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Alternative Finanzierungs- und Verwertungsmodelle

Stiftungen

von Jörg Langer
Recherche: Anja Franke

In Deutschland ist eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Stiftungen registriert. Im Verzeichnis Deutscher Stiftungen sind derzeit ca. 22.700 Stiftungen zu finden.

Der Begriff Stiftung ist ein Oberbegriff für eine Anzahl von verschiedenen juristischen Konstruktionen. Gemein ist allen, dass sie eine Vermögensmasse besitzen, „die einem bestimmten Zweck, insbesondere gemeinnützigen Zwecken, auf Dauer“ gewidmet sind. Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist das „klassische Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Ihre Entstehungsvoraussetzungen sind in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, die durch die Landesstiftungsgesetze ausgefüllt werden“. [1] 

Entsprechend des eingetragenen Stiftungszwecks unterstützen die Stiftungen auch nur diese Schwerpunkte bzw. Themen. In der Regel verfügen Stiftungen über ein gewisses Vermögen (Geld, Immobilien, Grundstücke etc.). Die Rendite aus diesen Anlagen unterliegt keiner Versteuerung und wird dem Stiftungszweck gemäß ausgeschüttet.

 

Stiftungen als Finanzierungsinstrumente

Stiftungen vergeben Finanzierungen von unterschiedlichem Charakter. Zum Einen handelt es sich dabei um die Vergabe von Stipendien z.B. für verschiedenste Bereiche in Kunst und Wissenschaft. Hier werden auch Autor*innen fündig, die Unterstützung für Recherche und die Vorbereitung von Filmprojekten benötigen.

Weiterhin gibt es bei den Stiftungen regulär ausgeschriebene Förderprogramme für spezifische Zwecke, deren Mittel als Zuschüsse ausgereicht werden. Das bedeutet, dass es sich um nicht rückzahlbare Mittel handelt, denen vorwiegend kein Leistungsaustausch zugrunde liegt, weil die Stiftungen Zuschüsse vergeben ohne eine entsprechende Gegenleistung wie Lizenzen o.ä. zu bekommen. In diesem Fall sind die Zuschüsse nicht umsatzsteuerpflichtig.

Manchmal erwerben Stiftungen auch Auswertungsrechte an Filmen wie Aufführungsrechte oder auch DVDs zur nichtgewerblichen Aufführung. Dabei handelt es sich steuerlich betrachtet um einen Leistungsaustausch, die Lizenzerlöse unterliegen der Umsatzsteuer.

Deshalb sollte bei der Vertragsgestaltung mit Stiftungen immer strikt auf die Trennung von Fördermitteln (in Form von Vergabe von Zuschüssen) und der Übertragung von Auswertungsrechten geachtet werden.

Stiftungen, die in Deutschland Filmprojekte unterstützen, sind, gemessen an der Vielzahl der existierenden Stiftungen, derzeit sehr selten. Anliegend aufgeführte Stiftungen unterstützen Filmprojekte generell und systematisch; dazu gehören Bundes- und Landesstiftungen, die aus Bundes- bzw. Landesmitteln finanziert werden, genauso wie private Stiftungen.

Im Folgenden eine Auswahl:

 

Amadeu Antonio Stiftung

Novalisstraße 12, 10115 Berlin
Tel.: 030 240 886 10
info@amadeu-antonio-stiftung.de
Geschäftsführerin: Annetta Kahane

Die Amadeu Antonio Stiftung fördert Initiativen und Projekte, die sich aktiv mit den Themen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beschäftigen. Gefördert werden Projekte vor allem auch im ländlichen Bereich oder dort, wo es Lücken staatlichen Handelns gibt. Besonderes Interesse hat die Stiftung an der Förderung von Initiativen und Projekten, die auf anderem Wege wenig Chancen auf finanzielle Unterstützung haben.

