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Alternative Finanzierungs- und Verwertungsmodelle

Filmauswertung im „nicht-gewerblichen“ Bereich

von Kay Gollhardt

Der nachfolgende Text beschreibt die Absatzmöglichkeiten von Dokumentarfilmen im Bildungsbereich im Jahre 2018.

Was sind nicht-gewerbliche Rechte?

Der Begriff der „nicht-gewerblichen Rechte“ wird häufig falsch aufgefasst. Auch diese Rechte werden kommerziell, also gewinnbringend vermarktet. Lediglich die Endnutzung, das heißt die Filmvorführung (und ggf. weitere eingeräumte Nutzungen) findet unentgeltlich und ohne Gewinnabsichten statt. Die nicht-gewerblichen Rechte grenzen sich von den gewerblichen Vorführrechten des Kinos ab. Der AV-Bildungsmarkt ist seit Jahrzehnten ein stabiler Absatzmarkt für Filme, in dem sich etliche Produzent*innen und Vertriebe im Haupterwerb aufhalten. Eine Branchenbeschreibung bietet die Webseite des IPAU e.V. Eine Übersicht der Lizenzanbieter findet sich auf der gemeinsamen Webseite der deutschen Filmwirtschaft.

 

Übersicht Kund*innengruppen

Nachfolgend werden die relevanten Kund*innengruppen aufgezählt. Der schulische Bildungsbereich wird weiter unten noch detaillierter vorgestellt.

Schule/Medienzentren
Der Kernbereich der Auswertungsarbeit ist der schulische Bildungsbereich, also die Lizenzierung von Filmen in Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufsschulen. Der Schulbereich ist von jeher medienintensiv und deshalb existieren hier feste Beschaffungsstrukturen. Die Strukturen werden von Kommunen getragen, die mit Medienzentren feste Etats für den Einkauf von Filmlizenzen vorhalten. Manche Bundesländer steuern in eher geringem Umfang Mittel für den Medienerwerb bei.
 
Kindergärten
Im Bereich der Kindergärten/Kindertagesstätten ist wenig Nachfrage nach AV-Medien zu verzeichnen. Die Rechte für die Verwendung in KITAs werden aber kundenseitig inkludiert, wenn digitale Onlinelizenzen (KOL) durch kommunale oder kirchliche Bildstellen oder Landesmedienzentren erworben werden. 
 
Hochschulen
Im Bereich der Hochschulen ist eine geringe Nachfrage nach AV-Medien zu verzeichnen. An Unis und Fachhochschulen fehlen bisher gemeinsame AV-Medienserver. Daher werden eher DVDs oder Intranetlizenzen an einzelne Uni-Bibliotheken oder Fachbereiche verkauft. 
 
Öffentliche Büchereien
Öffentliche Büchereien fallen als Kund*innen, zumindest für DVDs, aus. Hier werden die Bibliotheken mit einer Schrankenregelung im Urheberrechtsgesetz begünstigt. Die sogenannte Bibliothekstantieme regelt, dass Bibliotheken keine Verleihlizenzen für DVDs benötigen; der Staat vergütet hier pauschal über Verwertungsgesellschaften mit marginalen Erlösen für Produzenten. Büchereien zahlen somit nur den Preis der Home-DVD, ohne Aufpreis für eine Verleihlizenz.

Die Goethe-Büchereien des Goethe-Instituts erwerben DVDs mit Verleihrechten (und auch mit Vorführrechten). Neben dem dezentralen Einkauf findet einmal pro Jahr eine Sammelbestellung statt, die von der Zentrale des Goethe-Instituts in München organisiert wird.
 
Neben dem staatlichen Bildungsbereich gibt es den außerschulischen Bereich in Form von Jugendbildung (z.B. Jugendheime oder Jugendtreffs) und Erwachsenenbildung (z.B. Volkshochschulen). In diesem Auswertungsbereich fragen auch kirchliche Gruppen, Vereine, Parteien und Gewerkschaften AV-Medien nach. 
 
Museen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Kreuzfahrtschiffe, Reisebusse, Bahnunternehmen usw. kommen ebenfalls als Kunden in Betracht, auch hier werden Filme öffentlich vorgeführt.

 

Der schulische Bildungsmarkt

Nutzungsrechte werden für Schulen, Lehrer*innen und Schüler*innen eingeräumt. Der potenzielle Nutzerkreis ist groß. In Deutschland existieren ca.
40.000 Schulen,
1.000.000 (eine Million) Lehrer*innen
und 10.000.000 (zehn Millionen) Schüler*innen.

