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Alternative Finanzierungs- und Verwertungsmodelle

Fiscal Sponsorship

von Kitty Kalkbrenner und Jörg Langer

Definition

Fiscal Sponsorship bedeutet Finanzförderung. Sponsorship kann hier auch als Gönnerschaft, Fördertätigkeit oder Förderung übersetzt werden, der Begriff fiscal bedeutet Finanz- oder fiskalisch. Wichtig bei der Übersetzung in die deutsche Sprache ist, dass Sponsorship nicht mit dem Begriff Sponsoring zu verwechseln ist. Im Englischen werden Spender*innen als „donor“ bezeichnet, nicht als „sponsor“. Bei Sponsor*innen handelt es sich immer um Personen, die für ihre Geldspende eine Gegenleistung erwarten. Beim Fiscal Sponsorship handelt es sich jedoch um Spenden, also freiwillige und unentgeltliche Zuwendungen u.a. für einen gemeinnützigen Zweck.

Seinen Ursprung hat das Fiscal Sponsorship in den USA als eine rechtliche und finanzielle Vereinbarung, in der eine nach US-amerikanischem Recht gegründete 501(c)(3) public charity, also eine non-profit oder gemeinnützige Organisation, Fiscal Sponsor genannt, zustimmt, ein Projekt (z.B. einen Dokumentarfilm) bei der Mittelbeschaffung zu unterstützen, da die Organisation berechtigt ist, steuerabzugsfähige Spenden anzunehmen.

Bedingung dafür ist, dass der Fiscal Sponsor im Auftrag bzw. in Zusammenarbeit mit einer Produzent*in ein Projekt einrichtet, das dem Zweck der Satzung dieser Organisation entspricht. Privatspender*innen, Stiftungen und Unternehmen können dann Geldspenden an die Organisation geben, die dem jeweiligen Projekt zu Gute kommen[1]. Die Spendenden erhalten im Gegenzug eine Spendenbescheinigung, die zum Zweck der Steuerminderung eingesetzt werden kann.

 

Modelle von Fiscal Sponsorship in den USA

Es gibt verschiedene Modelle des Fiscal Sponsorships. Laut National Network of Fiscal Sponsors (NNFS) unterscheidet man Comprehensive Fiscal Sponsorship und Pre-Approved Grant Relationship:

Comprehensive Fiscal Sponsorship

Der englische Begriff comprehensive kann mit den Worten umfassend oder gesamt übersetzt werden.

Bei diesem Modell wird das Projekt, das finanziert werden soll, Teil des Fiscal Sponsors, also der gemeinnützigen Organisation. Die Organisation betreut treuhänderisch alle rechtlichen Angelegenheiten des Projekts. Dazu zählen auch die Verwaltung der Mitarbeiter*innen und die Aktivitäten. Laut NNFS ist dieses Modell erst dann sinnvoll, wenn ein Projekt Mitarbeiter*innen hat [2], da sowohl Produzent*in als auch Mitarbeiter*innen durch den Vertrag automatisch Mitarbeiter*innen des Fiscal Sponsors werden. Dadurch werden Projekt und Fiscal Sponsor eine gemeinsame Einheit, bei der der Fiscal Sponsor auch die rechtliche Haftung übernimmt [3].

Pre-Approved Grant Relationship

Bei diesem Modell wird das Projekt kein eigenes Projekt des Fiscal Sponsors. Der*die Produzent*in des Projekts ist sowohl für die Steuererklärung sowie alle weiteren rechtlichen Aspekte verantwortlich und haftet selbst. Alle Entscheidungen über Inhalt, Produktion und Absatz des Projekts bleibt bei dem*der ProduzentIn. Dem Fiscal Sponsor wird jedoch die finanzielle Übersicht über Einnahmen und Ausgaben der Spenden übertragen. Er unterliegt gesetzlich der Pflicht, alle Verwendungen der Spenden für den vorgesehenen Zweck zu prüfen[4].

 

Fiscal Sponsorship in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wird Film sowohl als Kultur- und Wirtschaftsgut eingeordnet. Die Betrachtung als Kulturgut ermöglicht es, die Herstellung von Filmen in die Tätigkeit von gemeinnützigen Organisationen einzuschließen bzw. Filmprojekten Gemeinnützigkeit zu bescheinigen.