Projekte, die für eine demokratische Zivilgesellschaft eintreten und sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus engagieren, können jederzeit Kontakt zur Stiftung aufnehmen und einen Antrag auf Förderung stellen. Es wird empfohlen vor Antragstellung die Förderkriterien zu studieren: Projektförderung

 

Brot für die Welt


Caroline-Michaelis-Str. 1
, 10115 Berlin
Ansprechpartnerin Filmförderung: Birgit Eichmann
Tel.: 030 652 11-1278
birgit.eichmann@brot-fuer-die-welt.de

Brot für die Welt fördert entwicklungspolitische Filme und andere Projekte wie Filmfestivals, Tourneen, Filmreihen, Workshops und medienpädagogische Seminare. Ziel der Förderung ist es u. a. Medien für die Bildungsarbeit in Deutschland bereitzustellen und eine kritische Auseinandersetzung mit entwicklungspolitischen Themen und Fragen der globalen Gerechtigkeit anzuregen. Medien werden dafür von Brot für die Welt als besonders wichtiges Mittel angesehen. Filmemacher*innen können außerdem Unterstützung für Recherchereisen beantragen.

Brot für die Welt arbeitet im Rahmen der Förderung eng mit dem Evangelischen Zentrum für entwicklungsbezogene Filmarbeit (EZEF) zusammen. Während erstere die finanziellen Mittel verwalten, sich um Förderanträge kümmern, Stipendien vergeben und konkret entscheiden, welche Filme gefördert werden, kümmert sich das EZEF um die Beratung der Filmschaffenden, den Verleih und Verkauf von Filmen im Non-Profit Bereich und um Lizenzverträge.

Wesentlich bei der Unterstützung von Filmvorhaben ist die Bereitstellung von Produktionszuschüssen. Prinzipiell können Filmvorhaben aller Genres eingereicht werden. Um den Film für die Bildungsarbeit zur Verfügung stellen zu können, muss ein Teil der Bewilligungssumme für den Vorabkauf nichtgewerblicher Lizenzrechte an das EZEF verwendet werden.

Eine Auflistung geförderter Filmprojekte durch Brot für die Welt findet sich auf dem Blog von Birgit Eichmann.

Weitere Infos zur Filmförderung, Infoflyer, benötigte Antragsformulare

 

Bundesstiftung Aufarbeitung der SED Diktatur

Kronenstraße 5, 10117 Berlin
Arbeitsbereich Ausstellungen, Filme, Multimedia: Dr. Sabine Kuder
Tel.: 030 31 98 95-206
s.kuder@bundesstiftung-aufarbeitung.de

Die Bundesstiftung Aufarbeitung gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen zur Projektförderung. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten und Institutionen der politischen Bildungsarbeit. Ihr Ziel ist es, möglichst viele Menschen in allen Teilen Deutschlands mit den von ihr geförderten Projekten zu einer nachhaltigen und kritischen Auseinandersetzung mit Ursachen, Geschichte und den Folgen der deutschen Teilung, der SED-Diktatur sowie deren Verortung in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts anzuregen und zur Gestaltung der deutschen Einheit beizutragen.

Im Rahmen der Filmförderung der Bundesstiftung Aufarbeitung können Zuwendungen für die Erstellung von Filmen mit dokumentarischem Charakter oder Dokumentarfilme mit einer Länge von grundsätzlich bis zu 45 Minuten vergeben werden. Gefördert werden Filmprojekte, die dem Stiftungszweck entsprechen. Die Bundesstiftung Aufarbeitung tritt als Fördermittelgeberin und nicht als (Ko-)Produzentin in Erscheinung.

Die Fördermittelentscheidung erfolgt auf Grundlage eines detaillierten Antrags.
Übersicht geförderte Projekte 2018
Übersicht geförderte Projekte bis 2017

  

Cinema For Peace Foundation

Schumannstraße 15, 10117 Berlin
Tel.: 030 76 77 525-20
info@cinemaforpeace.com

Diese in Berlin beheimatete Stiftung fördert Filmprojekte, die sich für Frieden und Völkerverständigung einsetzen. Themen sind Menschenrechte, Gewalt, Ökozid, Krieg, Armut und Gesundheitsvorsorge (AIDS).