 

Kund*innengruppe Schulen/Lehrer*innen

Lizenziert werden öffentliche Vorführungen von Filmen an Schulen für DVDs, Downloads oder Streams aus Schulmediatheken. Das Vorführrecht wird häufig als „Ö-Recht“ bezeichnet (Ö = öffentliche Vorführung). In diesem Recht ist kein Verleihrecht enthalten. Sofern es sich um DVDs oder Downloads handelt kann auch das Recht auf Abspeichern im Intranet eingeräumt werden. Dies wird von Schulen zunehmend angefragt. Das Recht der „öffentlichen Zugänglichmachung“ im Schulintranet muss aktiv eingeräumt werden.

Bearbeitungsrechte für Schüler*innen können ebenfalls eingeräumt werden (dies wird schulseitig bisher kaum nachgefragt). Auch Bearbeitungsrechte müssen vom Produzent*innen aktiv eingeräumt werden.

Gelten die eingeräumten Rechte für die gesamte Schule, dann wird die Lizenz häufig als "Schullizenz" bezeichnet. Gelten die eingeräumten Rechte für eine Lehrkraft, spricht man von einer „Lehrer*innenlizenz“; Schüler*innen der Klasse/des Kurses sind inkludiert.

Lizenzen können zeitlich befristet oder unbefristet verkauft werden. Bei DVDs kann auch "printlife" eingeräumt werden. Damit wird die Laufzeit der Lizenz an die Lebensdauer der DVD gekoppelt. 

Schullizenzen kosten zwischen 30 und 80 EUR (brutto) am Markt, Dokumentationen und Dokumentarfilme meistens ca. 50 EUR. Lehrer*innenlizenzen kosten zwischen 20 und 50 EUR, Dokumentationen und Dokumentarfilme ca. 30 EUR. 

 

Kund*innengruppe kommunale Medienzentren

Medienzentren heißen auch Bildstellen, Medienstellen oder Medienzentralen (Landesfilmdienste verleihen auch DVDs, sie sind aber nicht in kommunaler Trägerschaft).
Lizenzen gelten für eine Gebietskörperschaft. Das Einzugsgebiet eines Medienzentrums kann auch zwei Gebietskörperschaften umfassen; hierfür werden dann meistens individuelle Preise gemacht.
Die Kommunen sind die Sachaufwandsträger der Schulen und sie unterhalten auch die Medienzentren. Die Kommunen haben einen gesetzlichen Auftrag zur Beschaffung von Bildungsmedien (Schulbücher, Arbeitsmaterialien, Filme, Software etc.). Die Beschaffung von Filmen wird rechtssicher über die Medienzentren organisiert, die sich daneben weitere Kompetenzen aufgebaut haben. Medienzentren führen über das Medienangebot hinaus auch Lehrerfortbildungen durch und verleihen Geräte.

DVDs werden mit V+Ö-Rechten (Recht auf nicht gewerbliche öffentliche Vorführung + Verleihrecht) verkauft. Lizenzen können zeitlich befristet (mindestens 5 Jahre) oder unbefristet verkauft werden. Bei DVDs wird meistens "printlife" eingeräumt (siehe oben). DVDs kosten zwischen 90 und 290 EUR (Dokumentarisches zwischen 120 und 190 EUR).
Gebiets-Onlinelizenzen werden häufig als „KOL“ bezeichnet (Kreis-Onlinelizenz, abgeleitet vom Landkreis bzw. den kreisfreien Städten) und bezeichnen Lizenzen für die Onlinedistribution von Filmen. Lizenzen gelten für die Schulen (und Kitas) einer Gebietskörperschaft. Die Medienserver sind durch Log-In geschützt, die Filme werden einer geschlossenen Nutzer*innengruppe zur Verfügung gestellt (Pädagog*innen und ggf. Schüler*innen der Schulen im Lizenzgebiet). Registrierte Nutzer*innen können AV-Medien idR. streamen  und downloaden. Die Filme werden idR. auch für das Abspeichern auf Schulserver und Computer der Nutzer*innen lizenziert. Nach Ablauf der Lizenzzeit sind Medien von sämtlichen Speichergeräten wieder zu löschen. Bearbeitungsrechte für Schüler*innen können bei Bedarf mit lizenziert werden; die Medienkompetenz der Schüler*innen soll so gestärkt werden. 

Onlinelizenzen werden mit einer Lizenzdauer von mindestens 5 Jahren verkauft. Gängig sind auch 7 Jahre oder 10 Jahre. Zeitlich unbegrenzte Lizenzen werden auch von Lizenzgebern eingeräumt, wenn sie über die notwendigen Rechte verfügen. Man hat einen Wettbewerbsvorteil, wenn man zeitlich unbegrenzt anbieten kann. 