Ein Verein oder eine Stiftung, die sich dem Dokumentarfilm widmet, kann vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden. Andererseits kann jede gemeinnützige Organisation, wenn dies der Satzung entspricht, kulturelle bzw. künstlerische Filmprojekte abwickeln.

Jede Organisation, die vom Finanzamt als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt wurde, ist in der Pflicht, Filmprojekte inhaltlich zu prüfen, denn nur kulturell bzw. künstlerisch werthaltige Projekte können von diesem Modell profitieren, die die gemeinnützige Ausrichtung des jeweiligen Vereins bzw. der jeweiligen Organisation garantieren.

Fiscal Sponsorship für Produzent*innen: Verfahren

Zunächst muss eine gemeinnützige Organisation (Fiscal Sponsor) gefunden werden, die satzungsgemäß Dokumentarfilme unterstützen kann. Außerdem muss die thematische Ausrichtung des Films der Satzung des Fiscal Sponsors entsprechen. Durch einen Vertrag wird die Zusammenarbeit definiert.

Im Ausland, speziell in den USA, gibt es non-profit Organisationen, die Fiscal Sponsorship-Programme anbieten. In Deutschland gibt es derzeit noch keine Organisationen, die diese Option anbieten. Die Bewerbung für ein solches Programm ist relativ einfach. Antragsteller*innen z.B. bei der IDA (International Documentary Association) benötigen: Inhaltsangabe inklusive Angaben zum Status des Projekts, Funding-Strategie, Distributionswege und Angaben über Schlüsselakteur*innen wie Regisseur*in und Produzent*in. Dazu kommt eine Kostenaufstellung und ggf. Referenzarbeiten oder bereits gedrehtes Material wie ein Trailer [5].

Das Finden eines Fiscal Sponsors bzw. die Aufnahme in ein Fiscal Sponsorship Programm zieht jedoch noch keinen Geldfluss nach sich. Mit der Aufnahme in ein Fiscal Sponsorship-Programm hilft der Fiscal Sponsor bei der Akquisition von Spenden, aber in der Regel bleiben Produzent*innen auf sich alleine gestellt, wenn es darum geht Spender*innen zu gewinnen.

Es ist üblich, dass Produzent*innen aus mehreren Quellen kleine bis mittelgroße Spendensummen generieren, da auch gemeinnützige Organisationen und Unternehmen nur Teilspenden bzw. Teilzuschüsse zur Verfügung stellen und Privatpersonen eher kleinere Summen spenden. Die Höhe der Mittel ist daher auch entscheidend abhängig von der Initiative der Produzent*innen selbst und der Spendenbereitschaft der Beteiligten.

Steuerabgaben

Da bei Spendeneinnahmen kein Leistungsaustausch zu Grunde liegt, zählen Spenden und Zuschüsse zu nicht umsatzsteuerbaren Zuschüssen und Produzent*innen müssen keine Umsatzsteuer auf die erhaltene Spendensumme an das Finanzamt abführen [6].

Sobald jedoch die Produzent*in von der Spendensumme, die für das Dokumentarfilmprojekt bestimmt sind, sich selbst z.B. für Regietätigkeiten ein Honorar auszahlt, zählt dies als Einnahme und muss nach dem Einkommenssteuergesetz versteuert werden [7]. Der Freibetrag liegt für natürliche Personen bei circa 8.500 EUR [8].

Gebühren

Im Vertrag mit einem Fiscal Sponsor ist geregelt, dass ein bestimmter Prozentsatz der gesamten Spendensumme von der Organisation, die als Fiscal Sponsor fungiert, einbehalten wird, um den Bearbeitungsaufwand und die Verwaltung der Spendeneinnahmen abzudecken. Diese Gebühr kann von fünf bis zu 15% betragen [9].

Die Bewerbung für ein Fiscal Sponsorship Programm ist nur dann möglich, wenn der*die Produzent*in auch Mitglied der gemeinnützigen Organisation ist, bzw. noch vor der Bewerbung wird, und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlt – mindestens solange, wie die Organisation als Fiscal Sponsor für dieses Projekt fungiert.

Auszahlung und Rückzahlung

Die Auszahlung der Spenden auf das Konto der*des Produzent*in erfolgt nach Bedarf bzw. im vertraglich definierten Rhythmus.

Produzent*innen, die finanzielle Mittel über steuerabzugsfähige Spenden kumulieren, müssen diese Gelder definitiv nicht zurückzahlen, soweit die Gelder satzungs- bzw. vertragsgemäß verwendet werden.

