen Kinofilm gefährden sie dessen Existenz. Wir fordern alle kulturpolitisch wachen Kräfte, die das nicht hinnehmen wollen, auf, mit uns für den Erhalt des deutschen Kinofilms als Teil des Programms der öffentlich-rechtlichen Sender einzutreten.

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