Gebiets-Onlinelizenzen (KOL) kosten zwischen 300 und 800 EUR (brutto) pro Filmlizenz. Dokumentationen und Dokumentarfilme liegen meistens zwischen 400 und 600 EUR. Anbieter geben zum Teil Mengenrabatte auf diese Preise, wenn mehrere Filme zusammen erworben werden.

In manchen Bundesländern führen kommunale Medienzentren Sammelbestellungen durch. Hier einige Beispiele: Ba-Wü ca. 5 x pro Jahr / Bayern 1 x pro Jahr / Hessen 1 x Jahr / NRW 1 x pro Jahr.

Verkäufer*innen von Gebiets-Onlinelizenzen müssen die Filme im sogenannten TOM-Standard technisch aufbereiten. Der Standard wird von der Arbeitsgemeinschaft Mediendistribution und Dokumentation (AGMuD) vorgegeben. Die TOM-Umrechnung können Mediengestalter*innen selbst vornehmen oder man beauftragt Dienstleistunsunternehmen. Die Kosten je nach zeitlichem Aufwand zwischen 300 und 1.000 EUR.

Eine Auflistung der kommunalen Medienzentren gibt es hier

 

Kund*innengruppe Landesmedienzentren/ Landesinstitute

Früher hatte fast jedes Bundesland eine Landesbildstelle. Diese Institutionen wurden in den meisten Bundesländern abgeschafft, kleingespart oder in andere Institute eingegliedert. Die Landesinstitute unterstützen die Arbeit der kommunalen Medienzentren in der Beschaffung von AV-Medien (Sammelbestellungen, Landeslizenzen) und stellen häufig auch die Server für die Mediendistribution bereit. 

Die Institutionen der Stadtstaaten stellen eigene Etats für den Medieneinkauf bereit. Die Flächenländer geben sehr unterschiedlich Summen für den Medieneinkauf aus. Selten handelt es sich dabei um reine Landesmittel, meistens sammeln die Landesinstitute Geld von den kommunalen Medienzentren ein, um den Einkauf von preisgünstigen Landes-Onlinelizenzen zu organisieren.

Eine Landeslizenz entspricht der Summe aller Gebiets-Onlinelizenzen (KOL) eines Bundeslandes abzüglich eines Mengenrabattes.

In der Regel arbeiten kommunale Medienzentren und Landesmedienzentren eng zusammen.
Eine Liste der Landesinstitute gibt es hier.

 

Kund*innengruppe kirchliche Medienzentralen

Kirchliche Medienzentralen verleihen DVDs und betreiben ein gemeinsames Distributionsportal
für Onlinemedien. Lizenzen gelten für das Gebiet einer Diözese bzw. Landeskirche. Die Angebote gelten für den Religionsunterricht und für die Gemeindearbeit; Filme sollten thematisch relevant für die kirchliche Zielgruppe sein.

DVDs werden mit V+Ö-Rechten verkauft. Rechte und Preise entsprechen denen der kommunalen Medienzentren.

Onlinelizenzen werden etwas hochpreisiger als bei kommunalen Onlinelizenzen (KOL) angeboten (400 bis 900 EUR).

 

Möglichkeiten des Eigenvertriebs

Der Markt ist für Dokumentarfilme sehr spannend, weil das Genre relevant ist. Die Ansprache der Schulen ist im Eigenvertrieb sehr schwierig (40.000 Schulen). Hier bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Vertrieb an.

Die Ansprache der Medienzentren (kommunal, kirchlich, Land) ist möglich. Hier muss man zunächst einen Verteiler zusammenstellen (Mail und/oder Post). Die zähe Arbeit, einen eigenen Verteiler zusammenzustellen, macht nur Sinn, wenn man einen „Must have Film“ hat (also den Film, um den keine Schule herumkommt) oder, wenn man immer wieder relevante Filme produziert und man diese stetig an der Zielgruppe bewirbt.

Einen Film erfolgreich bei den Medienzentren zu bewerben braucht seine Zeit und ist fast nie ein Selbstläufer. Man sollte gut abwägen, ob man ein paar Wochen am Stück für den Eigenvertrieb aufwänden kann.