Nachweispflicht

Die administrative Verantwortung liegt sowohl beim Fiscal Sponsor als auch bei dem*der Produzent*in. Beide sind nach dem Gesetz verpflichtet, alle Spendeneinnahmen und deren genaue Verwendung aufzuzeichnen und zu belegen.

Ohne die korrekte Verwaltung der Spenden kann der Organisation der Status der Gemeinnützigkeit entzogen werden. Wird Vermögen nicht entsprechend dem Satzungszweck verwendet, kann dies nicht nur die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, sondern auch eine Steuernachzahlung nach sich ziehen [10].

 

Vorteile von Fiscal Sponsorship

Produzent*innen

Produzent*innen sind meistens auf Mischfinanzierungen ihrer Filmprojekte angewiesen: sie finanzieren mittels Eigenkapitalanteil, Senderbeteiligung, Förderungen auf Länder- und Bundesebene, privaten Sponsor*innen oder durch Finanzierungen durch Filmpreise-Prämien und anderen Einnahmequellen. Im Prinzip ist die Mittelbeschaffung durch Fiscal Sponsorship auch eine Mischfinanzierung. Meist wird das gespendete Geld an das Projekt über die gemeinnützige Organisation von verschiedenen Förderorganisationen und Privatpersonen eingenommen, ggf. auch von staatlichen Förderern oder Fonds. Dass sich zusätzlich zu Privatpersonen und Firmen auch Förderinstitutionen an Fiscal Sponsorship-Programmen beteiligen ist eine Besonderheit der USA.

Für Produzent*innen sind die Hürden für eine Aufnahme in ein Fiscal Sponsorship Programm vergleichsweise niedrig und die Projekteinrichtung bei einem Fiscal Sponsor ist einfach. Durch die Aufnahme in ein Fiscal Sponsorship-Programm oder durch die Kooperation mit einem Fiscal Sponsor sind Produzent*innen nicht verpflichtet ihr Rechtssubjekt, also z.B. ihre GbR oder GmbH, vom Finanzamt als gemeinnützig anerkennen zu lassen.

Ein entscheidender Vorteil des Fiscal Sponsorship besteht darin, dass Produzent*innen im Gegenzug zu den Spenden keinerlei Nutzungsrechte abgeben müssen und die komplette Entscheidungsgewalt für ihr Projekt behalten.

Darüber hinaus gewinnen sie die Expertise und Erfahrung des Fiscal Sponsors, die sehr hilfreich sein kann bei der Spendenakquisition, der administrativen Projektabwicklung etc. Die meisten gemeinnützigen Organisationen in den USA sind schon lange im Geschäft und namentlich bekannt. Die Zusammenarbeit mit einem Fiscal Sponsor, der einen guten Ruf hat, kann bei der Spendenakquise von Vorteil sein; tendenziell sind Spender*innen eher bereit Geld zu geben, wenn ein bekannter Name involviert ist, der Seriosität verspricht [11].

Spender*innen

Spenden und Mitgliedsbeiträge können gegen Erhalt einer Zuwendungsbestätigung von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung für den Abzug ist, dass die Zuwendung an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes steuerbefreite Körperschaft gespendet wird [12]. Spendenbescheinigungen werden vom Fiscal Sponsor ausgestellt; damit können die Beträge als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden.

Abgesehen von der Steuerentlastung gewinnen die Spender*innen das „gute Gefühl“, ein gemeinnütziges Projekt unterstützt zu haben, das vielleicht ohne ihre Hilfe nicht entstanden wäre. Spender*innen können anonym bleiben oder, falls gewünscht, auch im Abspann, auf der Webseite des Filmprojektes und in anderen Veröffentlichungen namentlich genannt werden.

Fiscal Sponsor

Gemeinnützige Organisationen verfolgen einen bestimmten Zweck, der in ihrer Satzung dokumentiert ist. Filme und speziell Dokumentarfilme haben oftmals einen erheblichen und öffentlichkeitswirksamen Effekt, mit dem die Organisationen ihre Missionen besser erfüllen können.

Ausserdem wird der Name der Organisation verbreitet, wenn Produzent*innen Marketing betreiben und Spenden einwerben. Jede Kampagne und jedes Projekt trägt zum positiven Image des Fiscal Sponsors bei.

