AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.
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4.6 Unbekannte Nutzungsarten
Im Urhebervertragsrecht stellt die Vorschrift des § 31 Abs. 4 UrhG eine wichtige Rolle zum Schutz des Urhebers dar: "Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam."
1. Entstehungsgeschichte
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) in der Form, wie es heute angewandt wird, ist erst zum 01.01.1966 in Kraft getreten. Die vorher geltenden beiden Gesetze zur Regelung des Urheberrechts,
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Letzte Aktualisierung 01.07.2015