 

Kulturstiftung des Bundes

Franckeplatz 2, 06110 Halle (Saale)
Tel.: 0345 29 97-0

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen: Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden.
Die Antragssumme beträgt mindestens 50.000 EUR; mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln müssen bei Antragstellung gesichert sein.

 

Kulturstiftung Rheinland-Pfalz

Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
Tel.: 06131 27 58 340
info@kulturstiftung-rlp.de
Projektmanagement: Katharina Bornkessel

Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur fördert gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung insbesondere Vorhaben im Bereich der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik und der Soziokultur sowie spartenübergreifende Vorhaben. Zur Förderung von Künstler*innen können Stipendien vergeben werden.
Ziel der Förderung durch die Kulturstiftung ist die Schaffung von Voraussetzungen zur freien Entfaltung von Kunst und Kultur, insbesondere durch die Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen, die nachhaltige Vermittlung von Kunst und Kultur, die Förderung des künstlerischen Nachwuchses, die Pflege des kulturellen Erbes sowie die grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit.

Gefördert werden insbesondere folgende Vorhaben:

die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen von besonderem künstlerischen Rang
die Entwicklung von Drehbüchern und Konzepten
Dokumentationen zum rheinland-pfälzischen audiovisuellen Erbe
Erstellung von Zusatzkopien und Untertitelungen zur internationalen Präsentation
Vorführungen von nationaler und internationaler Filmkunst
nationale und internationale Workshops

Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in Rheinland-Pfalz erhalten. Vorhaben sind in der Regel in Rheinland-Pfalz zu realisieren. Die Antragstellenden haben sich um Mittel von privaten und öffentlichen Geldgebenden zu bemühen. Die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist nachzuweisen. Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist von Antragstellenden grundsätzlich in Höhe von mindestens zehn Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln (Eigenmittel) zu finanzieren.
Die Förderung erfolgt in der Regel durch eine Teilfinanzierung des Projektes. Die Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt, und zwar zur Deckung des Fehlbedarfs, der insoweit verbleibt, als der*die Zuwendungsempfangende die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel zu decken vermag (Fehlbedarfsfinanzierung), oder mit einem festen Betrag an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Es werden grundsätzlich maximal 50 Prozent (Regelfördersatz) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschusst. Bei Dokumentarfilmen gilt die Ausnahme von maximal 80 Prozent.

Die Entscheidung über die Förderung trifft der Vorstand der Kulturstiftung. Für die Förderbereiche können Fachbeiräte berufen werden, deren gutachterliche Empfehlungen grundsätzlich vor einer Förderentscheidung einzuholen sind.

 

Kulturwerk der VG Bild-Kunst

Weberstraße 61, 53113 Bonn
Dr. Britta Klöpfer
Tel.: 0228 915 34-13

Die Stiftung Kulturwerk erfüllt den kulturellen Auftrag der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Sie fördert Vorhaben und Projekte rechtsfähiger Organisationen von bildenden Künstler*innen, vergibt Stipendien an Fotograf*innen, Illustrator*innen, Grafiker*innen und Grafikdesigner*innen und unterstützt kulturell bedeutende Vorhaben im Filmbereich. Die Mittel des Kulturwerkes stammen aus den Erträgen der VG Bild-Kunst. Diese ist durch das Wahrnehmungsgesetz dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Erlöse, die sie aus der Wahrnehmung von Urheberrechten erzielt, in allen drei Berufsgruppen zur Förderung kultureller Zwecke einzusetzen. In den Bereichen Fotografie, Illustration und Design zählt das Kulturwerk zu einem der größten Förderer in Deutschland. In den 13 Jahren seines Bestehens hat es rund 550 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 3,5 Millionen EUR unterstützt.

