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Auch nach dem Wegfall der VFF-Klausel
Sender wollen mitverdienen.
from 14.01.2014
Sender wollen mitverdienen
Von Thomas Frickel.
Mit dieser Änderung zieht VFF die Konsequenz aus zwei Gerichtsurteilen, die von der AG Dokumentarfilm mit Unterstützung des Berliner Medienanwalts Christlieb Klages über zwei Instanzen hinweg in einem branchenweit beachteten Gerichtsverfahren in Leipzig und in Dresden erstritten wurden. Der Dokumentarfilmverband hatte die so genannte „VFF-Klausel“ angegriffen, mit der die Produzenten vertraglich zur Mitgliedschaft in der „Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten“ gezwungen wurden. Dort mussten sie den Sendern 50 Prozent ihrer Erlöse abtreten. Das Oberlandesgericht in Dresden hatte diese Praxis in letzter Instanz für rechtswidrig erklärt und damit den Weg für eine Änderung der Aufteilungspraxis frei gemacht. Das Prozessrisiko hat die AG DOK zwar alleine getragen, aber über das Geld, das in ihre Kassen fließen wird, dürfen sich jetzt alle Auftragsproduzenten freuen.
Die „maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten“ hat den neuen Verteilungsplan jedenfalls noch am Tag seiner offiziellen Bekanntgabe mit einer eigenen Presseerklärung als „großen Fortschritt“ gefeiert und erklärt, dass sie „mit der jetzt beschlossenen Lösung zufrieden“ ist. Etwas anderes war kaum zu erwarten, denn über den früheren Fernsehproduzenten-Verband ist die Produzentenallianz ja gewissermaßen Mitgesellschafter der Verwertungsgesellschaft VFF. Und sie hat in dieser Frage noch etwas gut zu machen, denn schließlich hat der Fernsehproduzentenverband den für die Produktionswirtschaft nachteiligen Verteilungsplan selbst aufgestellt und über Jahre hinweg unwidersprochen akzeptiert. Noch während des Prozesses um die VFF-Klausel konnte der Anwalt des beklagten Senders damit argumentieren, die Produzentenallianz sei mit der Abtretung von 50 Prozent ihrer Verwertungserlöse an die Sender ganz zufrieden und sehe keine Notwendigkeit zu einer Änderung der bestehenden Regeln. „Anders als die Klägerin“, so lässt sich seinem Schriftsatz an das Landgericht in Leipzig entnehmen, „hat die Produzenten-Allianz keine Bedenken gegen die VFF-Klausel“.
Bedenken gegen die jetzt beschlossene Aufteilung hat allerdings die AG Dokumentarfilm. Sie spricht von einem „vorhersehbaren Ergebnis“ und sieht in dem neuen Verteilungsplan einen weiteren Versuch, die freien Produzenten auszutricksen. Denn im Beirat der VFF, wo im Dezember der entsprechende Beschluss gefasst wurde, stellen Sender-Vertreter und Tochterfirmen öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten die Mehrheit. Die weitere Beteiligung der Sender an den Produzenten-Erlösen jetzt unter anderem mit dem Meldeaufwand bei der Weiterleitung von Sendelisten an die VFF zu begründen, sei ein schlechter Witz. "Für eine Dienstleistung, die sich andere Verwertungsgesellschaften für einen Bruchteil des Geldes bei Medienbeobachtungsinstituten kaufen, wäre das ein völlig überzogener Preis".
Für die AG DOK markiert die jetzt bekanntgegebene Änderung des Verteilungs-Schlüssels deshalb noch nicht das Ende des Konflikts. "Leider hat sich gezeigt, dass die VFF immer nur auf massiven Druck reagiert", sagt AG DOK-Vorsitzender Thomas Frickel. Er vermutet, dass auch die Rückwirkung der gerade beschlossenen Verteilungsplanänderung bis ins Jahr 2010 mit der massiven Kampagne zusammenhängt, die von der AG DOK noch kurz vor Jahresende organisiert wurde, um eine Aussetzung der Verjährungsfristen zu erreichen.
Weil die neue Aufteilung immer noch zu Lasten der freien Produzenten geht, will die AG DOK den Verteilungsbeschluss nicht einfach hinnehmen. Deshalb unterstützt sie die Musterklage eines Münchner Filmherstellers, der eine hundertprozentige Auszahlung des Produzentenanteils ohne Abzug verlangt. Im April wird vor dem Landgericht München darüber verhandelt.
Wer es künftig einfacher haben will, kann Fernsehauftragsproduktionen nach dem Wegfall der VFF-Klausel aber auch einer anderen Verwertungsgesellschaft melden. Zum Beispiel der VG Bild-Kunst, die auf Wunsch einiger Produzenten bereits erste Wahrnehmungsverträge dafür abgeschlossen hat. Dort werden keine Abzüge zu Gunsten der Sendeanstalten vorgenommen.