 

Möglichkeiten des Fremdvertriebes

Es gibt einige Filmvertriebe, die sich auf den Bildungsbereich spezialisiert haben. Hier eine Auswahl der bekanntesten Anbieter (alphabetisch):

o   Filmsortiment
o   FWU (Medieninstitut der Länder)
o   Katholisches Filmwerk (KFW)
o   Lingua Video
o   Matthiasfilm
o   Weitere Anbieter

Vertriebe zahlen in bestimmten Fällen Garantiebeträge (Garantiebeträge pro Titel oder für mehrere Filme). Es gibt Zusammenarbeiten ohne Erlösbeteiligung. Hier wird nur ein Einmalbetrag für eine festgelegte Auswertungszeit gezahlt. Bei Erlösbeteiligung sind 40 bis 50% Erlösbeteiligung für den*die Produzenten*Produzentin üblich.
Zu prüfen ist, ob Erlösbeteiligungen weiterer Abzüge unterliegen (sich der Anteil des*der Produzenten*Produzentin noch schmälern kann).

Wie in fast jedem Markt gibt es die „Flops“, das „breite Mittelfeld“ und die „Seller“. Filme des Mittelfelds können bei einer Erlösbeteiligung von 50% jährlich einige hundert Euro bis hin zu fünfstelligen Beträgen einbringen. Die „Seller“ bringen einige zehntausend Euro pro Jahr. 

Beispiele dokumentarischer "Top-Seller"

Frisch auf den Müll
Eine unbequeme Wahrheit
Blood in the Mobile

Beispiele "Middle Class"

Stepping Forward
Und vorne hilft der liebe Gott
Der Sinn des Lebens

 

Allgemeines zum Vertrieb

Je näher die Filmthemen zu den Stoffen der Lehrpläne passen, desto besser lassen sie sich verkaufen.
Je kürzer desto besser: Ein 15-minütiger Dokumentarfilm ist wertvoller als der 45-Minüter.
Filme laufen gut in Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Geschichte und Sprachen.
Filme, die in der mittleren Altersklasse anzusiedeln sind (z.B. Klasse 7 bis 11), laufen besser als Filme, die nur für die Oberstufe (z.B. für den Geschichts-Leistungskurs) relevant sind.
Filme für Grundschulen wurden in den letzten Jahren weniger nachgefragt (mit Ausnahme vom Genre „Bilderbuchkino“). Das scheint sich aber gerade zu ändern.

Medienzentren orientieren sich beim Kauf weitestgehend an den verfügbaren Neuheiten. Nach dem dritten Jahr ist kaum noch Interesse an einem Film vorhanden (es sei denn ein Thema wird plötzlich von den Ländern für Landeslizenzen gesucht. Sowas kommt regelmäßig vor.). Schulen dagegen kaufen thematisch und interessieren sich kaum dafür, ob ein Film eine Neuheit ist oder nicht.

Durch die zunehmende Digitalisierung an Deutschlands Schulen ist in den nächsten Jahren mit einer erhöhten Nachfrage von AV-Medien zu rechnen. Der Vorteil des Dokumentarfilms ist, dass er bereits digital vorliegt und man mit einer riesigen Themenbreite aufwarten kann, die man mit klassischen Lehrfilmen niemals abdecken könnte. Allerdings ist der Dokumentarfilm kein bloßer Lückenbüßer für Lehrfilme, sondern ein eigenes Genre, das in der Medienpädagogik und der Filmbildung durchaus gefragt ist.

Alle Produzent*innen von Dokumentarfilmen sollten wissen, dass bei Urheberrechtsnovellen (wie derzeit auf EU-Ebene) immer wieder der Auswertungsbereich der Bildung zur Disposition steht. Es gilt daher, diesen Auswertungsbereich weiter zu entwickeln, damit dieser Bereich nicht in Zukunft über Verwertungsgesellschaften abgewickelt wird. Das wäre schlichtweg eine Enteignung der*des Produzentin*Produzenten. Die AG DOK kämpft zusammen mit anderen Filmverbänden für die Stärkung der Lizenz und den Erhalt des Urheberrechts auch im Bereich der Bildung: www.filme-im-unterricht.de

 

Autor

Kay Gollhardt ist Inhaber des Filmvertriebs Filmsortiment.de. Seit 2008 lizenziert seine Firma Filme für die Bildungsarbeit im schulischen und außerschulischen Bereich und arbeitet mit über 350 Lizenzgebenden zusammen (Produzierende, Verleihfirma und Sender). Er ist Vorstandsmitglied im Branchenverband IPAU e.V. und seit 2008 Mitglied in der AG Dokumentarfilm. Filmsortiment ist außerdem regelmäßig als Aussteller auf der DIDACTA, Europas größter Bildungsmesse, vertreten. 

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