Für jede Berufsgruppe steht ein eigenes Bewerbungsformular mit Förderrichtlinien bzw. ein Infoblatt mit Hinweisen zur Antragstellung zur Verfügung; Filmvorhaben gehören zur Berufsgruppe III (Bereich Film, Fernsehen und Audiovision): Projektförderung Bewerbungsverfahren-bg-iii sowie Geförderte Projekte der Berufsgruppe III

 

Sozialwerk der VG Bild-Kunst

Weberstraße 61, 53113 Bonn
Tel.: 0228 91 534-0
Ansprechpartnerin: Patricia Tarlinsky
Tel.: 0228 91 534-22

Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst ist eine rechtsfähige Einrichtung. Sie gewährt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Urheber*innen im visuellen Bereich finanzielle Unterstützung in sozialen Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie im Alter. Ihre Mittel erhält sie in erster Linie aus den Erträgen der VG Bild-Kunst. Der Antrag auf Unterstützung erfolgt direkt über die Stiftung. Über die Anträge auf Unterstützung entscheiden die ehrenamtlichen Beiräte der Berufsgruppen. In der Regel finden dazu Sitzungen jeweils im Frühjahr und Herbst statt. Um die Interessen der einzelnen Berufsgruppen der VG Bild-Kunst zu wahren, wählt jede Berufsgruppe einen unabhängigen Vergabebeirat, der aus jeweils sieben Urheber*innen besteht. Die Stiftung stellt Antragsformulare auf Unterstützung zur Verfügung. Der*die  Antragstellende erteilt darin die notwendigen Informationen und schildert seine*ihre Notsituation.

 

Stiftung Kunstfonds

Weberstrasse 61, 53113 Bonn
Tel.: 0228 33 65 69 0
info@kunstfonds.de

Die Stiftung Kunstfonds fördert bildende Künstler*innen durch einjährige Arbeitsstipendien zur künstlerischen Entwicklungen oder Projektgebundene Zuschüsse. Ausschlaggebend für die Förderung sind hierbei kunstspezifische Fragestellungen, Innovationsgehalt und der beispielhafte Charakter eines Vorhabens und nicht so sehr das verwendete Medium (Film, Fotografie, Bildhauerei etc.) oder das spezifische Thema.

Im Rahmen eines Projektzuschusses „zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren künstlerischen Vorhabens mit dem Förderschwerpunkt der künstlerischen Produktion“ werden nachgewiesene Sach- und Reisekosten (ohne Eigenhonorar und private Lebenshaltungskosten) bis maximal 25.000 EUR finanziert.

Weitere Infos zur Bewerbung

 

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt

Neuwerk 11, 06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 29 89 72 94
info@kunststiftung-sachsen-anhalt.de

Die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Förderanträge können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen eingereicht werden. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts. Die Stiftung vergibt Projektförderungen und Stipendien.

Gewährt werden im Rahmen der Projektförderung:

Unterstützungen für künstlerische Einzelprojekte als Gesamtvorhaben
Projektbausteine wie Konzeptentwicklung oder unterstützende Marketingmaßnahmen
Publikationen (keine wissenschaftlichen Arbeiten)

Gefördert werden Projekte, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind. Die Förderung erfolgt in der Regel durch eine Teilfinanzierung des Projekts. Die Kunststiftung kann eine Förderzusage bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten übernehmen. Vor einer Teilfinanzierung muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Die Zusage der Kunststiftung dient auch als Empfehlung für weitere Akquise. Da kleinere Projekte oft keine zusätzliche Finanzierung erreichen, können diese bei einem Finanzumfang von bis zu 5.000 EUR zu 100 Prozent gefördert werden.

Darüber hinaus gibt es Arbeitstipendien:
Arbeitsstipendien dienen der Förderung künstlerischer Einzelleistungen. Durch die Vergabe von Arbeitsstipendien soll insbesondere das konzentrierte Arbeiten an einem neuen Vorhaben ermöglicht werden. Das Stipendium kann auch für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) genutzt werden. Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.000 EUR monatlich, die Förderung dauert in der Regel drei oder sechs Monate.

Neu aufgelegt wurde ein Internationales Stipendium in Indien: aufgerufen sind Künstler*innen, die sich für Tradition und Moderne Indiens interessieren und ihre Kenntnisse über die, v.a. südindische Kunst sowie über Trends in der zeitgenössischen Kunst erweitern möchten. Der Aufenthalt soll Anreiz und Inspiration sein und die Möglichkeit bieten, neue Ideen zu erarbeiten, Kontakte zu knüpfen und ein Projekt zu realisieren.

