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Verbände fordern faire Mediathekenvergütung
Pressemitteilung vom 14.04.2015
from 14.04.2015
Die unvergütete Nutzung von Inhalten in öffentlich-rechtlichen Mediatheken verhindert Wertschöpfung und schwächt die Leistungsfähigkeit der Produzenten, Urheber und ausübenden Künstler entscheidend. Seit der Umstellung der einstigen GEZ-Gebühr auf den geräteunabhängigen Haushaltsbeitrag mehren sich bei ARD und ZDF, aber auch in Politik und Öffentlichkeit die Stimmen, die eine Ausweitung oder gar komplette Abschaffung der bisherigen 7-Tage-Regelung fordern.
Dazu erklären AG Animationsfilm, AG DOK, Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, Bundesverband Regie BVR, Bundesverband Schauspiel BFFS, Deutsche Akademie für Fernsehen, Filmbüro NW, Film und Medienverband NRW, Verband Deutscher Drehbuchautoren VDD sowie Verband Deutscher Filmproduzenten:
„Schon für die bisherige Nutzung der Auftrags- und Koproduktionen in den Mediatheken von ARD und ZDF werden die Produzenten, Urheber und Schauspieler nicht angemessen vergütet. Jede weitere Ausdehnung der zulässigen Verweildauern verschärft dieses Missverhältnis.
Mit jedem Tag, an dem Filme und Serien, Dokumentationen und Unterhaltungsprogramme in öffentlich-rechtlichen Mediatheken kostenlos zugänglich sind, vermindern sich mögliche Einnahmen aus einer Auswertung über kommerzielle Video-on-Demand-Plattformen oder aus DVD-Verkäufen. Eine Wertschöpfung im Online-Bereich wird verhindert und damit die Leistungsfähigkeit der Produzenten, der Urheber und der ausübenden Künstler weiter entscheidend geschwächt.“
In diesem Zusammenhang begrüßen die Verbände ausdrücklich die Anfang März von Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrates, in „Blickpunkt: Film“ geäußerte Warnung davor, die bisherigen Fristen vorschnell zu öffnen, solange nicht die Frage der angemessenen Vergütung von Produzenten und Urhebern geklärt ist.
Um dieses Ziel jetzt schnellstmöglich zu erreichen, schlagen die Verbände vor, bereits im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbindlich zu verankern, dass für ARD und ZDF ein ausreichender, bisher nicht vorgesehener Etatposten „Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung“ geschaffen wird, der bei der KEF anzumelden ist und von dieser anerkannt werden sollte.
Eine solche Maßnahme ist nicht nur sinnvoll, um zumindest in diesem zukunftsweisenden Bereich endlich eine angemessene Vergütung von Produzenten und Urhebern herbeizuführen, sondern auch zwingend erforderlich, um die Unterfinanzierung vieler Projekte wenigstens teilweise abzumildern. Angesichts der durch die Umstellung der Rundfunkgebühren auf den Haushaltsbeitrag resultierenden Einnahmeüberschüsse ist diese Maßgabe selbst in Zeiten von der Politik propagierter Beitragsstabilität auch durchaus realisierbar, ohne dass dafür Einsparungen an anderer Stelle in den Programmetats vorgenommen werden.
14. April 2015
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