 

Ich arbeite seit Jahren mit From the Heart Productions in Kalifornien als Fiscal Sponsor. Das ist eine sogenannte 501(c)3 non-profit Organisation. Sie behalten eine Provision in Höhe von fünf Prozent ein, aber alle Beträge, die sie für mich einsammeln, können die Geldgebenden steuerlich absetzen. In den USA ist das ein großes Plus bei der Finanzierung von verschiedensten Projekten. Die Organisation erstellt einen extra PayPal-Link, den ich auf meiner Website oder per Email platzieren kann, um das Spenden möglichst einfach zu gestalten. Bislang habe ich das nur einmal richtig genutzt: für ein Fundraising-Dinner 2015 in San Francisco für meinen Film Bombenjäger (2015). Die Gäste haben jeweils 250 USD für Cocktails, eine Feinschnittvorführung im Konferenzraum eines Hotels und ein schickes Essen im Restaurant nebenan bezahlt. Beim Essen habe ich einen Fragebogen zum Film verteilt. Die Antworten und die Diskussionen waren beim letzten Schliff des Films sehr hilfreich. Leider waren die Kosten insgesamt fast so hoch wie meine Einnahmen. Aber ich wollte es ausprobieren und weiß jetzt, wie ich so etwas in Zukunft effektiver machen könnte. Die Besucher*innen waren nicht aus der Filmbranche, sondern Techleute aus Silicon Valley (alte High School-Freund*innen), die den Preis locker bezahlen konnten und sich über den „ungewöhnlichen” Abend sehr gefreut haben.

Rick Minnich ist Filmemacher, und arbeitet als Dozent und Tutor für Dokumentarfilme. Seine Werke umfassen u.a. Good Guys & Bad Guys (1997), Heaven on Earth (2001), Forgetting Dad (2008) und The Bomb Hunters (2015): rickfilms.de

Fazit

In den USA ist Fiscal Sponsorship ein etabliertes Finanzierungsinstrument für unabhängige, kulturell und künstlerisch werthaltige Filme. In Deutschland würde dieses System theoretisch ähnlich gut funktionieren; praktische Beispiele gibt es derzeit wenige. Die Kolleg*innen, die dieses Konstrukt in Deutschland ausprobierten, berichten von niedriger Effizienz. Es brauchte sehr große Anstrengungen seitens der Produzent*innen um tatsächlich Sponsor*innen zu gewinnen; die gespendeten Summen blieben meist im zwei- bzw. dreistelligen Bereich. Eine große Zahl von Spender*innen ist nötig, um relevante Beträge für Filmprojekte einzuwerben.

Generell sind Filmprojekte mit alternativer Finanzierung durch Spenden, Stiftungen und Sponsor*innen immer schwieriger durchzuführen, wenn es sich um Auftrags- und Koproduktionen mit Fernsehsendern handelt. Öffentlich-rechtliche Anstalten wie der WDR lehnen derzeit solche Finanzierung ab, da sie eine inhaltliche Einflussnahme auf die Filme durch die Finanzierungspartner befürchten, die sie ablehnen. Kolleg*innen aus Berlin berichteten von einem solchen Fall, in dem 50% der Filmfinanzierung vom Sender zugesagt war und 50% von einer Bundesstiftung eingeworben wurden. Der WDR verweigerte den Vertrag. Der Hartnäckigkeit des Produzenten war es zu verdanken, dass das Projekt trotzdem zustande kam, von den fehlenden 50% der Mittel übernahm der Sender weitere 25%, 25% des Budgets wurden eingespart mit deutlicher Herunterskalierung des Projektes und der Senderansprüche.

Dennoch gibt es hier Erfahrungen. Für gesellschaftlich relevante Themen wie Umwelt (Fechner Media) Privatisierung und Finanzkrise (Kern Film) oder auch lokale Themen (Wolfsperger Filmproduktion) kann man durchaus relevante Geldbeger*innen begeistern. Diese findet man eher, wenn man Spendenquittungen ausstellen kann, damit die gewährten Gelder steuerlich geltend gemacht werden können.

Die genannten drei Firmen haben für ganz unterschiedliche Filmprojekte ganz unterschiedliche Summen akquiriert. Voraussetzung war allerdings immer, dass man eine gemeinnützige Organisation fand, die laut ihrer Satzung Filmprojekte unterstützen durfte. Diese nahm dann die Gelder entgegen, stellte eine entsprechende Spendenquittung aus und leitete das Geld anschließend abzüglich einer Provision von bis zu 10% an die Produzent*innen weiter.