 

Robert-Bosch-Stiftung

Hauptsitz: Heidehofstr. 31, 70184 Stuttgart,
Tel.: 0711 460 84-0
Repräsentanz Berlin: Französische Straße 32, 10117 Berlin
Tel.: 030 22 00 25-0
Ansprechpartner Stiftung: Christian Strob
Tel.: 0711 460 84-683
christian.strob@bosch-stiftung.de

Die Robert Bosch Stiftung versteht sich sowohl als operativ tätige Stiftung, die ihre Ziele mit Eigenprogrammen verfolgt, als auch als fördernde Stiftung, die es Dritten ermöglicht, interessante Ansätze –Projekte und Initiativen– zur Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben im In- und Ausland zu entwickeln und umzusetzen: „Mit unseren eigenen Programmen oder von uns geförderten Projekten wollen wir Entwicklungen anstoßen und Veränderungen bewirken. Je nach Thema und der damit verbundenen strategischen Ausrichtung entscheiden wir, ob wir das Programm „operativ“, d.h. als Eigenprojekt, verwirklichen und/oder Partner*innen dazu suchen, die uns helfen, mit ihrer Expertise und Erfahrung das Programm zu ergänzen.“

Grenzgänger

Ansprechpartnerin Stipendien: Inga Niemann
Literarisches Colloquium Berlin
Tel.: 030 81 69 96-64
niemann@lcb.de

Grenzgänger ist ein Stipendien-Programm der Robert Bosch Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Literarischen Colloquium Berlin. Autor*innen können Unterstützung erhalten bei Recherchen in Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas sowie Nordafrikas für Veröffentlichungen, die die Rechercheregion grenzüberschreitend thematisieren und für ein breites Publikum aufbereiten. Die Veröffentlichungen sollen zu Diskussionen anregen, den Dialog und das gegenseitige Verständnis fördern und können unterschiedliche Themenbereiche, Länder und historische Epochen umfassen. Das Genre kann von literarischer und essayistischer Prosa, Fototextbänden, Kinder- und Jugendbuchliteratur über Drehbücher für Dokumentar- und Spielfilme bis zu Hörfunkbeiträgen reichen.
Bewerbungstermine: jährlich zum 30. April und 31. Oktober. Die Bewerbungen nimmt das Literarische Colloquium entgegen. Eine unabhängige Jury wählt aus den eingehenden Bewerbungen Projekte zur Förderung aus. Die Entscheidung wird voraussichtlich jeweils Mitte Juli bzw. Mitte Januar mitgeteilt.
Willkommen sind Bewerbungen von Newcomer*innen und renommierten Autor*innen.

Filmförderpreis für internationale Zusammenarbeit

Ansprechpartnerin Filmförderpreis: Karin Angela Schyle
Tel.: 030 52 13 14 85
schyle@filmproie.de

Jedes Jahr vergibt die Robert Bosch Stiftung drei Filmförderpreise für internationale Zusammenarbeit zwischen deutschen und arabischen Nachwuchsfilmemacher*innen, um ein gemeinsames Filmprojekt zu realisieren. Die Preise werden in den Kategorien kurze Animation, Kurzspielfilm und Dokumentarfilm (Kurz-oder Langfilm) in Höhe von jeweils bis zu 60.000 EUR verliehen. Der Filmförderpreis der Robert Bosch Stiftung ist ein Wettbewerbs- und einjähriges Trainingsprogramm mit maßgeschneiderten Werkstätten für junge Nachwuchstalente aus arabischen Ländern und Deutschland. Ziel ist es, erste Erfahrungen mit internationalen Koproduktionen zu vermitteln, Unterstützung in der Filmarbeit anzubieten sowie den Austausch zwischen den Kulturen zu fördern. Zusätzlich öffnet der Filmförderpreis der Robert Bosch Stiftung Türen zu internationalen Filmmärkten und Plattformen, welche die Filmemacher*innen nutzen können, um ihr Netzwerk in der Filmindustrie aufzubauen und zu erweitern.

