Willkommen bei Ihren persönlichen Einstellungen und Ihrem Profil

Über Ihr Nutzer-Profil lernen unsere Besucher Sie und Ihre Arbeit kennen. Es soll also toll werden! Hier haben Sie daher die Gelegenheit, allen zu sagen, wer Sie sind, was Sie machen und was andere über Sie wissen sollten.

Bitte geben Sie hier Ihre persönlichen Daten sorgfältig ein. Denn Sie sind die Basis für den Kontakt mit Ihnen sowie für die Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft bei der AG DOK. Sie können dabei individuell entscheiden, welche Daten Sie öffentlich machen wollen und welche nicht.

Um mehr über die Funktionen und Nutzung der Webseite zu erfahren, helfen Ihnen die [Anleitungen]http://agdok.de/de_DE/mitglieder-hilfen zur Webseite.

Bei Fragen steht Ihnen die Onlineredaktion unter Telefon +49 69 623 700 oder unter webmaster@agdok.de zur Verfügung.

Weiterführende Funktionen & Werkzeuge

Auf der Mitgliederseite erhalten Sie mehr Informationen zu den unten gelisteten Funktionen und der Arbeit mit Ihrem AG DOK Account. Mit Klick auf eines der Werkzeuge verlassen Sie die Seiten der AG DOK und können weitere Dienste nutzen.

Ihre Anwendungen im Administrations-/Redaktionsbereich

Weitere Profildaten   //  ihre persönlichen Daten verwalten

Ihre Firmendaten  //  Ein Firmenprofil für die Ausgabe auf der AG DOK Seite anlegen oder bearbeiten

Film Datenbank  //  Filmografie anlegen oder bearbeiten

AG DOK Postlist   //  abonnieren Sie den News-Channel des Netzwerks.

Ihre persönliche Kurzpräsentation im Rahmen der AG DOK

Willkommen im Editor-Bereich zur Erstellung und Verwaltung von OnePagern. Sie können damit in wenigen Arbeitsschritten ein persönliches Portfolio erstellen, Einrichtungen oder ein Werk vorstellen oder eine Geschichte erzählen ... weitere Infos

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Wir bemühen uns um eine möglichst baldige Aktualisierung.

Und wir freuen uns - aufgrund des großen Umfangs der unterschiedlichen Beiträge und Themen der Wissens-Daten-Bank - auch über direkte Hinweise, wo es weiteren Aktualisierungsbedarf gibt.
Gern einfach an office@agdok.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

4.3.1 Hausrecht

von Prof. Dr. Thomas Hoeren

§ 123 des Strafgesetzbuchs verbietet unter Strafandrohung das widerrechtliche Eindringen in die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum eines anderen sowie in abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind. Das Hausrecht bindet auch Dokumentarfilmer, selbst dann, wenn sie wie Journalisten recherchieren (OLG Hamburg, UFITA 76, 354). Ohne Zustimmung des Berechtigten darf der Filmemacher nicht in geschlossenen Räumen drehen.

... lesen Sie den vollständigen Artikel als Mitglied der AG DOK ...

Letzte Aktualisierung 27.02.2017

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