 

Quellen

International Documentary Association (o.J.): „Fiscal Sponsorship Application“. URL: http://www.documentary.org/fiscal-sponsorship-application [Stand: 25.01.2015].

Justice & DiversitY (o.J.): „Fiscal Sponsorship Basics.“ URL: http://www.sfbar.org/forms/jdc/fiscal-sponsor-memo.pdf [Stand: 25.01.2015].

National Network of Fiscal Sponsors (o.J.): „Models of Fiscal Sponsorship“. URL: http://www.fiscalsponsors.org/pages/models-fiscal-sponsorship [Stand: 13.12.2014].

National Network of Fiscal Sponsors (o.J.): „Guidelines for Pre-Approved Grant Relationship Fiscal Sponsorship“. URL: http://www.fiscalsponsors.org/pages/best-practices-fiscal-sponsorship [Stand: 29.12.2014].

Oberfinanzdirektion Niedersachsen (2013): „Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht“. URL: http://www.ofd.niedersachsen.de/download/69979/Merkblatt_zur_Gemeinnuetzigkeit_und_zum_Spendenrecht.pdf [Stand: 29.12.2014].

o.V. (2014): „Steuerfreibetrag 2015.“ URL: http://www.steuerfreibetrag.freibetrag-online.de/ [Stand: 25.01.2015].

o.V. (2012): „Fact Sheet for Option #4: Fiscal Sponsorship.“ URL: http://www.ethniccommunities.org/wp-content/uploads/2011/08/Fiscal-Sponsorship-Fact-Sheet-June-2012.pdf [Stand: 23.12.2014, nicht mehr online]

Trust for Conversation Innovation (2014): „Fiscal Sponsorship: A 360 Degree Perspective“. URL: http://www.trustforconservationinnovation.org/about/pdf/TCI-FS-whitepaper-201403.pdf [Stand: 25.01.2015, nicht mehr online].

Richtlinien

INTERNATIONAL DOCUMENTARY ASSOCIATION (2014): „Fiscal Sponsorship Program Handbook“. Nur als IDA-Mitglied auf der Internetseite aufrufbar. [Stand: 29.01.2015]

Fußnoten

[1] International Documentary Association (2014): „FSP Handbook“: 6

[2] vgl. National Network of Fiscal Sponsors: „Models of Fiscal Sponsorship“ [Stand: 13.12.2014]

[3] vgl. Trust for Conversation Innovation: 10 [Stand: 13.12.2014]

[4] vgl. National Network of Fiscal Sponsors: „Models of Fiscal Sponsorship“ [Stand: 13.12.2014]

[5] vgl. International Documentary Association (o.J.): „Fiscal Sponsorship Application“ [25.01.2015]

[6] vgl. ebd.: XXIX

[7] vgl. ebd.: XXIX

[8] vgl. Steuerfreibetrag 2015 [25.01.2015]

[9] vgl. o.V.: „Fact Sheet for Option #4: Fiscal Sponsorship“ [23.12.2014]

[10] vgl. Oberfinanzdirektion Niedersachsen, 2013

[11] Justice & Diversity (o.J.): „Fiscal Sponsorship Basics“ [Stand: 25.01.2015]

[12] § 10b Abs. 1 Nr. 2 EStG

 

Autor*innen

Kitty Kalkbrenner studierte Medienmanagement an der Hochschule Mittweida. Im Rahmen von Praktika in den USA und in ihrer Bachelorarbeit beschäftigte sie sich intensiv mit dem in Amerika gängigen Finanzierungstool „Fiscal Sponsorship“ und der Frage der Übertragbargkeit dieses Modells auf Deutschland.

Jörg Langer berät Produzenten und Filmemacher sowie Verbände und Organisationen, die im Film- und TV-Geschäft tätig sind. Mit seiner Firma LANGER MEDIA research & consulting erstellt er darüber hinaus spezifische Untersuchungen, Studien und Analysen. Jörg Langer kann auf über 20 Jahre Berufserfahrung als Produzent und Herstellungsleiter von über 60 dokumentarischen Produktionen zurückgreifen und ist außerdem als Lehrbeauftragter für die Fächer Medienökonomie, Fernsehgeschichte und Film- und Fernsehproduktion an der Beuth-Hochschule für Technik in Berlin tätig.

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