 

Frankfurter Stiftung maecenia für Frauen in Wissenschaft und Kunst

Gustav-Freytag-Straße 27
, 60320 Frankfurt am Main

Tel.: 069 70 06 67

info@maecenia-frankfurt.de

Auf ihrer Website schreibt maecenia: „Die Stiftung maecenia fördert zukunftsweisende Projekte von Frauen auf allen Gebieten der Wissenschaft, Kunst und Kultur. Die eingereichten Arbeiten sollten zur Entwicklung der Wissenschaften und der Künste beitragen, indem sie aus der Perspektive von Frauen neue Ansätze entwickeln. Projekte, die sich zwischen Wissenschaft und Kunst bewegen und/oder fächerübergreifend angelegt sind, sind besonders erwünscht. Gefördert werden auch Vorhaben, die sich den Traditionen und Leistungen von Frauen widmen: Recherchen, Dokumentationen und Forschungen, die dem Wirken von Frauen in Wissenschaft, Kunst und Kultur die ihnen zustehende Bedeutung verleihen.“

Die Frankfurter Stiftung fördert alle zwei Jahre Projekte. Der Bewerbungsschluss für eine Förderung im Jahr 2020 ist der 1. Mai 2019. Im Jahr 2018 wurden zehn Projekte mit insgesamt 50.000 EUR gefördert, darunter drei Dokumentarfilmvorhaben bzw. eine filmische Installation, mit je 5.000 bis 7.000 EUR.

Bewerbungen von Frauen im In- und Ausland (in Ausnahmefällen auch Bewerbungen von Projekten von Frauen, an denen Männer beteiligt sind), einschließlich aller angeforderten Dokumente (Projektbeschreibung, Zeit- und Finanzierungsplan), können an folgende Adresse geschickt werden: antrag@maecenia-frankfurt.de

Mehr Infos zur Antragstellung, Antragsformular

 

Kindermissionswerk Die Sternsinger

Stephanstr. 35, 52064 Aachen

Tel.: 0241 44 61-31
Ansprechpartnerin: Petra Schürmann

schuermann@kindermissionswerk.de

Die Sternsinger sind ein Kinderhilfswerk, dassich durch Spenden finanziert. Wichtigstes Betätigungsfeld ist die Bildungsarbeit; das Medium Film ist dabei lediglich ein kleiner Baustein, es gibt keine speziellen Filmfördertöpfe. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch eigene Filmvorschläge zu Projekten in kleinem Rahmen gefördert werden können. Dabei ist es wichtig, dass der Zugang zum Thema sehr speziell ist und sich das Thema mit der Arbeit der Sternsinger identifizieren lässt (Stichwort Kinder- und Jugendrechte). Initiativbewerbungen können an oben genannte Adresse geschickt werden.

 

Journalist*innenstipendien

Robert-Bosch-Stiftung

Die Robert Bosch-Stiftung bietet Journalist*innenprogramme, die internationalen Austausch und Trainingsmaßnahmen fördern, zB. den Austausch mit Indien Medienbotschafter-Indien-Deutschland oder das internationale Programm Reporters in the Field.

Deutscher Journalisten-Verband

Der deutsche Journalistenverband DJV bietet unter Finanzierung/Stiftungen einen (leider älteren) Stiftungsratgeber für Journalist*innen zum download an; hier könnten auch Dokumentarfilmer*innen fündig werden.

 

Parteinahe Stiftungen

Stiftungen zum Zweck der politischen Bildung unterstützen gelegentlich Filmemacher*innen. Diese Stiftungen verfügen über erhebliche Mittel, die allerdings sehr strukturiert vergeben werden.

 

Heinrich-Böll-Stiftung

Schumannstr. 8, 10117 Berlin
Tel.: 030 285 34-0
info@boell.de

Die Heinrich-Böll-Stiftung ist die parteinahe Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen. Sie steht für grüne Ideen und Projekte, und versteht sich als reformpolitische Zukunftswerkstatt und internationales Netzwerk. 
Die Stiftung fördert Projekte, die zu der Philosophie der Stiftung passen. Dazu gehören auch Dokumentarfilmprojekte. Anfragen müssen individuell gestellt werden und werden projektabhängig entschieden. Es gibt keinen eigenen Ausschuss oder spezielle Fördertöpfe für Filmprojekte.
Die Heinrich-Böll-Stiftung unterhält Büros in 30 Ländern weltweit. Regionale Kooperationen oder ortsspezifische Projekte können hier gesondert nach Förderung anfragen.

 

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Karl-Marx-Straße 2, 14482 Potsdam
Tel.: 030 22 01 26 34
service@freiheit.org

Die Friedrich-Naumann-Stiftung ist eine parteinahe Stiftung der FDP und fördert in Einzelfällen Teilbereiche einer Filmproduktion (keine Einschränkungen), sofern die Inhalte zu den satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung passen. Dazu zählen insbesondere die Themen Menschenrechte und Liberalismus.
Konzeptvorschläge und konkrete Finanzierungsvorhaben können formlos an service@freiheit.org gerichtet werden.

 

Sonstige Stiftungen

Darüber hinaus gibt es Stiftungen, die in der Vergangenheit hin und wieder Filme unterstützten, die zu ihren thematischen Schwerpunkten passen, wie zum Beispiel:


Die genannten Organisationen haben allerdings keine ausgeschriebenen Förderprogramme.

Darüber hinaus existierten im internationalen Kontext einige Funds, die Dokumentarfilme fördern wie zum Beispiel der IDFA Bertha Fund oder verschiedene Programme und Funds des Sundance Instituts.

 

Fazit

Eine Alternative zur klassischen Filmfinanzierung sind Stiftungen nur bedingt; die von Stiftungen gewährten Finanzierungen sind zu uneinheitlich und themenabhängig. Dennoch lohnt sich die Recherche nach Unterstützung durch Stiftungen vor allem bei Filmen mit einem klar konturierten Thema wie zum Beispiel Entwicklungspolitik, Umwelt, Völkerverständigung o.ä. Hier können Gelder von Stiftungen nicht nur die nötige Anschubfinanzierung in der Entwicklungsphase stellen, sondern sie fungieren möglicherweise auch als Türöffner für die weitere Finanzierung, weil sie als eine Art Gütesiegel wahrgenommen werden.

 

Links

Der Bundesverband deutscher Stiftungen bietet Infos auch zum Bereich Kunst und Kultur sowie eine durchsuchbare Datenbank mit 11.773 Stiftungsporträts

Verzeichnis Deutscher Stiftungen, hsg. vom Bundesverband Deutscher Stiftungen

Stiftungsnetzwerk Berlin (931 Stiftungen)

Hamburger Stiftungen (1.300 Stiftungen)

Bayerische Stiftungen (3.900 Stiftungen)

Quellen

[1]  Bundesverband Deutscher Stiftungen www.stiftungen.org

 

Autor*innen

Jörg Langer berät Produzenten und Filmemacher sowie Verbände und Organisationen, die im Film- und TV-Geschäft tätig sind. Mit seiner Firma LANGER MEDIA research & consulting erstellt er darüber hinaus spezifische Untersuchungen, Studien und Analysen. Jörg Langer kann auf über 20 Jahre Berufserfahrung als Produzent und Herstellungsleiter von über 60 dokumentarischen Produktionen zurückgreifen und ist außerdem als Lehrbeauftragter für die Fächer Medienökonomie, Fernsehgeschichte und Film- und Fernsehproduktion an der Beuth-Hochschule für Technik in Berlin tätig.

Anja Franke hat Dokumentarfilm an der Filmarche in Berlin studiert. Sie arbeitet als freischaffende Filmemacherin und Medienpädagogin in Leipzig und Berlin und ist außerdem politische Bildungsreferentin an der Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein.

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